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2026-028

Notversorgung und weitere Versorgung

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Fallbeschreibung:

Notaufnahme statt Hausarzt: Lungenentzündung nicht erkannt

Die Patientin hate akute Beschwerden, Schwächeanfal und starken Husten.
Ihre zuständige hausärztliche Praxis hatte geöffnet. Nach vergeblichem Gesuch nach einem Termin habe ich als Begleiter die Patientin zur Praxis gebracht.
Die Patientin ist weder angenommen noch beraten worden, wir wurden gebeten, einen Termin zu vereinbaren und dann wieder zu kommen.
Nur aufgrund der eigenen Entscheidung von der Patientin habe ich sie dann in die Notaufnahme des Klinikum verbracht, wo sie sofort aufgenommen wurde. Diagnose, bakterielle Lungenentzündung und Infuenza.

Gut gelaufen:

Entfällt

Schlecht gelaufen:

Keine Terminvergabe Notfall am Telefon. Verweigerung einer kurzen Beratung bzw.Untersuchung. Nicht einmal ei. Stuhl wurde der geschwächten Patientin angeboten nur ich als Begleiter habe dann einen Stuhl aus dem leeren Wartezimmer geholt, ein Betreten eines Behandlungsraum wurde nicht angeboten. Ärztin begründete ihre Verweigerung wegen eines angeblich dringenden Besuch in einem „Privathospiz“. Nach Abschluss der stationären Behandlung Verweigerung dr Medikation und Terminvergabe mit 3 Wochen Wartezeit inkl. Rezeptvergabe.

Verbesserungsvorschläge:

viel

Weitere Infos:

Berufsethischer Ausfall.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es kann sehr belastend sein, wenn eine nahestehende Person akut erkrankt ist und die Suche nach schneller medizinischer Hilfe zunächst ohne Erfolg bleibt. Situationen wie diese – in denen eine geschwächte Person in einer Praxis wartet, ohne versorgt zu werden – können für Betroffene und Begleitpersonen gleichermaßen verunsichernd und kräftezehrend sein.

Wenn jemand mit akuten Beschwerden in einer Arztpraxis keine Behandlung erhält, stellt sich für Begleitpersonen häufig die Frage: Was kann ich in diesem Moment tun? Und: Wohin kann ich mich sonst wenden? In einem solchen Fall gab es für die erkrankte Person selbst aufgrund ihres Zustands kaum realistische Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden – das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Wenn eine Praxis keinen Notfalltermin anbietet, ist es möglich, die Situation klar und ruhig zu benennen – zum Beispiel: „Ich bitte darum, dass meine Angehörige kurz gesehen wird – sie ist 80 Jahre alt, sehr geschwächt und hat starken Husten und einen Schwächeanfall gehabt.“ Eine solche direkte Schilderung kann dazu beitragen, dass das Praxispersonal die Dringlichkeit besser einschätzen kann.
  • Parallel dazu ist es möglich, die Kassenärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 anzurufen. Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar und vermittelt bei akuten Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, ärztliche Hilfe – auch tagsüber, wenn die eigene Praxis nicht reagiert.
  • Bei schweren oder rasch verschlechternden Symptomen – wie starker Schwäche, Atemnot oder hohem Fieber – ist der direkte Weg in eine Notaufnahme eines Krankenhauses eine mögliche und berechtigte Option. Notaufnahmen sind verpflichtet, Patient:innen zu sichten und zu versorgen.
  • Wer als Begleitperson Datum, Uhrzeit und den Ablauf des Praxisbesuchs kurz schriftlich festhält, hat für etwaige spätere Gespräche – etwa mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Patientenberatung – eine verlässliche Grundlage.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Notfallkarte oder ein Notfallblatt mit den wichtigsten Informationen (Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, Kontaktpersonen) kann im Geldbeutel oder in der Handtasche mitgeführt werden – das erleichtert die schnelle Einschätzung durch medizinisches Personal in Notfallsituationen.
  • Es kann hilfreich sein, die Nummer 116 117 im Telefon zu speichern – als erste Anlaufstelle bei akuten Beschwerden außerhalb des Notfalls (Notruf 112).
  • Wenn regelmäßig Medikamente benötigt werden, ist es möglich, mit der Praxis im Voraus zu klären, wie Folgerezepte auch bei kurzfristiger Verfügbarkeit angefordert werden können – zum Beispiel per Telefon, Online-Portal oder Botendienst.
  • Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson das Recht, im Ernstfall stellvertretend Entscheidungen zu treffen und gegenüber medizinischem Personal zu sprechen. Informationen dazu bietet das Bundesministerium der Justiz kostenfrei an.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenlos und unabhängig – telefonisch, online und in regionalen Beratungsstellen – wenn Fragen zur medizinischen Versorgung oder zu Patientenrechten entstehen. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese anonym gemeldet werden, damit sie zur Verbesserung der Versorgung für alle beitragen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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