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2024-1460

Verletzung Sorgfaltspflicht: Patientin suizidiert sich trotz Ankündigung

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Fallbeschreibung:

Suizid trotz Ankündigung: Lücken im Krisenmanagement

Eine 45-jährige Mutter von zwei kleinen Kindern, akut schwer depressiv erkrankt, wendet sich mit sehr dringend formuliertem Hilfegesuch via E-Mail-Zitat:
.. „Meine größte Angst ist meine Kinder nicht aufwachsen zu sehen, meinen liebsten fürchterliches Leid anzutun und mir selbst natürlich auch ..“ an eine Privatpraxis

Der Arzt leitet auf diesen sehr dringenden Hilferuf mit Androhung tödlicher Straftaten keinerlei Sofortmaßnahmen ein und bittet in einer Antwortmail nur um telefonische Vereinbarung eines Vorstellungstermins. Der Arzt diagnostiziert in seiner Praxis ein „sehr schwer ausgeprägtes, depressives Syndrom“, verschreibt die beiden suizidfördernden Präparate Venlafaxin und Quetiapin und schickt die Patientin ohne jegliche weitere Überwachung nach Hause.

Angehörige werden nicht über das, für die gesamte Familie lebensbedrohliche und später tödlich verlaufende, Krankheitsbild informiert. Zweifelsfrei eine hier tödliche endende Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Die Patientin suizidiert sich und fährt mit einem Auto gegen einen Baum. In der Krankenakte ist u.a. notiert ..“ .. Patientin hat Halluzinationen und sieht sich mich mit dem Auto in eine Menschenmenge fahren ..“

Zwei Strafanzeigen gegen den Arzt wurden eingestellt, obwohl unter anderem laut Bundesministerium der Justiz in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, sehr schwer depressive Patienten gar kein Fahrzeug führen dürfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Punkt 7.5.1
Warum gibt es Gesetzte, wenn sich die Ärzte nicht daran halten müssen? Erinnerungen und Parallelen zum Germanwings Drama.

Offenbar toleriert unsere Justiz solche grob fahrlässigen und tödlichen Behandlungsfehler sowie die gebotene Verletzung der Sorgfaltspflicht ohne jegliche strafrechtliche Konsequenz.
Einstellung des zweiten Strafverfahrens mit Schreiben der Staatsanwaltschaft
Bei Interesse an den ausführlichen Akten und insgesamt 11 Vorwürfen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Diese eklatanten Fehler müssen strafrechtliche Konsequenzen haben. Warum dürfen Ärzte straffrei töten während Automechaniker bei grober Fahrlässigkeit verurteilt werden? Laut Aussage meines Anwalts für Medizinrecht liegt die Verurteilungsquote im Strafverfahren unter 1% – also höchst unwahrscheinlich auch bei handfesten Beweisen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Verlust eines geliebten Menschen unter solchen Umständen ist eine der schwersten Erfahrungen, die Angehörige machen können. Wenn jemand mit einer schweren Depression Hilfe sucht und diese nicht im notwendigen Ausmaß erhält, kann das für die getroffene Person und ihre Familie verheerende Folgen haben.

Schwere Depressionen – also Erkrankungen, bei denen Menschen unter anderem Suizidgedanken entwickeln – erfordern eine engmaschige Begleitung und klare Schutzmaßnahmen. In einer ambulanten Praxis (einer Praxis ohne stationäre Aufnahme) kann die Einschätzung, ob eine Person in eine Klinik eingewiesen werden muss, sehr schwierig sein. Für Betroffene und Angehörige ist diese Einschätzung von außen noch schwerer zu treffen – das ist wichtig anzuerkennen. In einer Situation wie dieser gab es für die betroffene Person selbst angesichts ihrer schweren Erkrankung keinen realistischen Spielraum, schützend einzugreifen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wenn jemand im näheren Umfeld schwer erkrankt ist, kann es hilfreiche Möglichkeiten geben, als Begleitperson aktiv zu werden:

  • Bei einer akuten psychischen Krise ist es möglich, direkt den Notruf 112 oder die psychiatrische Notaufnahme eines Krankenhauses zu kontaktieren – auch ohne Einverständnis der erkrankten Person, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenlos, 24 Stunden) kann dabei auch Angehörigen Orientierung geben.
  • Es ist möglich, Ärzt:innen oder Therapeut:innen aktiv auf eigene Beobachtungen hinzuweisen – zum Beispiel in einem kurzen Gespräch oder schriftlich vor dem Termin. Behandelnde Personen können so Informationen erhalten, die im direkten Gespräch mit der erkrankten Person möglicherweise nicht zur Sprache kommen.
  • Wer bemerkt, dass eine nahestehende Person konkrete Suizidgedanken äußert oder sich in einer Weise verhält, die auf unmittelbare Gefahr hindeutet, kann dies direkt ansprechen – das Gespräch über Suizidgedanken erhöht das Risiko nachweislich nicht, sondern kann im Gegenteil entlastend wirken.
  • Auch wenn die Möglichkeiten als Angehörige:r begrenzt sind: Das eigene Erleben, die eigene Erschöpfung und das eigene Leid verdienen Aufmerksamkeit. Unterstützung für Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen bietet zum Beispiel der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK).

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können im Voraus festlegen, wer im Krisenfall Entscheidungen treffen darf und welche Behandlungsmaßnahmen gewünscht sind – das ist auch für psychische Erkrankungen möglich.
  • Es ist möglich, gemeinsam mit einer nahestehenden Person einen Krisenplan zu erstellen: Wer wird wann kontaktiert? Welche Klinik ist zuständig? Dieser Plan kann im Ernstfall wertvolle Zeit sparen.
  • Angehörige können sich vorab über die zuständige psychiatrische Notaufnahme in ihrer Region informieren, damit im Krisenfall schnell gehandelt werden kann.
  • Wenn nach einer Behandlung Zweifel an der Angemessenheit der Versorgung bestehen, ist es möglich, eine Zweitmeinung einzuholen oder sich an eine Patientenberatungsstelle zu wenden – zum Beispiel an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Betroffene und Angehörige an – auch zu Fragen rund um Behandlungsfehler und mögliche nächste Schritte. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese anonym geteilt werden – damit aus dem Erlebten anderer gelernt werden kann und Versorgung sicherer wird.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

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