2024-1460
Verletzung Sorgfaltspflicht: Patientin suizidiert sich trotz Ankündigung
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Eine 45-jährige Mutter von zwei kleinen Kindern, akut schwer depressiv erkrankt, wendet sich mit sehr dringend formuliertem Hilfegesuch via E-Mail-Zitat:
.. „Meine größte Angst ist meine Kinder nicht aufwachsen zu sehen, meinen liebsten fürchterliches Leid anzutun und mir selbst natürlich auch ..“ an eine Privatpraxis
Der Arzt leitet auf diesen sehr dringenden Hilferuf mit Androhung tödlicher Straftaten keinerlei Sofortmaßnahmen ein und bittet in einer Antwortmail nur um telefonische Vereinbarung eines Vorstellungstermins. Der Arzt diagnostiziert in seiner Praxis ein „sehr schwer ausgeprägtes, depressives Syndrom“, verschreibt die beiden suizidfördernden Präparate Venlafaxin und Quetiapin und schickt die Patientin ohne jegliche weitere Überwachung nach Hause.
Angehörige werden nicht über das, für die gesamte Familie lebensbedrohliche und später tödlich verlaufende, Krankheitsbild informiert. Zweifelsfrei eine hier tödliche endende Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Die Patientin suizidiert sich und fährt mit einem Auto gegen einen Baum. In der Krankenakte ist u.a. notiert ..“ .. Patientin hat Halluzinationen und sieht sich mich mit dem Auto in eine Menschenmenge fahren ..“
Zwei Strafanzeigen gegen den Arzt wurden eingestellt, obwohl unter anderem laut Bundesministerium der Justiz in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, sehr schwer depressive Patienten gar kein Fahrzeug führen dürfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Punkt 7.5.1
Warum gibt es Gesetzte, wenn sich die Ärzte nicht daran halten müssen? Erinnerungen und Parallelen zum Germanwings Drama.
Offenbar toleriert unsere Justiz solche grob fahrlässigen und tödlichen Behandlungsfehler sowie die gebotene Verletzung der Sorgfaltspflicht ohne jegliche strafrechtliche Konsequenz.
Einstellung des zweiten Strafverfahrens mit Schreiben der Staatsanwaltschaft
Bei Interesse an den ausführlichen Akten und insgesamt 11 Vorwürfen stehe ich gerne zur Verfügung.
Der Verlust eines geliebten Menschen unter solchen Umständen ist eine der schwersten Erfahrungen, die Angehörige machen können. Wenn jemand mit einer schweren Depression Hilfe sucht und diese nicht im notwendigen Ausmaß erhält, kann das für die getroffene Person und ihre Familie verheerende Folgen haben.
Schwere Depressionen – also Erkrankungen, bei denen Menschen unter anderem Suizidgedanken entwickeln – erfordern eine engmaschige Begleitung und klare Schutzmaßnahmen. In einer ambulanten Praxis (einer Praxis ohne stationäre Aufnahme) kann die Einschätzung, ob eine Person in eine Klinik eingewiesen werden muss, sehr schwierig sein. Für Betroffene und Angehörige ist diese Einschätzung von außen noch schwerer zu treffen – das ist wichtig anzuerkennen. In einer Situation wie dieser gab es für die betroffene Person selbst angesichts ihrer schweren Erkrankung keinen realistischen Spielraum, schützend einzugreifen.
Wenn jemand im näheren Umfeld schwer erkrankt ist, kann es hilfreiche Möglichkeiten geben, als Begleitperson aktiv zu werden:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Betroffene und Angehörige an – auch zu Fragen rund um Behandlungsfehler und mögliche nächste Schritte. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese anonym geteilt werden – damit aus dem Erlebten anderer gelernt werden kann und Versorgung sicherer wird.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
Eine 13-Jährige entwickelte nach Aknenormin-Einnahme Suizidgedanken. Ein CIRS-Bericht über Nebenwirkungen, Aufklärung und Patientensicherheit.
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Die Betriebskrankenkassen:
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