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2026-151

lange Wartezeiten für einen Termin als Kassenpatient

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Fallbeschreibung:

Kassenpatient wartet 11 Monate auf Kardiologen-Termin

Mein Kardiologe ging in Ruhestand. Für einen Termin bei der Nachfolge (mehrere Ärzte) bekam ich einen Termin im Folgejahr, d.h. Wartezeit 11 Monate. Ich bin Kassenpatient.

Privatpatienten und Selbstzahler haben die Wahl unter den vier Ärzten und bekommen innerhalb von 2 Tagen einen Termin.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn die bisherige Arztpraxis wegfällt – zum Beispiel durch den Ruhestand einer langjährigen Ärztin oder eines langjährigen Arztes –, beginnt für viele Patient:innen eine aufreibende Suche nach einer neuen Versorgung. Besonders belastend kann es sein, wenn die Wartezeit auf einen Termin viele Monate beträgt, während andere Patient:innen deutlich schneller versorgt werden.

Lange Wartezeiten für Kassenpat:innen sind ein strukturelles Problem im deutschen Gesundheitssystem. In diesem Fall wartete eine Patientin elf Monate auf einen Termin beim kardiologischen Nachfolgeteam – Privatpatient:innen erhielten einen Termin innerhalb von zwei Tagen. Solche Unterschiede in der Zugänglichkeit zur Versorgung sind keine Einzelfälle und betreffen viele Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Wartezeit zu verkürzen oder eine zeitnahe Versorgung auf anderem Weg zu erreichen.

  • Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung kontaktieren: Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines fachärztlichen Termins. Die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar. Es ist möglich, dort ausdrücklich auf die medizinische Dringlichkeit hinzuweisen – zum Beispiel: „Ich benötige regelmäßige kardiologische Kontrollen und habe bisher keinen Termin innerhalb einer angemessenen Zeit erhalten.“
  • Die Hausarztpraxis einbeziehen: Hausärztinnen und Hausärzte können eine Dringlichkeitsbescheinigung (eine schriftliche Einschätzung, dass ein zeitnaher Facharzttermin medizinisch notwendig ist) ausstellen. Mit diesem Dokument lässt sich bei der Terminservicestelle oder direkt in der Facharztpraxis eine bevorzugte Terminvergabe beantragen.
  • Weitere kardiologische Praxen oder Klinikambulanzen anfragen: Es ist möglich, parallel bei mehreren Praxen oder bei der kardiologischen Ambulanz eines Krankenhauses anzufragen – auch wenn dies mit Aufwand verbunden ist. Krankenhausambulanzen sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Kassenpat:innen zu behandeln.
  • Die Krankenkasse einschalten: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten bei der Terminvermittlung zu helfen. Ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage mit der Schilderung der Situation kann möglich machen, dass die Kasse aktiv unterstützt – etwa durch Vermittlung oder durch Kostenübernahme für eine privatärztliche Behandlung, wenn keine zeitnahe Kassenversorgung verfügbar ist.

Worauf Sie achten können

  • Den Anspruch auf Terminvermittlung über die 116 117 kennen – dieser gilt für alle gesetzlich Versicherten und schließt Fachgebiete wie Kardiologie (Herzheilkunde) ein.
  • Bei der Terminanfrage die eigene Krankengeschichte kurz und konkret schildern, damit die Dringlichkeit eingeschätzt werden kann.
  • Absagen oder extrem lange Wartezeiten schriftlich festhalten – das kann bei einem späteren Widerspruch oder einer Beschwerde hilfreich sein.
  • Erfahrungen wie diese auf mehr-patientensicherheit.de melden – solche Berichte helfen dabei, strukturelle Probleme sichtbar zu machen und Verbesserungen anzustoßen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: Keine Angabe
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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