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2024-973

Fehler bei IVOM-Behandlung

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Fallbeschreibung:

IVOM-Behandlung: Fehler bei Augeninjektion beider Augen

Vom behandelnden Augenarzt/ Augenärztin wurde auf beiden Augen eine feuchte Makula diagnostiziert. Eine spätere Untersuchung in einer Augenklinik schloss dies jedoch für das rechte Auge aus.

Es wurden beide Augen!! gespritzt. Am Abend erblindete das linke Auge plötzlich. Es erfolgte eine Notfall-Einweisung in die Augenklinik. Aus dem Bericht: „Es zeigte sich der hochgradige Verdacht auf eine postoperative Endophthalmitis mit deutlichem Vorderkammerreiz mit Hypopyon, fibrinöser Secclusio pupillae, sowie Glaskörperreiz. Wir leiteten unverzüglich die lokale, sowie systematische antibiotische Therapie nach Schema Stufe 3 ein. …… Der mikrobiologische Befund zeigte den Nachweis von Streptococcus canis.“

Der Arzt/ Die Ärztin war unerfahren, ich war sein/e 1. Patient. Das rechte Auge wurde abgedeckt und erhielt eine Klammer. Das linke Auge wurde nur mit Daumen und Zeigefinger gespreizt, ohne Abdeckung.

Ich habe die Praxis gewechselt. Hier wurde mir bestätigt, das die gleichzeitige Behandlung beider Augen unverantwortlich sei.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

s. oben Der Arzt/ Die Ärztin spritzte in einem angemieteten OP-Raum. Dies müsste ihm untersagt werden. Mein Auge ist irreparabel geschädigt.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Der Arzt/ Die Ärztin bot Tabletten zu stark überhöhten Preisen an, deren Wirkung von anderen Ärzten angezweifelt werden. Andere Patienten und ich vermuten, dass er profitorientiert ist, um die erworbene Praxis zu bezahlen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Augenbehandlung, die zu einem dauerhaften Sehverlust führt, ist ein einschneidendes Erlebnis – körperlich wie emotional. Was in diesem Fall beschrieben wird, zeigt, wie gravierend die Folgen sein können, wenn bei einer IVOM-Behandlung (intravitreale operative Medikamenteneingabe, d. h. eine Injektion in den Glaskörper des Auges) etwas schiefläuft.

In diesem Fall wurde eine Injektion in beide Augen gleichzeitig vorgenommen. Anschließend entwickelte sich eine schwere Infektion – eine sogenannte Endophthalmitis (Entzündung des Augeninneren) –, die zu einem irreversiblen Sehverlust geführt hat. Medizinische Fachgesellschaften empfehlen ausdrücklich, beide Augen nicht in derselben Sitzung zu behandeln, um genau solche Risiken zu minimieren.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine IVOM-Behandlung plant oder bereits erhält, kann sich vorab und während der Behandlung auf verschiedene Weisen informieren und aktiv beteiligen.

  • Vor der Behandlung nachfragen: Es ist möglich, die behandelnde Person zu fragen, ob beide Augen in einer Sitzung gespritzt werden sollen – und warum. Eine Frage wie „Ist es geplant, beide Augen heute zu behandeln? Was spricht dafür und was dagegen?“ kann wichtige Informationen liefern.
  • Eine Zweitmeinung einholen: Bei unklarer Diagnose oder Unsicherheit über den geplanten Behandlungsweg ist es jederzeit möglich, eine zweite Facheinschätzung – zum Beispiel in einer Augenklinik – einzuholen. Das ist ein anerkanntes Patientenrecht.
  • Hygienebedingungen wahrnehmen: Bei einer Augeninjektion handelt es sich um einen operativen Eingriff mit entsprechenden Hygienestandards. Es ist möglich, zu beobachten, ob sterile Materialien eingesetzt und Schutzmaßnahmen erkennbar getroffen werden – und bei Unsicherheit nachzufragen.
  • Eine Begleitperson mitnehmen: Besonders bei aufwändigeren Behandlungen oder wenn man sich unsicher fühlt, kann eine vertraute Person bei Terminen begleiten, Fragen mitnotieren und im Nachgang helfen, das Gehörte einzuordnen.

Worauf Sie achten können

  • Bei einer IVOM-Behandlung ist es leitliniengemäß, beide Augen nicht gleichzeitig in einer Sitzung zu behandeln – das ist ein bekannter Sicherheitsstandard.
  • Treten nach einer Augeninjektion Symptome wie plötzliche Sehverschlechterung, starke Schmerzen, Rötung oder Lichtempfindlichkeit auf, ist eine sofortige Vorstellung in einer Augenklinik ratsam – auch nachts oder am Wochenende.
  • Wer sich über eine Behandlung oder das Verhalten einer Arztpraxis unsicher ist, kann jederzeit die Praxis wechseln – das ist ein grundlegendes Patientenrecht.
  • Bei Verdacht auf Behandlungsfehler ist es möglich, sich an die Gutachterstellen oder Schlichtungsstellen der Landesärztekammern zu wenden, die kostenfreie Beratung und Prüfung anbieten.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Patientenrechten und möglichen nächsten Schritten nach belastenden Behandlungserfahrungen an – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Weitere Informationen und Berichte aus der Praxis finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de, wo Sie auch eigene Erfahrungen anonym teilen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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