Fallbeschreibung:
Vom behandelnden Augenarzt/ Augenärztin wurde auf beiden Augen eine feuchte Makula diagnostiziert. Eine spätere Untersuchung in einer Augenklinik schloss dies jedoch für das rechte Auge aus.
Es wurden beide Augen!! gespritzt. Am Abend erblindete das linke Auge plötzlich. Es erfolgte eine Notfall-Einweisung in die Augenklinik. Aus dem Bericht: „Es zeigte sich der hochgradige Verdacht auf eine postoperative Endophthalmitis mit deutlichem Vorderkammerreiz mit Hypopyon, fibrinöser Secclusio pupillae, sowie Glaskörperreiz. Wir leiteten unverzüglich die lokale, sowie systematische antibiotische Therapie nach Schema Stufe 3 ein. …… Der mikrobiologische Befund zeigte den Nachweis von Streptococcus canis.“
Der Arzt/ Die Ärztin war unerfahren, ich war sein/e 1. Patient. Das rechte Auge wurde abgedeckt und erhielt eine Klammer. Das linke Auge wurde nur mit Daumen und Zeigefinger gespreizt, ohne Abdeckung.
Ich habe die Praxis gewechselt. Hier wurde mir bestätigt, das die gleichzeitige Behandlung beider Augen unverantwortlich sei.
Gut gelaufen:
Nichts
Schlecht gelaufen:
s. oben
Der Arzt/ Die Ärztin spritzte in einem angemieteten OP-Raum.
Dies müsste ihm untersagt werden.
Mein Auge ist irreparabel geschädigt.
Verbesserungsvorschläge:
Keine Angaben
Weitere Infos:
Der Arzt/ Die Ärztin bot Tabletten zu stark überhöhten Preisen an, deren Wirkung von anderen Ärzten angezweifelt werden.
Andere Patienten und ich vermuten, dass er profitorientiert ist, um die erworbene Praxis zu bezahlen.
Infos zum Fall:
Perspektive:
Patientin oder Patient
Alter:
80+ Jahre
Art der EInrichtung:
Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht:
männlich