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2025-018

Tiere in Klinik für Psychiatrie – Gefahr für Allergiker

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Fallbeschreibung:

Tierhaarallergie in Klinik: Anaphylaxie-Risiko durch Therapietiere

Im nahegelegenen Krankenhaus ist auch eine Klinik für Psychiatrie untergebracht. Diese arbeiten auch mit der tiergestützten Therapie mit Hunden, Katzen, Ziegen, Eseln, Meerschweinchen u. a. Die Tiere werden dabei auch durch die Flure des Klinikums gebracht.

Dem gegen Tierhaare sehr stark allergischen Patienten (Tierhaare bzw. die entsprechenden Allergene führen gewöhnlich zu einem anaphylaktischen Schock) wurde deshalb abgeraten seinen Termin wahrzunehmen, da sich kein Raum finden ließ, in dem nicht bereits Tiere waren.

Zudem seien die Flure ja dann entsprechend insgesamt „kontaminiert“. Eine Behandlung in der Abteilung Psychiatrie aber letztlich auch in dem Krankenhaus selbst ist für diesen Patienten nicht möglich.

Gut gelaufen:

Termin wurde abgesagt, da für die erforderlichen Unmstände bzw. Hygiene nicht gesorgt werden konnte.

Schlecht gelaufen:

Dass der Termin nicht wahrgenommen werden konnte. Dass es möglich ist, dass Menschen mit Tierhaarallergien anscheinend mittlerweile selbst in Krankenhäusern Allergene befürchten müssen.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Tiere im Krankenhäusern, nicht in den Fluren, nicht in den Behandlungsräumen. Es ist wichtig die gesundheitliche Sicherheit auch für Menschen mit Tier-Allergien in einem Krankenhaus zu gewährleisten. Es muss schnell und unkompliziert für Patient*innen erkennbar sein, ob sich Tiere in dem Krankenhaus, der Arztpraxis, Reha-Klinik oder Pflegeheim aufhalten oder aufhielten. Analog zu der Deklarierung von Allergenen auf Lebensmitteln und Kosmetika sollte es bei medizinischen Einrichtungen ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht geben. Auch aus hygienischen Gründen.

Weitere Infos:

Es ist mit nicht erklärlich, warum es mittlerweile in so vielen MVZen, Arztpraxen und nun auch in Krankenhäusern möglich ist, Tiere mitzuführen oder dass Tiere sich dort aufhalten/durchlaufen und ihre Allergene verteilen, ohne diejenigen zu bedenken, die Allergien haben und für die somit ein lebensgefährliches Risiko besteht.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine schwere Tierhaarallergie – also eine Überempfindlichkeitsreaktion des Immunsystems auf Proteine in Tierhaaren oder Hautschuppen von Tieren – kann lebensbedrohlich sein. Für Menschen, bei denen bereits der Kontakt mit Allergenen (d. h. den auslösenden Substanzen) einen anaphylaktischen Schock auslösen kann, ist es keine Frage persönlicher Vorlieben, sondern eine ernste Sicherheitsfrage, ob und wie sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen können.

Im beschriebenen Fall wurde tiergestützte Therapie in einer psychiatrischen Klinik eingesetzt – ein anerkanntes Therapieverfahren, das vielen Patient:innen zugutekommen kann. Da Tiere durch gemeinsam genutzte Flure geführt wurden und sich keine allergenarme Zone finden ließ, war eine sichere Behandlung des stark allergischen Patienten in diesem Krankenhaus nicht möglich. Der Termin wurde abgesagt, um das Risiko eines lebensbedrohlichen Schocks zu vermeiden. In einer Situation wie dieser gab es für die betroffene Person keinen realistischen Spielraum, selbst einzugreifen oder die Verhältnisse vor Ort zu verändern – das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Vor einem Termin in einer medizinischen Einrichtung ist es möglich, gezielt nachzufragen, ob dort Tiere eingesetzt werden oder sich regelmäßig aufhalten – telefonisch, per E-Mail oder über das Patientenmanagement. Eine mögliche Formulierung: „Meine Angehörige hat eine schwere Tierhaarallergie mit anaphylaktischem Risiko. Werden in Ihrer Einrichtung Tiere eingesetzt oder sind Tiere auf dem Gelände? Falls ja, gibt es allergenarme Bereiche?“
  • Wenn Unsicherheit besteht, kann die Information über das Besuchsrecht für Tiere oder tiergestützte Programme auch beim Sozialdienst oder der Pflegedienstleitung der Einrichtung erfragt werden – diese haben oft einen besseren Überblick als das Empfangspersonal.
  • Es ist möglich, den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin im Vorfeld schriftlich auf die Allergie hinzuweisen und gemeinsam nach alternativen Behandlungsorten oder -wegen zu suchen, zum Beispiel in einer Einrichtung ohne Tierangebote oder über telemedizinische Konsultationen.
  • Bei einem drohenden oder stattgefundenen Sicherheitsvorfall in einer Einrichtung kann dieser anonym oder offen über das Berichtssystem mehr-patientensicherheit.de gemeldet werden – solche Berichte helfen, systemweite Verbesserungen anzustoßen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Ein schriftliches Notfalldokument oder eine Notfallkarte, die die Allergie, das Auslöserrisiko und die notwendige Sofortmaßnahme (z. B. Adrenalin-Autoinjektor) klar benennt, kann bei jedem Arztbesuch mitgeführt und im Vorfeld übergeben werden.
  • Für Menschen mit lebensbedrohlichen Allergien empfiehlt sich eine ärztliche Stellungnahme, die die Schwere der Allergie dokumentiert – diese kann helfen, bei Einrichtungen verbindlichere Auskünfte oder Sonderregelungen einzufordern.
  • Es ist möglich, Beschwerde bei der zuständigen Krankenhausleitung oder dem Patientenfürsprecher bzw. der Patientenfürsprecherin einzureichen, wenn eine notwendige Behandlung aufgrund mangelnder Vorkehrungen nicht stattfinden konnte – Patientenfürsprecher:innen sind in vielen Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben und kostenfrei erreichbar.
  • Erfahrungen wie diese können auch der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) mitgeteilt werden, die kostenlos berät und bei der Geltendmachung von Anliegen gegenüber Einrichtungen unterstützt.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Patient:innen und Angehörige an – auch bei Fragen zur Sicherheit in medizinischen Einrichtungen. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese gemeldet werden, damit strukturelle Risiken sichtbar werden und zur Verbesserung der Versorgung für alle beitragen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Ambulante Praxis
Geschlecht: keine Angabe

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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