2025-089
Ignorierung des psychisch-bedingten personellen Unterstützungsbedarf
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Ich habe Pflegegrad 2. Mit meinen Unterstützungspersonen hatte ich überlegt, ob bei meiner komplexen Erkrankung vielleicht Pflegegrad 3 möglich ist. Beim ersten Antrag hatten wir noch nicht alles angegeben. Mit meinen Behandlern und Unterstützungspersonen wurde dann eine Pflegedokumentation erstellt und Arztberichte gesammelt. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass ich einen Höherstufungsantrag stellen sollte und diesmal alles genau angeben soll.
Es gab insgesamt 3 Begutachtungen durch den MD. Von 32,50 Punkte wurde ich dann bei der 2. und 3. Begutachtung auf 13,75 Punkte runtergestuft. Es wird einfach behauptet, ich hätte keine Mobilitätseinschränkungen oder kognitiven Einschränkungen. Das habe ich sogar schwarz auf weiß von meiner Pflegekasse.
Dieses Vorgehen führte mehrfach zu sehr schweren Retraumatisierungen. Das ist eine Diskriminierung im Sinne des GG und insb. im Sinne der UN BRK. Seit 2017 ist es nicht relevant ob es motorische, kognitive oder psychische Ursachen für den personellen Unterstützungsbedarf sind.
Die Aufsichtsbehörden versagen auch. BAS, Ombudsmann, Beschwerdestelle, Schlichtungsstelle Behindertenbeauftragter, Sozial- und Gesundheitsministerium, Landesgesundheitsamt.
Eine Pflegebegutachtung ist für viele Menschen eine belastende Situation – besonders dann, wenn die eigene Wahrnehmung des Unterstützungsbedarfs und das Ergebnis des Gutachtens stark auseinanderklaffen. Wenn Betroffene das Gefühl haben, dass ihr tatsächlicher Bedarf nicht vollständig erfasst wurde, kann das nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch emotional sehr schwer wiegen.
In Fällen wie diesem geht es um einen wichtigen rechtlichen Grundsatz: Seit der Pflegereform 2017 ist es für die Einstufung in einen Pflegegrad nicht entscheidend, warum jemand Unterstützung benötigt – ob also körperliche, kognitive oder psychische Ursachen vorliegen. Maßgeblich ist allein, dass ein personeller Unterstützungsbedarf besteht. Wenn Gutachten diesen Grundsatz nicht berücksichtigen, ist es möglich, dagegen vorzugehen – auch wenn dieser Weg aufwändig und kräftezehrend sein kann.
Wer eine Pflegebegutachtung oder deren Ergebnis als unvollständig oder fehlerhaft erlebt, hat verschiedene Möglichkeiten, aktiv zu werden – je nach persönlicher Situation und verfügbaren Ressourcen.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Fragen rund um Pflegeeinstufungen, Widerspruchsverfahren und Patientenrechten an – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Weitere Informationen und Erfahrungsberichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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