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2024-1090

Aggressives Verhalten und Ausschluss von Angehörigen

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Fallbeschreibung:

Patientensicherheit: Ausschluss von Angehörigen in der Palliativpflege

Mein Vater befand sich Ende 2020 im Endstadium einer Krebserkrankung (Glioblastom, bösartiger Hirntumor) und brauchte pflegerische Hilfe. Seine Frau brachte ihn ins Klinikum auf die Palliativstation. Die leitende Ärztin hat dort die Aufnahme gemacht, hat meinen Vater und seine Frau auf das Krankenzimmer begleitet und wollte meinen Vater dort allein sprechen. Seine Frau betonte mehrfach, dass er wegen des fortgeschrittenen Tumors nicht sprechen könne. Sie bestand darauf, mit ihm allein zu sprechen und bat mit Nachdruck darum, dass seine Frau das Zimmer verlassen solle. Als sie wiederholte, warum sie dies nicht wollte, drückte die Ärztin sie aus dem Zimmer, nahm dazu die Tür zur Hilfe. Mein Vater wurde nach dem Gespräch nicht aufgenommen. Für ihn war dies ein Glücksfall, da wir an eine wunderbare ambulante Palliativversorgung gekommen sind, die ihn bis zum Tod sehr gut unterstützt hat. Diese hatte jedoch, und das möchte ich betonen, nichts mit dem Klinikum zu tun. Unglaublich, dass man so etwas in der Palliativpflege erleben muss. Palliativ bedeutet so etwas wie „umhüllen“, „schützen“. Die besagte Ärztin ist dort übrigens heute noch tätig.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

der körperliche Übergriff durch die Ärztin und der Ausschluss einer Angehörigen, die sowohl zur Sicherheit als auch als Stimme des Betroffenen wichtig war

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Abschied von einem schwer kranken Angehörigen ist eine der belastendsten Erfahrungen, die Menschen durchleben können. Umso schwerer wiegt es, wenn in dieser Phase das Vertrauen in die Versorgung erschüttert wird – durch ein Erlebnis, das sich nicht mit dem vereinbaren lässt, was Betroffene und ihre Familien in einer palliativen Situation erwarten dürfen.

Palliativversorgung (Begleitung und Betreuung von Menschen mit unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankungen) zielt darauf ab, Würde, Wohlbefinden und die Einbeziehung nahestehender Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Angehörige übernehmen dabei oft eine unverzichtbare Rolle – sie kennen die Erkrankungsgeschichte, sie kennen die Person, und sie können sprechen, wenn der oder die Betroffene es nicht mehr kann. Wird diese Rolle nicht anerkannt, kann das für alle Beteiligten weitreichende Folgen haben.

In einer Situation wie dieser – ein Patient mit fortgeschrittenem Hirntumor, der sich verbal nicht mehr äußern konnte – war der Spielraum des Betroffenen selbst, auf das Geschehen Einfluss zu nehmen, stark eingeschränkt. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer eine nahestehende Person in eine Einrichtung begleitet, kann auf verschiedene Weise dazu beitragen, dass die eigene Rolle als Begleit- und Kommunikationsperson von Beginn an klar ist:

  • Beim Aufnahmegespräch ist es möglich, die eigene Funktion aktiv zu benennen – zum Beispiel: „Mein Vater kann sich aufgrund seiner Erkrankung nicht selbst äußern. Ich bin hier als seine Stimme und bitte darum, beim Gespräch dabei zu sein.“ Eine solche Aussage macht die Situation für alle Beteiligten von Anfang an transparent.
  • Liegt eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuungsbeschluss vor, kann das entsprechende Dokument zum Aufnahmetermin mitgebracht und vorgelegt werden. Es belegt rechtlich, dass die begleitende Person befugt ist, im Namen des Betroffenen zu handeln und zu sprechen.
  • Wenn eine Begleitperson das Gefühl hat, dass ihre Rolle nicht respektiert wird, ist es möglich, ruhig und bestimmt um ein Gespräch mit einer Stationsleitung oder Pflegedienstleitung zu bitten – noch während des Aufenthalts, nicht erst im Nachhinein.
  • Erlebt eine Begleitperson körperliche Übergriffe oder grob respektloses Verhalten, kann sie dies dokumentieren – Datum, Uhrzeit, anwesende Personen – und im Nachgang der Krankenhausleitung, dem Patientenfürsprechenden oder einer unabhängigen Beratungsstelle schildern.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Fall einer Kommunikations- oder Entscheidungsunfähigkeit für eine Person handeln darf. Sie lässt sich zu einem Zeitpunkt erstellen, an dem die betreffende Person noch handlungsfähig ist.
  • Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen eine Person wünscht oder ablehnt – und kann auch Aussagen zur Begleitung durch Angehörige enthalten.
  • Wer ambulante Palliativversorgung in Anspruch nehmen möchte, kann sich frühzeitig bei der Hausarztpraxis oder einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erkundigen – ein Zugang, der nicht zwingend über ein Krankenhaus führt.
  • Unabhängige Patientenberatung und regionale Hospizvereine können bereits im Vorfeld informieren, welche Rechte Betroffene und Angehörige in der Palliativversorgung haben.

Sie sind nicht allein

Wer ein belastendes Erlebnis in der medizinischen oder pflegerischen Versorgung gemacht hat, kann sich kostenlos und unabhängig an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – telefonisch, online oder persönlich. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, Erfahrungen anonym zu melden und damit dazu beizutragen, dass andere von ähnlichen Situationen geschützt werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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