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2025-207

Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz dauert zu lange – trotz Hilfsangebote

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Fallbeschreibung:

Psychotherapieplatz nach Klinikentlassung – zu lange Wartezeit

Meine Freundin hat nach der Entlassung aus der stationären psychosomatischen Behandlung zeitnah versucht einen Psychotherapeutenplatz zu bekommen. Trotz Entlassmanagement, bei dem aktuell weder ich noch sie weiß was die Klinik gemacht hat, bekam sie zeitnah keinen Therapieplatz. Sie hat mithilfe der Online-Suche bei der 116117, der kassenärztlichen Vereinigung und der Landespsychotherapeutenkammer versucht einen Therapeuten zu finden. Sie hat die Therpaeuten angerufen und per E-Mail angeschrieben. Gut die Hälfte von 20 Therapeuten ging nicht ans Telefon, obwohl Telefonzeiten wären. Am Schluss musste sie wieder in die stationäre Behandlung.

Gut gelaufen:

Nichts.

Schlecht gelaufen:

Aufgrund der Überlastung bekam sie nicht rechtzeitig einen Therapieplatz.

Verbesserungsvorschläge:

Die Krankenkassen sollten mithilfe der 116117 und der Gematik die Auslastung nachverfolgen und die Auslastung online anzeigen. Gleichzeitig sollten diese Daten verwendet werden, um Bedarfsorientiert die Praxenzulassung für die gesetzliche Krankenkasse zu ermöglichen. Auch eine Vereinfachung des Nachweises derselben Qualifikation von Privatpraxen und gesetzlich zugelassenen Praxen sollte beispielsweise bei der Bundesärztekammer geführt werden. Dadurch wird der Genehmigungs- und Verwaltungsaufwand für Praxeninhaber reduziert.

Weitere Infos:

Jetzt steht eine Chronifizierung im Raum. Erwerbsfähigkeit steht auf der Kippe. So kann man auch Fachkräfte aus dem Erwerbsleben jagen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn eine psychische Erkrankung intensive Behandlung erfordert, ist der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung eine besonders sensible Phase. Dass diese Phase trotz engagierter Eigeninitiative und Unterstützung durch Angehörige nicht wie erhofft gelingt, ist belastend – für die Betroffene ebenso wie für nahestehende Menschen.

Der Mangel an verfügbaren Psychotherapieplätzen (d. h. Behandlungsplätzen bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen) ist ein strukturelles Problem im deutschen Gesundheitssystem. Wartezeiten von mehreren Monaten sind keine Seltenheit – und treffen Menschen oft in einem Moment, in dem schnelle Hilfe besonders wichtig wäre. In diesem Fall gab es trotz ausgeprägter Eigeninitiative keinen freien Platz. Das liegt nicht an mangelndem Einsatz der Betroffenen oder ihrer Angehörigen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer eine nahestehende Person in der Suche nach einem Therapieplatz begleitet, kann an verschiedenen Stellen unterstützen – sowohl praktisch als auch in der Kommunikation mit dem Versorgungssystem:

  • Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen: Unter der Rufnummer 116 117 gibt es eine gesetzlich verankerte Terminvermittlung. Es ist möglich, dort ausdrücklich auf eine dringende Situation nach stationärem Aufenthalt hinzuweisen – etwa mit den Worten: „Meine Angehörige wurde kürzlich aus einer stationären psychosomatischen Behandlung entlassen und benötigt dringend einen Anschlussplatz in Psychotherapie.“
  • Krankenkasse aktiv einbeziehen: Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, bei der Versorgungssuche zu helfen. Ein schriftlicher Antrag auf Unterstützung bei der Therapieplatzsuche kann den Prozess dokumentieren und die Kasse in die Pflicht nehmen, konkrete Vermittlungsschritte zu unternehmen.
  • Entlassmanagement der Klinik anfragen: Es ist möglich, bei der entlassenden Klinik schriftlich nachzufragen, welche konkreten Schritte im Rahmen des Entlassmanagements eingeleitet wurden – und ob eine Übergabe an ambulante Versorger stattgefunden hat.
  • Überbrückungsangebote erfragen: Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) – also ambulante Anlaufstellen an psychiatrischen Kliniken – oder Psychosoziale Beratungsstellen können in manchen Fällen überbrückend tätig werden, bis ein Therapieplatz verfügbar ist.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Bereits während eines stationären Aufenthalts kann die Frage nach dem Entlassmanagement aktiv gestellt werden: Wer koordiniert die Anschlussversorgung, und bis wann ist ein konkreter Schritt geplant?
  • Es ist möglich, die Krankenkasse frühzeitig – noch während des Klinikaufenthalts – über die bevorstehende Entlassung zu informieren und eine Begleitung bei der ambulanten Therapieplatzsuche anzufordern.
  • Eine Notfallkarte oder ein kurzes Schreiben der behandelnden Klinik, das die Dringlichkeit der Situation dokumentiert, kann bei der Kontaktaufnahme mit Therapeut:innen hilfreich sein.
  • Adressen von Krisentelefonen und psychiatrischen Notaufnahmen in der Nähe lassen sich vorab heraussuchen und sicher aufbewahren – für den Fall, dass in einer Wartezeit akute Unterstützung benötigt wird.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung für Patient:innen und Angehörige – auch zu Fragen rund um Versorgungsrechte und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Krankenkassen. Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese gemeldet werden, damit strukturelle Probleme sichtbar werden und zur Verbesserung der Versorgung beitragen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 19-29 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Ambulante Praxis, Psychotherapiepraxis
Geschlecht: weiblich

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