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2025-074

Rezept für Dauermedikation „auf Zuruf“ – Patientin verstirbt

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Fallbeschreibung:

Medikamentenfehler: Falsche Einnahme führt zu schwerem Schaden

Bettlägerige, Mitte achtzigjährige Patientin. Der Hausarzt verordnete ein Medikament mit Alendronsäure nach Anforderung durch den Pflegedienst auf Grundlage einer Empfehlung des damaligen Orthopäden, welche jedoch schon mehrere Jahre zurücklag.
Ein Besuch der Patientin bzw. eine Erkundigung nach deren Zustand erfolgte in diesem Zusammenhang nicht.
Die Einnahme der Tablette erfolgte im Liegen, wobei die Tablette scheinbar in der Speiseröhre verblieb.
Es folgte eine Not-OP sowie ein mehrtägiger Aufenthalt auf der Intensivstation, bevor meine Mutter verstarb.
Ursache: Ösophagusperforation durch Verätzung der Schleimhaut durch die Tablette, welche ausdrücklich nicht im Liegen eingenommen werden darf.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Der Arzt stellt Rezept für Dauermedikation „auf Zuruf“ aus, kein persönlicher Kontakt. Pflegedienst hätte Einnahmehinweise kennen sollen.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Verlust eines nahestehenden Menschen unter solchen Umständen ist tief erschütternd – besonders dann, wenn er sich möglicherweise hätte vermeiden lassen. Situationen wie diese zeigen, wie komplex die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist, wenn mehrere Akteure – Hausarzt, Pflegedienst und Fachärzte – zusammenwirken und dabei wichtige Informationen nicht vollständig weitergegeben werden.

In diesem Fall erhielt eine bettlägerige, hochbetagte Patientin ein Medikament mit dem Wirkstoff Alendronsäure – ein Mittel, das zur Behandlung von Knochenschwund (Osteoporose) eingesetzt wird. Dieses Medikament darf ausdrücklich nicht im Liegen eingenommen werden, da es die Speiseröhrenschleimhaut schädigen kann. Die Patientin konnte diese Einschränkung aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht eigenständig einhalten. In einer solchen Situation gab es für sie selbst keinen realistischen Spielraum, auf die Einnahmebedingungen Einfluss zu nehmen – das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer einen pflegebedürftigen Menschen begleitet oder für ihn Verantwortung trägt, kann an verschiedenen Stellen dazu beitragen, dass Medikamente sicher eingesetzt werden.

  • Einnahmehinweise gezielt erfragen: Bei jedem neu verordneten oder wieder aufgegriffenen Medikament ist es möglich, beim Arzt oder in der Apotheke nachzufragen: „Gibt es besondere Bedingungen für die Einnahme – zum Beispiel zu Körperhaltung, Zeitpunkt oder Flüssigkeitsmenge?“ Auch Beipackzettel können hierzu erste Hinweise geben.
  • Auf veränderte Lebensumstände hinweisen: Wenn sich der Zustand eines pflegebedürftigen Menschen verändert – etwa durch zunehmende Bettlägerigkeit – kann es sinnvoll sein, den behandelnden Arzt ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen. Ein Hinweis wie „Meine Mutter ist inzwischen dauerhaft bettlägerig – ist das Medikament unter diesen Bedingungen noch geeignet?“ kann eine wichtige Grundlage für eine Neubewertung sein.
  • Rezepterneuerung zum Anlass für ein Gespräch machen: Wenn Dauermedikamente routinemäßig verlängert werden, ist es möglich, darum zu bitten, dass die Verordnung im Zusammenhang mit einer aktuellen Einschätzung des Gesundheitszustands erfolgt – nicht nur auf Grundlage älterer Empfehlungen.
  • Den Pflegedienst aktiv einbeziehen: Angehörige können den Pflegedienst bitten, Einnahmehinweise schriftlich zu dokumentieren und bei der Verabreichung zu berücksichtigen. Eine kurze schriftliche Notiz zu jedem Medikament – mit Hinweis auf besondere Bedingungen – kann die Weitergabe dieser Informationen erleichtern.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine aktuelle Medikamentenliste anlegen und regelmäßig mit dem Arzt oder der Apotheke auf Vollständigkeit und Aktualität prüfen lassen – inklusive Einnahmehinweisen für jedes Präparat.
  • Eine Vorsorgevollmacht und – soweit gewünscht – eine Patientenverfügung erstellen, damit Angehörige im Ernstfall rechtlich handlungsfähig sind und medizinische Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person treffen können.
  • Mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob eine regelmäßige Medikamentenüberprüfung (auch „Medikationscheck“ genannt) sinnvoll ist – insbesondere bei mehreren gleichzeitig eingenommenen Medikamenten oder verändertem Gesundheitszustand.
  • Klären, ob eine Begleitperson oder ein fester Ansprechpartner im Pflegekontext benannt werden kann, der bei Fragen zur Medikation als Schnittstelle zwischen Arztpraxis, Pflegedienst und Familie fungiert.

Sie sind nicht allein

Wer eine solche Erfahrung gemacht hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – dort erhalten Betroffene und Angehörige kostenlose, unabhängige Beratung zu Fragen rund um Patientenrechte und Versorgungssituationen. Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auch auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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