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2024-156

Arzt/ Ärztin nie im Pflegeheim und nicht erreichbar

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Fallbeschreibung:

Ärztliche Erreichbarkeit im Pflegeheim: CIRS-Fall

Ein Arzt / Eine Ärztin ist für das Pflegeheim für die Bewohner zuständig.
Leider kommt dieser/ diese nicht, wenn Bewohner einen Arzt/ eine Ärztin benötigen.
Mails werden nicht beantwortet, bzw. telefonisch ist die Praxis fast nicht erreichbar. Deswegen kümmert er/ sie sich nicht um die Belange der Bewohner.
Selbst das Heim gibt zur Antwort, dass dieser Arzt/ diese Ärztin nicht erreichbar ist und wenn er/ sie dann mal ins Heim kommt, meldet er/ sie sich nicht an und rauscht kurz das Haus und dann ist er/ sie wieder weg.
Der Arzt/ die Ärztin und das Heim sind nicht in der Lage zufriedenstellend die Interessen der Bewohner zu bewerkstelligen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

siehe Fallbeschreibung Eine Mail an die Praxis für die Anforderung einer Bescheinigung, wurde von der Arzthelferin beantwortet, dass keine Mail eingegangen ist. Obwohl ich schriftlich Bestätigung habe, dass Mail richtig gesendet wurde.

Verbesserungsvorschläge:

Arzt/ Ärztin sollte regelmäßig die Bewohner betreuen. Arzt/ Ärztin sollte erreichbar sein. Arzt/ Ärztin sollte sich vorstellen, wenn er/ sie einen Bewohner besucht.

Weitere Infos:

Betreuung in Pflegeheim ist katastrophal. Angefangen von ärztlicher Betreuung, bis zur Pflege und Versorgung der Bewohner. Bewohner klingelt mehrfach weil er Hilfe braucht und nach 2 !! Stunden kommt endlich jemand. Sehr unfreundliche Pflegekräfte. Wünsche niemand, dass er in dieses Heim kommt, wenn er bettlägerig ist.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein nahestehender Mensch in einem Pflegeheim lebt und die medizinische Versorgung nicht verlässlich funktioniert, ist das für Angehörige eine belastende und oft hilflos machende Situation. Gerade bei älteren und pflegebedürftigen Menschen, die sich selbst nicht mehr ausreichend Gehör verschaffen können, wiegt eine mangelnde ärztliche Erreichbarkeit besonders schwer.

In Fällen wie diesem – mit unzureichender ärztlicher Präsenz, fehlenden Rückmeldungen und erschwerter Kommunikation zwischen Praxis und Einrichtung – sind die Betroffenen selbst häufig nicht in der Lage, aktiv einzugreifen. Angehörige oder Betreuungspersonen sind in solchen Konstellationen oft die einzigen, die für die Interessen der betroffenen Person eintreten können.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Angehörige können die Heimleitung schriftlich kontaktieren und konkrete Missstände dokumentiert schildern – Datum, Uhrzeit und Art des Problems festhalten. Eine schriftliche Anfrage per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung schafft eine nachvollziehbare Grundlage. Ein möglicher Einstieg: „Ich bitte um schriftliche Auskunft, wie die ärztliche Versorgung meiner Mutter / meines Vaters aktuell sichergestellt wird.“
  • Ist die zuständige Ärztin oder der zuständige Arzt dauerhaft nicht erreichbar, ist es möglich, beim Pflegeheim einen Wechsel der Hausarztversorgung anzuregen. Bewohnerinnen und Bewohner haben grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl – auch im Pflegeheim.
  • Angehörige können sich an den Medizinischen Dienst (MD) wenden, der Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Pflegekassen überprüft. Eine Beschwerde ist dort formlos möglich und kann eine Prüfung der Einrichtung auslösen.
  • Auch die zuständige Heimaufsichtsbehörde – in der Regel beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt – nimmt Beschwerden über stationäre Pflegeeinrichtungen entgegen und ist befugt, die Einrichtung zu kontrollieren.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Betreuungsverfügung ermöglichen es einer Vertrauensperson, im Ernstfall rechtlich verbindlich für die betroffene Person zu handeln – auch gegenüber Einrichtungen und Ärztinnen bzw. Ärzten.
  • Vor dem Einzug in ein Pflegeheim ist es möglich, gezielt nach der ärztlichen Versorgungsstruktur zu fragen: Welche Hausarztpraxis ist angebunden? Wie oft finden Visiten statt? Wie wird im Notfall vorgegangen?
  • Ein Beschwerdetagebuch – also eine fortlaufende schriftliche Aufzeichnung von Vorfällen mit Datum und Beschreibung – kann helfen, Muster zu erkennen und Beschwerden bei Behörden zu untermauern.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose Beratung für Patientinnen, Patienten und Angehörige – auch zu Fragen rund um Pflegeheime und ärztliche Versorgung.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, können Sie sich jederzeit an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – telefonisch, online oder per Chat, kostenlos und unabhängig. Weitere Informationen und Berichte aus der Praxis finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim), Ambulante Praxis, Arztpraxis, Ärztin oder Arzt beim Hausbesuch
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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