2025-324
Aberkennung meines Pflegegrades 3 trotz chronisch progredienter Multisystemerkrankung
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Schilderung des Sachverhalts:
In meinem Fall kam es im Rahmen der pflegerischen Begutachtung zu erheblichen fachlichen und prozessualen Fehlern. Trotz einer chronisch progredienten, pflegerelevanten Multisystemerkrankung wurde mir der Pflegegrad 3 aberkannt. Die tatsächliche Schwere meiner Erkrankungen und die daraus resultierenden Einschränkungen meiner Selbstständigkeit wurden im Gutachten nicht korrekt dargestellt.
Meine medizinische Ausgangslage:
Ich leide an mehreren schwerwiegenden, fachärztlich bestätigten und dauerhaft bestehenden Erkrankungen, darunter:
ME/CFS (G93.3) mit ausgeprägter postexertioneller Malaise (PEM), autonomer Dysregulation (POTS), kognitiven Defiziten und neurovaskulären Funktionsstörungen
Post-COVID-Zustand mit objektivierbaren Beeinträchtigungen der Mikrozirkulation
Rheumatoide Arthritis, Polyarthrose sowie Wirbelsäulen- und Haltungsprobleme
Hypertonie Grad III, Kreislaufinstabilität und Synkopen
Asthma, beginnende COPD, Autoimmunthyreopathie
Schlafstörungen, Dysarthrie und Myoklonien unter Belastung
Rezidivierende depressive Störung, ADHS, Autismus-Spektrum-Störung und eine kognitive Störung
Diese Erkrankungen schränken meine Selbstständigkeit dauerhaft und erheblich ein und führen zu einem hohen Unterstützungs- und Überwachungsbedarf im Alltag.
Fehlerhafte Bewertung im MD-Gutachten:
Im Begutachtungsbericht wurden mehrere meiner Erkrankungen verharmlost oder unzutreffend bewertet. Wichtige fachärztliche Befunde wurden nicht berücksichtigt, und mein tatsächlicher Pflegebedarf wurde deutlich unterschätzt.
Nichtberücksichtigung eines unabhängigen pflegefachlichen Gutachtens:
Ich habe ein unabhängiges pflegefachliches Gutachten eines spezialisierten Sachverständigen vorgelegt, das meinen Pflegebedarf detailliert und methodisch korrekt beschreibt.
Dieses Gutachten wird jedoch im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt.
Stattdessen soll ich mich erneut einer häuslichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst unterziehen – obwohl:
dies aufgrund meiner Erkrankung (ME/CFS mit PEM) eine erhebliche gesundheitliche Verschlechterung verursachen kann,
bereits die erste Begutachtung erhebliche fachliche Mängel aufwies,
das unabhängige Gutachten eine erneute Belastung eigentlich überflüssig macht.
Hinweis auf möglichen Verstoß gegen das AGG:
Durch die Nichtberücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen, die Verharmlosung fachärztlich belegter Erkrankungen und die Zumutung einer gesundheitlich riskanten erneuten Begutachtung sehe ich Anhaltspunkte für eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung im Sinne von § 1 AGG.
Es entsteht der Eindruck, dass meine chronischen und komplexen Erkrankungen nicht gleichberechtigt berücksichtigt werden und ich dadurch strukturell benachteiligt werde.
Meine tatsächlichen Einschränkungen der Selbstständigkeit:
Ich bin unter anderem in folgenden Bereichen dauerhaft erheblich eingeschränkt:
Selbstversorgung
Mobilität
Alltagsstrukturierung
Haushaltsführung
gesundheitliches Selbstmanagement
Bereits geringe körperliche oder geistige Anstrengungen können mehrtägige Zustandsverschlechterungen (PEM) auslösen, weshalb eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist.
Zusammenfassung:
Der Vorfall umfasst:
eine fehlerhafte pflegerische Begutachtung,
die Nichtberücksichtigung eines unabhängigen Gutachtens,
die Zumutung einer gesundheitlich riskanten erneuten MD-Begutachtung,
sowie Hinweise auf eine mögliche Benachteiligung nach dem AGG.
Menschen mit komplexen, chronischen Erkrankungen stehen im Pflegebegutachtungsverfahren vor besonderen Herausforderungen – nicht selten erleben sie, dass der tatsächliche Umfang ihrer Einschränkungen im Gutachten nur unvollständig abgebildet wird. Das kann weitreichende Folgen für die Versorgung und den Alltag haben und ist eine Situation, die belastend und zermürbend sein kann.
Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (MD) – das ist die Stelle, die im Auftrag der Pflegekassen prüft, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedarf besteht – folgen einem standardisierten Verfahren. Bei Erkrankungen, die sich nicht immer unmittelbar beobachten lassen oder die ein spezielles Fachwissen erfordern, besteht das Risiko, dass einzelne Beeinträchtigungen im Rahmen einer Begutachtung nicht vollständig erfasst werden. In einer Situation wie der hier geschilderten gab es für die betroffene Person keinen realistischen Spielraum, den Verlauf der Begutachtung selbst zu steuern – das ist wichtig anzuerkennen.
Auch wenn die betroffene Person selbst wenig Einfluss auf das Verfahren nehmen kann, gibt es Möglichkeiten, wie Begleitpersonen unterstützend tätig werden können:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie, unabhängige Beratung zu Fragen rund um Pflegegutachten, Widerspruchsverfahren und Patientenrechten an. Weitere Informationen und Berichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de – dort können Sie auch eigene Erfahrungen anonym melden und so dazu beitragen, dass strukturelle Schwachstellen sichtbar werden.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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Vielen Dank für Ihre wichtigen Meldungen. Unser System ist aufgrund der zahlreichen Eingänge im Moment an der Belastungsgrenze. Es ist daher zur Zeit nicht möglich, eine Meldung abzugeben. Wir arbeiten daran, das Problem zu lösen. Bitte versuchen Sie es in wenigen Stunden wieder.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team