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2025-324

Aberkennung meines Pflegegrades 3 trotz chronisch progredienter Multisystemerkrankung

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Fallbeschreibung:

Schilderung des Sachverhalts: In meinem Fall kam es im Rahmen der pflegerischen Begutachtung zu erheblichen fachlichen und prozessualen Fehlern. Trotz einer chronisch progredienten, pflegerelevanten Multisystemerkrankung wurde mir der Pflegegrad 3 aberkannt. Die tatsächliche Schwere meiner Erkrankungen und die daraus resultierenden Einschränkungen meiner Selbstständigkeit wurden im Gutachten nicht korrekt dargestellt. Meine medizinische Ausgangslage: Ich leide an mehreren schwerwiegenden, fachärztlich bestätigten und dauerhaft bestehenden Erkrankungen, darunter: ME/CFS (G93.3) mit ausgeprägter postexertioneller Malaise (PEM), autonomer Dysregulation (POTS), kognitiven Defiziten und neurovaskulären Funktionsstörungen Post-COVID-Zustand mit objektivierbaren Beeinträchtigungen der Mikrozirkulation Rheumatoide Arthritis, Polyarthrose sowie Wirbelsäulen- und Haltungsprobleme Hypertonie Grad III, Kreislaufinstabilität und Synkopen Asthma, beginnende COPD, Autoimmunthyreopathie Schlafstörungen, Dysarthrie und Myoklonien unter Belastung Rezidivierende depressive Störung, ADHS, Autismus-Spektrum-Störung und eine kognitive Störung Diese Erkrankungen schränken meine Selbstständigkeit dauerhaft und erheblich ein und führen zu einem hohen Unterstützungs- und Überwachungsbedarf im Alltag. Fehlerhafte Bewertung im MD-Gutachten: Im Begutachtungsbericht wurden mehrere meiner Erkrankungen verharmlost oder unzutreffend bewertet. Wichtige fachärztliche Befunde wurden nicht berücksichtigt, und mein tatsächlicher Pflegebedarf wurde deutlich unterschätzt. Nichtberücksichtigung eines unabhängigen pflegefachlichen Gutachtens: Ich habe ein unabhängiges pflegefachliches Gutachten eines spezialisierten Sachverständigen vorgelegt, das meinen Pflegebedarf detailliert und methodisch korrekt beschreibt. Dieses Gutachten wird jedoch im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt. Stattdessen soll ich mich erneut einer häuslichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst unterziehen – obwohl: dies aufgrund meiner Erkrankung (ME/CFS mit PEM) eine erhebliche gesundheitliche Verschlechterung verursachen kann, bereits die erste Begutachtung erhebliche fachliche Mängel aufwies, das unabhängige Gutachten eine erneute Belastung eigentlich überflüssig macht. Hinweis auf möglichen Verstoß gegen das AGG: Durch die Nichtberücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen, die Verharmlosung fachärztlich belegter Erkrankungen und die Zumutung einer gesundheitlich riskanten erneuten Begutachtung sehe ich Anhaltspunkte für eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung im Sinne von § 1 AGG. Es entsteht der Eindruck, dass meine chronischen und komplexen Erkrankungen nicht gleichberechtigt berücksichtigt werden und ich dadurch strukturell benachteiligt werde. Meine tatsächlichen Einschränkungen der Selbstständigkeit: Ich bin unter anderem in folgenden Bereichen dauerhaft erheblich eingeschränkt: Selbstversorgung Mobilität Alltagsstrukturierung Haushaltsführung gesundheitliches Selbstmanagement Bereits geringe körperliche oder geistige Anstrengungen können mehrtägige Zustandsverschlechterungen (PEM) auslösen, weshalb eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist. Zusammenfassung: Der Vorfall umfasst: eine fehlerhafte pflegerische Begutachtung, die Nichtberücksichtigung eines unabhängigen Gutachtens, die Zumutung einer gesundheitlich riskanten erneuten MD-Begutachtung, sowie Hinweise auf eine mögliche Benachteiligung nach dem AGG.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Alles

Verbesserungsvorschläge:

Ich sehe mehrere Verbesserungsmöglichkeiten: Anerkennung unabhängiger Gutachten: Externe Sachverständigenbewertungen sollten im Verfahren berücksichtigt und nicht faktisch ignoriert werden. Fachliche Kompetenz bei komplexen Erkrankungen: Begutachtende Personen sollten über ausreichendes Wissen zu Multisystemerkrankungen wie ME/CFS verfügen, insbesondere zu PEM und den Risiken von Überanstrengung. Vermeidung gesundheitlich riskanter Begutachtungsformate: Bei Erkrankungen, bei denen Belastung zu Zustandsverschlechterungen führt, sollte auf häusliche oder körperlich fordernde Untersuchungen verzichtet werden. Barrierefreiheit im Verfahren: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten nicht durch zusätzliche belastende Prüfungen benachteiligt werden. Schulung zu Diskriminierungsrisiken nach AGG: Entscheidungen sollten hinsichtlich möglicher Benachteiligung aufgrund einer Behinderung sensibel geprüft werden.

Weitere Infos:

Ich möchte ergänzen, dass die derzeitige Verfahrensweise für mich nicht nur gesundheitlich belastend ist, sondern auch die Gefahr einer nachhaltigen Verschlechterung meines Erkrankungszustands birgt. ME/CFS ist eine multisystemische, chronisch instabile Erkrankung, bei der schon geringe Überlastungen zu tage- bis wochenlangen Funktionszusammenbrüchen führen können. Eine erneute Begutachtung im häuslichen Umfeld stellt deshalb ein vermeidbares Risiko dar. Der Umgang mit meinem Fall vermittelt mir zudem das Gefühl, dass komplexe Behinderungen wie meine im Begutachtungssystem nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies führt nicht nur zu einer Unterversorgung, sondern erfüllt aus meiner Sicht auch den Tatbestand einer Benachteiligung im Sinne des AGG, da meine Behinderung nicht angemessen berücksichtigt wird. Mir geht es mit dieser Meldung darum, auf strukturelle Schwachstellen aufmerksam zu machen, damit ähnliche Situationen künftig vermieden werden können.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Pflege
Geschlecht: weiblich

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