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2024-057

Falsche Diagnose

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Fallbeschreibung:

Fehldiagnose Nachstar nach Linsen-OP: Laserung unnötig

Nach Linsen-OP mehrmals in der Praxis zur Nachsorge gewesen, weil zunächst eine Allergie mit Hochdruckkrise gegen die Medikation entstand. Später auch sehr verschleierter Blick wegen extremer Trockenheit des Auges.

Nach dem 5. Besuch von der einen Inhaberin gesagt bekommen, ich solle nicht dauernd kommen, das wäre normal und ich könne doch gut sehen, mit Blinzeln war das Auge bei 100% Visus. Beim folgenden Mal musste eine andere Ärztin in dieser Praxis erst gefragt werden, ehe ich erneut drangenommen wurde. Da wurde dann ein vermeintlicher Nachstar diagnostiziert, der gelasert werden müsse. Termin war 3 Monate später angesetzt.

Bei einem Nachfolgebesuch in der operierenden Klinik wurde mir gesagt, dass ich doch gar keinen Nachstar habe und bei 100% Visus sowieso nicht gelasert würde, weil dadurch das Risiko einer Netzhautablösung unnötig gesteigert würde.

Für mich ergab sich damit eine gefährliche Falschdiagnose der Praxis-Ärztin. Umsatz des Lasers wichtiger als Patientengesundheit? Darauf angesprochen meinte die Ärztin aus der Praxis, es hätte doch vorher noch eine Aufklärung gegeben… Als wenn ein Patient, der sich auf so eine Laserung vorbereitet, am Lasertag noch nein sagen würde. Die Entscheidung ist dann lange vorher gefallen und man unterschreibt nur noch, zumal mit neuen Risikoeröffnungen bei der gleichen Ärztin sicher nicht mehr zu rechnen ist.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Nach einer Augenoperation ist es verständlich, dass Betroffene bei anhaltenden Beschwerden immer wieder ärztliche Hilfe suchen. Wenn dann eine Diagnose gestellt wird, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt – und die einen nicht notwendigen Eingriff nach sich gezogen hätte –, ist das eine belastende Erfahrung, die das Vertrauen in die Versorgung erschüttern kann.

In diesem Fall wurde ein sogenannter Nachstar diagnostiziert – eine Eintrübung der Linsenkapsel, die nach einer Linsenoperation entstehen kann und mit einem Laser behandelt wird. Eine Zweitmeinung in der operierenden Klinik ergab jedoch, dass kein Nachstar vorlag und ein Lasereingriff bei dem vorliegenden Sehvermögen (100 % Visus) medizinisch nicht angezeigt gewesen wäre – unter anderem, weil dadurch das Risiko einer Netzhautablösung ohne medizinischen Nutzen erhöht worden wäre.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn eine Diagnose Unsicherheit auslöst oder ein geplanter Eingriff Fragen aufwirft, gibt es Möglichkeiten, sich zusätzliche Informationen und Sicherheit zu verschaffen.

  • Eine Zweitmeinung einholen: Bei geplanten Eingriffen – auch wenn diese ambulant und scheinbar routinemäßig sind – ist es möglich, vor dem Termin eine weitere ärztliche Einschätzung einzuholen. Das gilt besonders dann, wenn die Diagnose überraschend kommt oder Beschwerden und Befund nicht zusammenzupassen scheinen. Ein Anlaufpunkt kann zum Beispiel die ursprünglich operierende Klinik sein.
  • Fragen stellen, bevor eine Entscheidung fällt: Es ist möglich, konkrete Fragen zu stellen, etwa: „Was genau zeigt die Untersuchung, die zu dieser Diagnose geführt hat?“ oder „Welche Risiken hat der Eingriff – und was passiert, wenn wir abwarten?“ Diese Fragen können auch schriftlich vorbereitet werden.
  • Aufklärungsgespräch als Entscheidungszeitpunkt verstehen: Die Einwilligung in einen Eingriff – also die Unterschrift unter das Aufklärungsformular – ist rechtlich und medizinisch ein eigenständiger Schritt. Es ist möglich, bis zu diesem Zeitpunkt Ja zu sagen, aber auch: nachzufragen, zu vertagen oder abzulehnen. Dieser Moment kann bewusst genutzt werden, um offene Fragen zu klären.
  • Bedenken frühzeitig äußern: Wenn das Gefühl entsteht, dass Beschwerden nicht ausreichend ernst genommen werden, ist es möglich, das direkt anzusprechen – zum Beispiel: „Ich möchte sichergehen, dass meine Symptome vollständig erfasst sind, bevor wir weitergehen.“

Worauf Sie achten können

  • Bei geplanten Laser- oder anderen Augenoperationen: Stimmt die Diagnose mit dem überein, was ich selbst wahrnehme – und wurden alle Untersuchungsergebnisse erklärt?
  • Ist ausreichend Zeit zwischen Diagnose und Eingriff, um eine Zweitmeinung einzuholen? Drei Monate Wartezeit, wie in diesem Fall, können dafür genutzt werden.
  • Wurde im Aufklärungsgespräch erklärt, welche Risiken der Eingriff hat – und welche Risiken ein Abwarten hätte?
  • Fühle ich mich in der Praxis oder Klinik gehört, wenn ich wiederholt mit denselben Beschwerden erscheine? Ist das nicht der Fall, ist ein Wechsel der Einrichtung oder eine ergänzende Meinung eine mögliche Option.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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