2024-057
Falsche Diagnose
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Nach Linsen-OP mehrmals in der Praxis zur Nachsorge gewesen, weil zunächst eine Allergie mit Hochdruckkrise gegen die Medikation entstand. Später auch sehr verschleierter Blick wegen extremer Trockenheit des Auges.
Nach dem 5. Besuch von der einen Inhaberin gesagt bekommen, ich solle nicht dauernd kommen, das wäre normal und ich könne doch gut sehen, mit Blinzeln war das Auge bei 100% Visus. Beim folgenden Mal musste eine andere Ärztin in dieser Praxis erst gefragt werden, ehe ich erneut drangenommen wurde. Da wurde dann ein vermeintlicher Nachstar diagnostiziert, der gelasert werden müsse. Termin war 3 Monate später angesetzt.
Bei einem Nachfolgebesuch in der operierenden Klinik wurde mir gesagt, dass ich doch gar keinen Nachstar habe und bei 100% Visus sowieso nicht gelasert würde, weil dadurch das Risiko einer Netzhautablösung unnötig gesteigert würde.
Für mich ergab sich damit eine gefährliche Falschdiagnose der Praxis-Ärztin. Umsatz des Lasers wichtiger als Patientengesundheit? Darauf angesprochen meinte die Ärztin aus der Praxis, es hätte doch vorher noch eine Aufklärung gegeben… Als wenn ein Patient, der sich auf so eine Laserung vorbereitet, am Lasertag noch nein sagen würde. Die Entscheidung ist dann lange vorher gefallen und man unterschreibt nur noch, zumal mit neuen Risikoeröffnungen bei der gleichen Ärztin sicher nicht mehr zu rechnen ist.
Nach einer Augenoperation ist es verständlich, dass Betroffene bei anhaltenden Beschwerden immer wieder ärztliche Hilfe suchen. Wenn dann eine Diagnose gestellt wird, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt – und die einen nicht notwendigen Eingriff nach sich gezogen hätte –, ist das eine belastende Erfahrung, die das Vertrauen in die Versorgung erschüttern kann.
In diesem Fall wurde ein sogenannter Nachstar diagnostiziert – eine Eintrübung der Linsenkapsel, die nach einer Linsenoperation entstehen kann und mit einem Laser behandelt wird. Eine Zweitmeinung in der operierenden Klinik ergab jedoch, dass kein Nachstar vorlag und ein Lasereingriff bei dem vorliegenden Sehvermögen (100 % Visus) medizinisch nicht angezeigt gewesen wäre – unter anderem, weil dadurch das Risiko einer Netzhautablösung ohne medizinischen Nutzen erhöht worden wäre.
Wenn eine Diagnose Unsicherheit auslöst oder ein geplanter Eingriff Fragen aufwirft, gibt es Möglichkeiten, sich zusätzliche Informationen und Sicherheit zu verschaffen.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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