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2024-239

Operation Knie – großes Stück vom Miniskus im Kniegelenk vergessen

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Fallbeschreibung:

Meniskusstück nach Knie-OP vergessen – Folgen und Aufklärung

Hallo, 2021 wurde ich am Innenmeniskus linkes Bein operiert, wurde abgeschnitten und geglättet.
4 1/2 Std unter Narkose, eingeschlafen 7,30 Uhr , aufgewacht 11,55Uhr.
Dabei wurde ein Bohnen großes Stück vom Miniskus im Kniegelenk vergessen .
Im Befund wurde die OP dokumentiert mit dem „ rechten „ Kniegelenk, habe alles archiviert.
Anschließend in zwei Jahren ein Krankenhaus und zwei Orthopäden aufgesucht.
Beide Orthopäden und der Krankenhaus Arzt / die Krankenhaus Ärztin sind nicht auf das MRT eingegangen was ich denen per DVD vorgelegt habe .
Arzt / Ärztin im Krankenhaus 100 Ibos verschrieben.
Beide Orthopäden habe mir Einlagen verschrieben und Tabletten.
Erst mein Hausarzt / meine Hausärztin hat mich zu einem Orthopäden / einer Orthopädin der /die noch operiert.
Der Arzt / die Ärztin hat festgestellt, dass das Stückchen Miniskus das ganze Gelenk entzündet hat und die Kniescheibe auch noch auf dem Nerv drückte, die wurde um 10 mm gekürzt, das Stück Miniskus entfernt und das entzündete Gewebe abgesaugt, ich bin wieder ein zufriedener Mensch.
Apropo, alle drei Ärzte / Ärztinnen wollten mir ein neues Kniegelenk verkaufen, Gottseidank hab ich das Angebot nicht angenommen.
Heute bin ich dankbar einen so guten Hausarzt / eine so gute Hausärztin zu haben.

Gut gelaufen:

Guten Hausarzt / Gute Hausärztin

Schlecht gelaufen:

Unfähige Krankenhaus Ärzte / Ärztinnen und Orthopäden.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Zeit für die Patienten und den Ärzten beibringen MRT Aufzeichnungen lesen zu können.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation bringt Vertrauen und Erleichterung mit sich – und es ist besonders belastend, wenn Beschwerden danach nicht verschwinden, sondern bestehen bleiben oder sich verschlimmern. Solche Verläufe können verschiedene Ursachen haben; in diesem Fall zeigte sich erst nach längerer Zeit, dass ein kleines Gewebestück im Kniegelenk verblieben war und dort eine Entzündung ausgelöst hatte.

Hinzu kam eine fehlerhafte Dokumentation: Im Operationsbericht wurde das falsche Knie angegeben. Solche Dokumentationsfehler – also Unrichtigkeiten in der schriftlichen Aufzeichnung medizinischer Eingriffe – können die spätere Nachverfolgung und Behandlung erheblich erschweren. Bildgebende Befunde wie ein MRT (Magnetresonanztomographie, ein Schnittbildverfahren zur Darstellung von Weichteilen und Gelenken) wurden von mehreren nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzten nicht ausgewertet. Erst eine erneute operative Untersuchung brachte Klarheit und schließlich Linderung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn Beschwerden nach einem Eingriff anhalten oder sich verändern, gibt es einige Möglichkeiten, aktiv zur Klärung beizutragen.

  • Eigene Unterlagen aufbewahren und aktiv einbringen: Operationsberichte, Befunde und Bildgebungen wie MRT-Aufnahmen können bei Folgeterminen gezielt angesprochen werden. Es ist möglich zu fragen: „Haben Sie die MRT-Aufnahmen auf der DVD bereits angesehen? Ich würde gern wissen, was Sie darauf erkennen.“ – das signalisiert, dass die Unterlagen vorliegen und eine Auswertung gewünscht ist.
  • Dokumentation auf Plausibilität prüfen: Wer die eigenen Unterlagen – etwa den Operationsbericht – nach einem Eingriff erhält, kann grundlegende Angaben wie die Bezeichnung der operierten Körperstelle überprüfen. Unstimmigkeiten lassen sich direkt bei der behandelnden Einrichtung ansprechen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
  • Eine zweite ärztliche Meinung einholen: Bei unklaren oder unbefriedigenden Verläufen ist eine Zweitmeinung – also die Einschätzung einer weiteren Fachperson – jederzeit möglich. Es ist hilfreich, dabei alle vorhandenen Befunde und Bilder mitzunehmen. Die Hausarztpraxis kann dabei als erste Anlaufstelle und Vermittlerin dienen.
  • Symptome konkret schildern: Eine genaue Beschreibung – wo genau der Schmerz sitzt, wann er auftritt, ob er sich verändert hat – kann helfen, dass Behandelnde die Ursache gezielter suchen. Eine kurze schriftliche Notiz vor dem Termin kann dabei unterstützen.

Worauf Sie achten können

  • Operationsbericht und Befunde nach einem Eingriff anfordern und aufbewahren – Patientinnen und Patienten haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen.
  • Angaben im Operationsbericht – zum Beispiel die Bezeichnung der operierten Körperstelle oder Körperseite – auf Richtigkeit prüfen und Fehler zeitnah reklamieren.
  • MRT- oder Röntgenaufnahmen nicht nur als Ausdruck, sondern auch digital (z. B. auf DVD oder USB-Stick) aufbewahren und bei Folgeterminen aktiv vorlegen.
  • Bei anhaltenden Beschwerden nach einer Operation eine fachärztliche Zweitmeinung in Betracht ziehen – besonders dann, wenn empfohlene Behandlungen keine Besserung bringen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Operationssaal, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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