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2025-343

Hält Post Covid und ME/CFS für psychosomatisch

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Fallbeschreibung:

Post Covid & ME/CFS: Wenn Gutachten Vordiagnosen ignorieren

Gutachtertermin; Begleitperson war unerwünscht und wurde nicht in Praxis gelassen. Extrem lange Wartezeiten, obwohl bekannt war, dass ich nicht lange sitzen kann und überwiegend nur liegen kann. Hilfe bei kognitiven Tests durch Sekretärin, dadurch keine akkurate Darstellung der kognitiven Fähigkeiten möglich. Gespräch rein auf Psyche ausgelegt, sämtliche Vorbefunde (Post Covid Diagnose und Arztbriefe über Autonome Dysfunktion in dessen Folge, sowie ME/CFS Diagnose mit ausführlichem Arztbrief) wurden ignoriert und nicht mal Formulierung einzelner Sätze zugelassen (da von Arzt diktiert werden musste). Aus halbstündigem Gespräch wurde ein 70-seitiges Gutachten, dass psychische Diagnosen (die im Rahmen anderer Diagnosestellungen mehrfach ausgeschlossen worden sind) vorliegen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Bei kognitiven Tests über Gedächtnis sollte nicht nachgeholfen werden; Gutachten sollten auf dem aktuellen medizinischen Forschungsstand stattfinden und neuroimmunologische Erkrankungen durch einen Neurologen als solche untersucht werden

Verbesserungsvorschläge:

Verbesserung des Wissensstandes über Erkrankungen zu denen Gutachten geschrieben werden; ME/CFS ist bereits seit den 60er Jahren von der WHO als neuroimmunologische Erkrankung klassifiziert und sollte entsprechend untersucht werden

Weitere Infos:

Neurologische Gutachter sollten generell zu ME/CFS und Post Covid aufgeklärt sein

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein Gutachtertermin ist für viele Menschen bereits körperlich und emotional belastend – umso mehr, wenn die eigene Erkrankung mit ihren spezifischen Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Gerade bei Erkrankungen wie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom, eine neuroimmunologische Erkrankung, die u. a. durch starke Erschöpfung, kognitive Beeinträchtigungen und Belastungsunverträglichkeit gekennzeichnet ist) oder Post Covid können Gutachtensituationen die tatsächlichen Fähigkeiten und Einschränkungen Betroffener verzerrt abbilden – etwa wenn Wartezeiten nicht an die körperliche Belastbarkeit angepasst werden, Begleitpersonen nicht zugelassen sind oder vorliegende Diagnosen und Arztbriefe im Gespräch keine Berücksichtigung finden.

In einer Situation wie dieser gab es für die betroffene Person keinen realistischen Spielraum, um das Gutachtenverfahren grundlegend zu beeinflussen – das ist wichtig anzuerkennen. Der Ablauf, die Rahmenbedingungen und die fachliche Ausrichtung eines Gutachtens liegen weitgehend in der Hand der begutachtenden Person und der auftraggebenden Stelle.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Wenn eine Begleitperson nicht in die Praxis gelassen wird, ist es möglich, dies schriftlich zu dokumentieren – zum Beispiel mit Datum, Uhrzeit und einer kurzen Notiz über den Wortlaut der Ablehnung. Diese Dokumentation kann bei einem späteren Widerspruch hilfreich sein.
  • Begleitpersonen können vor dem Termin gemeinsam mit der betroffenen Person eine schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Diagnosen, Arztbriefe und Einschränkungen vorbereiten, die die betroffene Person beim Termin selbst einreichen kann – etwa mit dem Hinweis: „Diese Unterlagen bitte ich, in das Gutachten einzubeziehen.“
  • Es ist möglich, den Auftraggeber des Gutachtens – etwa eine Versicherung, Behörde oder Rentenversicherungsträger – vorab schriftlich über besondere Bedürfnisse zu informieren, zum Beispiel über die Notwendigkeit einer Liegemöglichkeit oder begrenzter Wartezeiten.
  • Nach dem Termin kann eine Begleitperson dabei helfen, Auffälligkeiten im Gutachten schriftlich festzuhalten und gemeinsam mit einem Patientenberatungsangebot oder rechtlichem Beistand zu prüfen, ob und wie ein Widerspruch eingelegt werden kann.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine aktuelle Zusammenstellung aller relevanten Arztbriefe, Diagnosen und Befunde lässt sich in einem Ordner oder digital bereithalten – so sind die Unterlagen bei Terminen schnell verfügbar und können übergeben werden.
  • Für Menschen mit ME/CFS, Post Covid oder ähnlichen Erkrankungen kann eine schriftliche „Bedarfserklärung“ sinnvoll sein: ein kurzes Dokument, das die individuellen Einschränkungen beschreibt und vorab an den Gutachter oder die Gutachterin sowie den Auftraggeber übermittelt werden kann.
  • Die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen ein Gutachten besteht in vielen Verfahren – Informationen dazu bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter www.patientenberatung.de.
  • Es ist möglich, sich vorab zu informieren, ob ein Gegengutachten – also ein zweites, unabhängiges Gutachten – beantragt werden kann, und welche Stellen dabei unterstützen.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese können belastend und entmutigend sein – Unterstützung und unabhängige Beratung bietet die UPD unter www.patientenberatung.de. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es möglich, solche Erfahrungen anonym zu melden und damit dazu beizutragen, dass Gutachtenverfahren künftig besser auf die Bedürfnisse von Menschen mit neuroimmunologischen Erkrankungen abgestimmt werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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