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2026-047

Psychische Gewalt statt medizinische Begutachtung

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Fallbeschreibung:

ME/CFS & Post Covid: Wenn Begutachtung zur Belastung wird

Es ging um eine medizinische Einschätzung im Antragsverfahren für den GdB als Patient mit ME/CFS im Schweregrad moderat bis schwer nach Covid 19 – Infektion. Ich saß in meinem Rollstuhl, der Arzt setzte sich erhöht auf die Behandlungsliege und beugte sich nach nur einer Minute im Raum zu mir herunter: Sie wissen, dass Sie nicht in den Rollstuhl gehören! ME/CFS ist eine Modediagnose und Post Covid gibt es gar nicht. Mir habe jemand einen Floh ins Ohr gesetzt, ich könnte seine kleine Schwester sein und würde mein Leben wegwerfen. Ob ich wisse, woher es käme? Ich hätte mich in den letzten Jahren zu sehr um andere Menschen gekümmert, mehr als für mich gut gewesen wäre.

Gut gelaufen:

Nichts!

Schlecht gelaufen:

Ein voreingenommener Gutachter ist nicht in der Lage, eine neutrale und faire Einschätzung abzugeben. Ihn interessierten die mitgebrachten Unterlagen nicht, er würde alles kennen. Der Antrag wurde vor 16 Monaten gestellt, ich hatte neue Unterlagen und Stellungnahmen dabei, von denen ich ausgehen musste, dass er die nicht kennt, da meine behandelnde Neurologin mir immer Auskunft gibt, wenn jemand etwas von ihr angefordert hat. Und das war nicht der Fall.

Verbesserungsvorschläge:

Neutrale Gutachter einsetzen, die von der Erkrankung, über die sie urteilen sollen, mindestens Grundkenntnisse haben, im besten Fall eine echte Expertise besitzen, die Patienten ernst nehmen und nicht die Krankheit leugnen.

Weitere Infos:

ME/CFS ist seit 1969 von der WHO anerkannt, auch Post Covid ist im ICD-10 vorhanden, der allgemeine Forschungs- und Wissensstand sollte Pflichtkenntnis für Mediziner sein. Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, jemals wieder ohne Begleitung zu einem mir unbekannten Arzt zu gehen!

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Begutachtung, auf die man sich vorbereitet hat und von der wichtige Entscheidungen abhängen, kann zu einer zutiefst verletzenden Erfahrung werden – besonders dann, wenn die eigene Erkrankung in Frage gestellt oder die mitgebrachten Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden. Situationen wie diese zeigen, dass Gutachtenverfahren – etwa zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), also der amtlichen Einschätzung von Beeinträchtigungen durch eine Behinderung – nicht immer den Qualitätsstandards entsprechen, die Betroffene zu Recht erwarten dürfen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich auf ein Gutachtengespräch vorbereitet, kann verschiedene Möglichkeiten nutzen, um die eigene Position zu stärken und Fehlern vorzubeugen.

  • Eine Begleitperson zum Termin mitzunehmen ist möglich und kann auf mehrfache Weise hilfreich sein: als emotionale Unterstützung, aber auch als unabhängige Zeugin oder unabhängiger Zeuge des Gesprächsverlaufs. Es ist sinnvoll, die Begleitperson vorab zu bitten, Beobachtungen schriftlich festzuhalten.
  • Mitgebrachte Unterlagen können zu Beginn des Termins übergeben und deren Entgegennahme ausdrücklich bestätigt werden – zum Beispiel mit den Worten: „Ich möchte sicherstellen, dass diese Dokumente Teil der Begutachtung werden. Können Sie mir bestätigen, dass Sie sie erhalten haben?“
  • Es ist möglich, den Verlauf des Gesprächs unmittelbar nach dem Termin schriftlich zu dokumentieren – Datum, Uhrzeit, Ort, anwesende Personen und wesentliche Aussagen. Eine solche Gesprächsnotiz kann später bei Widersprüchen oder Beschwerden hilfreich sein.
  • Wenn Aussagen im Gespräch als unangemessen oder fachlich unzutreffend wahrgenommen werden, ist es möglich, den Termin zu unterbrechen oder zu beenden und dies zu begründen – etwa: „Ich möchte dieses Gespräch an dieser Stelle unterbrechen und eine andere Begutachtung beantragen.“

Worauf Sie achten können

  • Bei der zuständigen Behörde oder dem Versorgungsamt ist es möglich, Akteneinsicht zu beantragen – also Einblick in alle Unterlagen, die dem Gutachter vorlagen.
  • Gegen einen Bescheid, der auf einer solchen Begutachtung beruht, kann innerhalb bestimmter Fristen Widerspruch eingelegt werden; eine Beratung durch einen Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) oder eine Rechtsberatungsstelle kann dabei unterstützen.
  • Beschwerden über das Verhalten eines Gutachters können an die zuständige Behörde, die beauftragende Stelle oder – bei ärztlichem Fehlverhalten – an die zuständige Ärztekammer gerichtet werden.
  • Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen für ME/CFS und Post-Covid können praktische Erfahrungen und Unterstützung im Umgang mit Behörden- und Gutachterverfahren vermitteln.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Menschen, die in medizinischen oder behördlichen Verfahren Unterstützung benötigen – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese anonym gemeldet werden – jeder Bericht trägt dazu bei, Schwachstellen im System sichtbar zu machen und Verbesserungen anzustoßen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:anderer Bereich
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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