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2025-258

Zwischen Hoffnung und Trauma: Wie eine Bandscheiben-OP das Leben verändern kann

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Fallbeschreibung:

Ende 2020 suchte ich einen Wirbelsäulenspezialisten auf, da meine Schmerzen im Hals- und Schulterbereich, vermutlich verursacht durch einen Bandscheibenvorfall, stark zugenommen hatten. Zunächst versuchte man es mit konservativen Maßnahmen wie Kortison und NSAR-Therapie. Als diese keine Linderung brachten, wurde mir im Anfang 2021 zu einer Bandscheibenoperation geraten – konkret zu einer monosegmentalen, minimalinvasiven Dekompression nach „Frykholm“, einem Verfahren, das die Bandscheibe erhält und als besonders schonend gilt. Mit beiderseitigem Einverständnis wurde ein OP-Termin in einer Spezialklinik vereinbart. In der Woche der Operation fand ein ausführliches Aufnahme- und Aufklärungsgespräch statt, in dem erneut das vereinbarte Verfahren besprochen und dokumentiert wurde. Ich wurde ich stationär aufgenommen, die Operation war für den nächsten Tag geplant. Trotz meines Wunsches, den Operateur noch vor der OP zu sprechen, kam es aufgrund aus verschiedensten Gründen (wie Zeitdruck, Arzt ist schon jenseits der Schleuse, usw.) seitens der Klinik nicht mehr dazu. Am Tag nach der OP kam es zu einem schockierenden Moment: Bei der Visite fragte ich nach, warum sich die Operationswunde vorne am Hals befand – erwartet hatte ich einen Schnitt im Nackenbereich. Erst dann erfuhr ich, dass statt der besprochenen Methode eine ACDF-Versteifung mit HARMS-Cage und ventraler Plattenosteosynthese durchgeführt worden war – ein völlig anderes Verfahren. Dieses Wissen traf mich wie ein Schlag, und mein Vertrauen in die Ärzteschaft wurde tief erschüttert. Noch schwerer wog, dass Monate später ein weiterer Facharzt, den ich für eine Zweitmeinung konsultierte, eine abgebrochene Bohrerspitze in meinem Körper lokalisierte, die mir zuvor vom Krankenhauspersonal verschwiegen worden war. Erst durch Einsicht in meine Patientenakte erfuhr ich, dass dieser Vorfall den Verantwortlichen bekannt gewesen war. In der Folge begann für mich eine jahrelange Odyssee: zahlreiche Reha- und Akutbehandlungen – sowohl orthopädisch als auch psychosomatisch. Aufgrund der bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurde ich rückwirkend erwerbsgemindert berentet. Meine berufliche Laufbahn als IT-Manager in einem großen Unternehmen fand ein abruptes Ende. Auch ein Grad der Behinderung sowie ein Pflegegrad wurden festgestellt. Nach einem Anwaltswechsel, läuft aktuell eine Klage gegen die Klinik und den Operateur, und ein gerichtlich beauftragtes Gutachten steht aus.

Gut gelaufen:

Ich kann an diesem Fall nichts gut finden, da es mein Leben (und das Leben meiner Familie) komplett auf den Kopf gestellt hat. Es gibt bis heute keine Entschuldigung seitens der beteiligten Ärzte. Vielmehr muss ich mich jetzt mit Anwälten, Gutachtern, Richtern und Versicherungen herumschlagen, um mein Recht durchzusetzen. Ausgang offen Falls man doch von etwas Gutem sprechen kann, dann, dass ich solch wunderbare Ärzte/Therapeuten aus einer Klinik oder Dr. aus der Rehaklinik, oder meine ambulante Traumatherapeutin kennenlernen durfte, die mir sehr geholfen hat dieses Trauma zu verarbeiten. Außerdem habe ich sehr viel Neues über mich gelernt und die Dinge, die wirklich wichtig sind im Leben neu einzuordnen.

Schlecht gelaufen:

Mein Weg ist geprägt von einem tiefen Vertrauensbruch, körperlichem und seelischem Leid sowie massiven Einschnitten in allen Lebensbereichen Keine Fehlerkultur – keine Transparenz Völlig unzureichende (keine) Kommunikation mit Angehörigen, die alle alleine gelassen werden

Verbesserungsvorschläge:

Verpflichtung zur Transparenz bei offensichtlichen Fehlern (Behandlungsfehlerregister) Unbedingte Verbesserung der Kommunikation mit Angehörigen und dem Patienten/Patientin Behebung wesentlicher Systemfehler z.B. in unserem Gesundheitssystem, Rechtssystem, Versicherungssystem Mehr generelle mediale Aufmerksamkeit Im Fall von Klagen schnellere Abwicklung (erhöhte Dringlichkeit); es kann nicht sein, dass sich diese Prozesse über Jahre hinwegziehen Verbesserungen in den „Systemen“: * Beweislastumkehr für ALLE Behandlungsfehler (nicht nur bei groben) * Grundlegendes muss sich ändern: – Komplett anderes Gutachtersystem – Implementierung eines „Fehlersystem“ in Anlehnung an das dänische Modell * Adäquate Entschädigungszahlungen (Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verdienstausfallschaden, usw.) Siehe „Dänisches Modell“

Weitere Infos:

Keine Angaben

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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