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2025-258

Zwischen Hoffnung und Trauma: Wie eine Bandscheiben-OP das Leben verändern kann

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Fallbeschreibung:

Falsche Wirbelsäulen-OP & verschwiegener Bohrer: ein Patientenfall

Ende 2020 suchte ich einen Wirbelsäulenspezialisten auf, da meine Schmerzen im Hals- und Schulterbereich, vermutlich verursacht durch einen Bandscheibenvorfall, stark zugenommen hatten. Zunächst versuchte man es mit konservativen Maßnahmen wie Kortison und NSAR-Therapie. Als diese keine Linderung brachten, wurde mir im Anfang 2021 zu einer Bandscheibenoperation geraten – konkret zu einer monosegmentalen, minimalinvasiven Dekompression nach „Frykholm“, einem Verfahren, das die Bandscheibe erhält und als besonders schonend gilt.

Mit beiderseitigem Einverständnis wurde ein OP-Termin in einer Spezialklinik vereinbart. In der Woche der Operation fand ein ausführliches Aufnahme- und Aufklärungsgespräch statt, in dem erneut das vereinbarte Verfahren besprochen und dokumentiert wurde. Ich wurde ich stationär aufgenommen, die Operation war für den nächsten Tag geplant. Trotz meines Wunsches, den Operateur noch vor der OP zu sprechen, kam es aufgrund aus verschiedensten Gründen (wie Zeitdruck, Arzt ist schon jenseits der Schleuse, usw.) seitens der Klinik nicht mehr dazu.

Am Tag nach der OP kam es zu einem schockierenden Moment: Bei der Visite fragte ich nach, warum sich die Operationswunde vorne am Hals befand – erwartet hatte ich einen Schnitt im Nackenbereich. Erst dann erfuhr ich, dass statt der besprochenen Methode eine ACDF-Versteifung mit HARMS-Cage und ventraler Plattenosteosynthese durchgeführt worden war – ein völlig anderes Verfahren. Dieses Wissen traf mich wie ein Schlag, und mein Vertrauen in die Ärzteschaft wurde tief erschüttert.

Noch schwerer wog, dass Monate später ein weiterer Facharzt, den ich für eine Zweitmeinung konsultierte, eine abgebrochene Bohrerspitze in meinem Körper lokalisierte, die mir zuvor vom Krankenhauspersonal verschwiegen worden war. Erst durch Einsicht in meine Patientenakte erfuhr ich, dass dieser Vorfall den Verantwortlichen bekannt gewesen war.

In der Folge begann für mich eine jahrelange Odyssee: zahlreiche Reha- und Akutbehandlungen – sowohl orthopädisch als auch psychosomatisch. Aufgrund der bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurde ich rückwirkend erwerbsgemindert berentet.

Meine berufliche Laufbahn als IT-Manager in einem großen Unternehmen fand ein abruptes Ende. Auch ein Grad der Behinderung sowie ein Pflegegrad wurden festgestellt.

Nach einem Anwaltswechsel, läuft aktuell eine Klage gegen die Klinik und den Operateur, und ein gerichtlich beauftragtes Gutachten steht aus.

Gut gelaufen:

Ich kann an diesem Fall nichts gut finden, da es mein Leben (und das Leben meiner Familie) komplett auf den Kopf gestellt hat. Es gibt bis heute keine Entschuldigung seitens der beteiligten Ärzte. Vielmehr muss ich mich jetzt mit Anwälten, Gutachtern, Richtern und Versicherungen herumschlagen, um mein Recht durchzusetzen. Ausgang offen Falls man doch von etwas Gutem sprechen kann, dann, dass ich solch wunderbare Ärzte/Therapeuten aus einer Klinik oder Dr. aus der Rehaklinik, oder meine ambulante Traumatherapeutin kennenlernen durfte, die mir sehr geholfen hat dieses Trauma zu verarbeiten. Außerdem habe ich sehr viel Neues über mich gelernt und die Dinge, die wirklich wichtig sind im Leben neu einzuordnen.

Schlecht gelaufen:

Mein Weg ist geprägt von einem tiefen Vertrauensbruch, körperlichem und seelischem Leid sowie massiven Einschnitten in allen Lebensbereichen Keine Fehlerkultur – keine Transparenz Völlig unzureichende (keine) Kommunikation mit Angehörigen, die alle alleine gelassen werden

Verbesserungsvorschläge:

Verpflichtung zur Transparenz bei offensichtlichen Fehlern (Behandlungsfehlerregister) Unbedingte Verbesserung der Kommunikation mit Angehörigen und dem Patienten/Patientin Behebung wesentlicher Systemfehler z.B. in unserem Gesundheitssystem, Rechtssystem, Versicherungssystem Mehr generelle mediale Aufmerksamkeit Im Fall von Klagen schnellere Abwicklung (erhöhte Dringlichkeit); es kann nicht sein, dass sich diese Prozesse über Jahre hinwegziehen Verbesserungen in den „Systemen“: * Beweislastumkehr für ALLE Behandlungsfehler (nicht nur bei groben) * Grundlegendes muss sich ändern: – Komplett anderes Gutachtersystem – Implementierung eines „Fehlersystem“ in Anlehnung an das dänische Modell * Adäquate Entschädigungszahlungen (Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verdienstausfallschaden, usw.) Siehe „Dänisches Modell“

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fall beschreibt eine außerordentlich belastende Erfahrung: Ein Eingriff, der anders durchgeführt wurde als zuvor besprochen, ein verschwiegener Zwischenfall während der Operation und die weitreichenden gesundheitlichen wie persönlichen Folgen, die daraus entstanden sind. Solche Erlebnisse können das Vertrauen in die medizinische Versorgung tief erschüttern und das Leben der Betroffenen und ihrer Familien grundlegend verändern.

Operationen an der Wirbelsäule sind komplexe Eingriffe, bei denen das Gespräch zwischen Patient:in und Operateur eine zentrale Rolle spielt. Wenn ein abgestimmtes Verfahren – in diesem Fall eine bandscheibenerhaltende Methode – durch ein wesentlich anderes Verfahren ersetzt wird, ohne dass dies vor dem Eingriff erneut besprochen und eingewilligt wurde, berührt das grundlegende Rechte von Patient:innen: das Recht auf informierte Zustimmung, die sogenannte informierte Einwilligung (oder „Informed Consent“). Hinzu kommt das Recht, über Zwischenfälle während einer Operation umgehend informiert zu werden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine Operation plant, kann im Vorfeld verschiedene Schritte unternehmen, um die eigene Sicherheit zu stärken.

  • Das geplante Verfahren schriftlich festhalten lassen: Nach dem Aufklärungsgespräch ist es möglich, sich den Namen des vereinbarten Operationsverfahrens ausdrücklich im Aufklärungsbogen bestätigen zu lassen – und selbst eine Kopie dieses Dokuments aufzubewahren. Das schafft eine klare gemeinsame Grundlage.
  • Vor der Operation das Gespräch mit dem Operateur einfordern: Es ist möglich und legitim, ausdrücklich darum zu bitten, den Operateur kurz vor dem Eingriff noch einmal persönlich zu sprechen – auch wenn das im Klinikalltag manchmal schwer zu realisieren ist. Eine mögliche Formulierung: „Ich möchte vor der Narkose kurz sichergehen, dass wir uns über das Verfahren einig sind – ist das möglich?“ Wird dieser Wunsch nicht erfüllt, kann dies auch dokumentiert werden.
  • Eine Vertrauensperson benennen: Es ist möglich, vor einem stationären Eingriff eine Person zu benennen, die als Ansprechpartnerin für das medizinische Team gilt und im Zweifelsfall Informationen entgegennehmen kann. Das entlastet Betroffene, die sich nach einem Eingriff in einer vulnerablen Lage befinden.
  • Eine zweite Meinung einholen: Bevor eine Operation durchgeführt wird – besonders bei planbaren Eingriffen –, ist es jederzeit möglich und empfehlenswert, eine Zweitmeinung bei einem anderen Facharzt oder einer anderen Fachärztin einzuholen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten dafür.

Worauf Sie achten können

  • Der Name des vereinbarten Operationsverfahrens ist im Aufklärungsbogen klar und nachvollziehbar vermerkt – und eine Kopie dieses Dokuments liegt bei Ihnen.
  • Sie haben die Möglichkeit, vor dem Eingriff – idealerweise noch vor der Narkosevorbereitung – offene Fragen mit dem Operateur zu klären.
  • Im Falle eines Zwischenfalls während einer Operation haben Patient:innen das Recht, darüber informiert zu werden. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz (§ 630c BGB) verankert: Behandelnde sind verpflichtet, Umstände, die für die Gesundheit der Patient:innen bedeutsam sind, von sich aus mitzuteilen.
  • Wer das Gefühl hat, nach einem Eingriff nicht vollständig informiert worden zu sein, kann Einsicht in die Patientenakte verlangen – dieses Recht besteht ohne Angabe von Gründen und muss in der Regel innerhalb von vier Wochen gewährt werden.

Sie sind nicht allein

Wer nach einem medizinischen Eingriff Fragen hat, sich unzureichend informiert fühlt oder rechtliche Schritte in Erwägung zieht, kann sich kostenlos und unabhängig an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – telefonisch, per Chat oder persönlich in einer Beratungsstelle. Weitere Informationen, Erfahrungsberichte und Hinweise zur Patientensicherheit finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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