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2024-1566

Unzureichende Diagnose: Starke Schmerzen wegen vorzeitiger Aufgabe Reha

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Fallbeschreibung:

Hüft-OP: Fehldiagnose stoppt Reha und führt zu Dauerschmerz

Nach einer Hüftgelenkersatz OP mit anschließender Reha habe ich schmerzhafte Blockaden im Gesäßmuskel des operierten Beins bekommen. Der Orthopäde hat ein MRT veranlasst. Der Radiologe hat in seinem Bericht geschrieben „hochsuspekt auf Morbus Bechterew“.
Der Orthopäde sagte, dass das für ihn 99% sei und hat mir gesagt, dass ich sofort aufhören sollte mit der Reha (obwohl meine Muskulatur sich noch nicht an das neue Gelenk angepasst hatte).

Fehler:
Er hätte mich zum Rheumatologen schicken müssen, denn nur er kann anhand von Blutwerten und der Anamnese exakt bestimmen, ob wirklich Morbus Bechterew vorliegt.
Da ich dem Orthopäden zunächst vertraut hatte, habe ich die Reha beendet. Nach 10 Monaten mit irrsinnigen Schmerzen habe ich den Orthopäden gewechselt, der als erstes korrekterweise den Verdacht des Radiologen beim Rheumatologen hat überprüfen und ausschliessen lassen.
Durch die Fehlbehandlung hat sich meine Muskulatur, die noch im Aufbau begriffen war, wieder komplett zurückgebildet und ich bin chronischer Schmerzpatient geworden.
Selbst 3 Jahre nach dem Behandlungsfehler bin ich immer noch nicht schmerzfrei und habe immer noch große Probleme mit dem Muskelaufbau.

FAZIT:
Der erste Orthopäde hat nicht gründlich untersucht und sich auf seine „Röntgenaugen“ verlassen. Darüber hinaus steht bei ihm nicht der Patient, sondern sein eigener wirtschaftlicher Vorteil im Vordergrund.

Gut gelaufen:

gar nichts

Schlecht gelaufen:

Patienten werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten behandelt.

Verbesserungsvorschläge:

Der Arzt sollte sich mehr Mühe geben, richtig untersuchen und patientenbedarfsgerecht behandeln.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation wie ein Hüftgelenkersatz ist ein einschneidendes Erlebnis – und die anschließende Rehabilitation ist ein wichtiger Teil des Genesungswegs. Wenn in dieser Phase ein zusätzlicher Verdachtsbefund auftaucht, kann das verunsichernd sein und zu schwierigen Entscheidungen führen, die langfristige Folgen haben.

In Situationen wie dieser kann es vorkommen, dass ein Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung – hier lautete er „hochsuspekt auf Morbus Bechterew“, also einen Verdacht auf eine entzündlich-rheumatische Erkrankung der Wirbelsäule – dazu führt, dass laufende Behandlungen wie eine Reha vorzeitig beendet werden. Ein bildgebender Befund allein, zum Beispiel aus einem MRT, reicht jedoch oft nicht aus, um eine solche Diagnose zu sichern. Dafür sind in der Regel weitere Untersuchungen durch spezialisierte Fachärzte und -ärztinnen sowie Blutuntersuchungen notwendig.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn bei einer laufenden Behandlung ein neuer Verdachtsbefund auftaucht, gibt es einige Möglichkeiten, aktiv zum eigenen Schutz beizutragen.

  • Bei einem schwerwiegenden Verdacht, der eine laufende Behandlung grundlegend verändern würde, ist es möglich, nach einer Überweisung zu einer spezialisierten Fachpraxis zu fragen – zum Beispiel zu einer rheumatologischen Praxis. Eine Formulierung könnte sein: „Kann der Verdacht noch durch eine rheumatologische Untersuchung bestätigt werden, bevor ich die Reha abbreche?“
  • Es ist möglich, sich Zeit zu nehmen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Eine Reha muss in den meisten Fällen nicht sofort und unwiderruflich beendet werden – eine kurze Bedenkzeit, um Fragen zu stellen oder eine zweite Meinung einzuholen, ist ein legitimes Anliegen.
  • Eine zweite ärztliche Meinung einzuholen ist ein Recht, das Patient:innen jederzeit zusteht. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Empfehlung weitreichende Konsequenzen hat.
  • Es kann hilfreich sein, alle Befunde und Arztbriefe sorgfältig aufzubewahren. So ist es bei einem Arztwechsel möglich, die gesamte Vorgeschichte nachvollziehbar darzustellen.

Worauf Sie achten können

  • Ein bildgebender Befund allein – etwa aus einem MRT oder Röntgenbild – sichert in der Regel keine abschließende Diagnose. Für viele Erkrankungen sind ergänzende Untersuchungen, zum Beispiel Blutuntersuchungen und eine fachärztliche Einschätzung, notwendig.
  • Wenn eine Behandlung aufgrund eines neuen Befunds abgebrochen werden soll, ist es möglich zu fragen: „Was passiert, wenn der Verdacht sich nicht bestätigt – und was sind die Folgen des Abbruchs?“
  • Bei Verdachtsdiagnosen, die ein anderes Fachgebiet betreffen – wie Rheumatologie, Neurologie oder Onkologie – ist eine Überweisung an die entsprechende Fachrichtung zur Abklärung üblich und sinnvoll.
  • Wenn sich die Beschwerden nach einem Behandlungswechsel nicht bessern oder sogar verschlechtern, ist ein Wechsel der behandelnden Praxis oder die Einholung einer weiteren Meinung jederzeit möglich.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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