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2026-142

Beratungsbesuche ohne Fachpersonal

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Fallbeschreibung:

Pflegeberatung §37.3 ohne Qualifikation – CIRS-Fall

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitdem die beiden Pflegefachkräfte nicht mehr fürs Unternehmen tätig sind, werden die Beratungsbesuche nach §37.3 von einer anderen Person durchgeführt, die nicht die dafür nötige Qualifikation besitzt. Die Qualifikation besitzt hingegen eine weitere Person (eine Angehörige). Die Fachkräfte, die vorher die Beratungen durchgeführt haben, sind seit Ereignistag nicht mehr dort beschäftigt. Die Kunden berichten, dass eine junge Frau mit langen Haaren in der Farbe x die Beratung durchgeführt hat. Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich dabei nicht die eigentliche Person handelt, die mittleren Alters ist, andere Haarfarbe hat, einen ausländischen Akzent spricht und keinen Führerschein besitzt. Die Familie ist wohnhaft in einer Stadt in xxx.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Dass Beratungsbesuche nicht durch berechtigtes Personal durchgeführt werden. Trotzdem wird mit den Kassen abgerechnet. Die Kunden sind ahnungslos.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es ist belastend zu erleben, dass eine nahestehende Person möglicherweise nicht die Versorgung erhält, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch hat. Wenn Beratungsbesuche – sogenannte Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege regelmäßig erhalten – nicht von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, kann die Qualität dieser Beratung erheblich eingeschränkt sein. In solchen Fällen sind Betroffene oft nicht informiert darüber, wer tatsächlich bei ihnen zu Hause erscheint und welche Qualifikation diese Person besitzt – das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Es ist möglich, beim Pflegedienst direkt nachzufragen, wer den Beratungsbesuch durchführen wird – und welche berufliche Qualifikation diese Person hat. Eine mögliche Formulierung: „Können Sie uns mitteilen, welche Qualifikation die Person hat, die den nächsten Beratungsbesuch bei uns durchführt?“
  • Angehörige können bei einem Besuch anwesend sein und sich den Namen sowie die Funktion der erscheinenden Person bestätigen lassen. Viele Pflegedienste stellen auf Wunsch einen Ausweis oder Nachweis zur Verfügung.
  • Wenn Zweifel bestehen, ob ein Besuch ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ist es möglich, die zuständige Pflegekasse (die Krankenkasse, die auch die Pflegeleistungen abwickelt) zu kontaktieren und nachzufragen, welche Anforderungen an diese Besuche gestellt werden.
  • Auffälligkeiten – etwa wenn eine unbekannte, nicht angekündigte Person erscheint – können auch der zuständigen Heimaufsicht oder dem Medizinischen Dienst gemeldet werden. Diese Stellen sind für die Qualitätskontrolle ambulanter Pflegedienste zuständig.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Es kann hilfreich sein, die Besuche schriftlich zu dokumentieren: Datum, Name der erschienenen Person und deren angegebene Funktion lassen sich kurz notieren.
  • Eine Begleitperson oder ein Angehöriger kann bei den Beratungsbesuchen dabei sein – das ist rechtlich zulässig und kann dazu beitragen, die Situation besser einzuschätzen.
  • Bei Verdacht auf fehlerhafte Abrechnung gegenüber der Pflegekasse ist eine schriftliche Meldung an die Kasse möglich. Pflegekassen sind verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen.
  • Erfahrungen wie diese können auch auf mehr-patientensicherheit.de anonym gemeldet werden – das hilft, strukturelle Probleme sichtbar zu machen und anderen Betroffenen zu nutzen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an – auch bei Fragen zu Rechten gegenüber Pflegediensten. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen zu teilen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: Keine Angabe
Art der Einrichtung:Pflege, Häusliche Pflege (ambulanter Pflegedienst)
Geschlecht: keine Angabe

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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Wichtige Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

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