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2024-1150

Hörschaden nach Tetrazyklingabe

Fallbeschreibung:

Während der Entfernung von Ohrenschmalz wurde der Gehörgang durch die Ärztin verletzt und anschließend ein Streifen aus Tetrazyklin eingelegt, der nach ärztlicher Anordnung nach drei Tagen entfernt wurde.

Gut gelaufen:

Nichts.

Schlecht gelaufen:

1. Das Verletzen des Gehörgangs mit Blutabgang. 2. Unzureichende Entfernung des Schmalzes. 3. Anwendung von ototoxischem Tetrazyklin.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Sorgfalt bei der Behadlung. Anwendung nicht ototoxischer Antibiotika.

Weitere Infos:

Keine Angaben
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

70-79 Jahre

Art der EInrichtung:

Ambulante Praxis, Arztpraxis

Geschlecht:

weiblich

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