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2024-1150

Hörschaden nach Tetrazyklingabe

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Fallbeschreibung:

Hörschaden nach Tetrazyklin im Gehörgang – CIRS-Fall

Während der Entfernung von Ohrenschmalz wurde der Gehörgang durch die Ärztin verletzt und anschließend ein Streifen aus Tetrazyklin eingelegt, der nach ärztlicher Anordnung nach drei Tagen entfernt wurde.

Gut gelaufen:

Nichts.

Schlecht gelaufen:

1. Das Verletzen des Gehörgangs mit Blutabgang. 2. Unzureichende Entfernung des Schmalzes. 3. Anwendung von ototoxischem Tetrazyklin.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Sorgfalt bei der Behadlung. Anwendung nicht ototoxischer Antibiotika.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein Arztbesuch wegen Ohrenschmalz wirkt auf den ersten Blick wie ein kleiner Routineeingriff – umso belastender kann es sein, wenn dabei unerwartete Komplikationen auftreten. Der vorliegende Fall zeigt, dass selbst vermeintlich einfache Eingriffe im Bereich des Ohres mit Risiken verbunden sein können, die für Betroffene schwerwiegende Folgen haben.

Bei der Entfernung von Ohrenschmalz (medizinisch: Cerumen) wurde der Gehörgang verletzt. Anschließend wurde ein Wirkstoff aus der Gruppe der Tetrazykline eingesetzt – ein Antibiotikum, das im Ohrbereich als ototoxisch gilt, also die Haarzellen im Innenohr schädigen kann, wenn es in den inneren Gehörgang gelangt. Besonders bei einer Verletzung im Gehörgang besteht ein erhöhtes Risiko, dass ein solcher Wirkstoff tiefer eindringt als beabsichtigt.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich einer Ohrspülung oder einem ähnlichen Eingriff am Ohr unterzieht, kann durch gezielte Fragen und ein offenes Gespräch mit der behandelnden Person zur eigenen Sicherheit beitragen.

  • Vorher gezielt nachfragen: Vor einem Eingriff am Ohr ist es möglich, die Behandelnden nach möglichen Risiken und dem geplanten Vorgehen zu fragen – zum Beispiel: „Welches Mittel wird eingelegt, und ist es für den Fall einer Verletzung im Ohr geeignet?“
  • Auf veränderte Wahrnehmung achten: Wenn nach einem Eingriff am Ohr neue Symptome auftreten – etwa Hörminderung, Tinnitus (Ohrgeräusche) oder Druckgefühl –, kann es sinnvoll sein, dies unmittelbar zu melden und eine Nachkontrolle zu erfragen.
  • Ototoxizität ansprechen: Wer weiß, dass bei einem Eingriff am Ohr ein Medikament eingesetzt werden soll, kann nachfragen: „Ist dieses Mittel auch dann sicher, wenn der Gehörgang verletzt ist?“ – der Begriff ototoxisch beschreibt Stoffe, die das Hörvermögen schädigen können.
  • Eine Begleitperson hinzuziehen: Gerade bei Einschränkungen im Hörvermögen, sprachlichen Hürden oder wenn man sich unsicher fühlt, kann eine Begleitperson helfen, Informationen aufzunehmen und Fragen zu stellen.

Worauf Sie achten können

  • Nach jedem Eingriff am Ohr auf Veränderungen des Hörvermögens achten und diese zeitnah mitteilen.
  • Bei der Verordnung von Ohrentropfen oder eingelegten Medikamenten nachfragen, ob das Trommelfell intakt ist – manche Präparate sind nur bei geschlossenem Trommelfell unbedenklich.
  • Bei anhaltenden oder neuen Beschwerden nach einem Eingriff eine fachärztliche Zweitmeinung einholen, etwa bei einer Hals-Nasen-Ohren-Ärztin oder einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt.
  • Erlebnisse wie dieses – ob positiv oder negativ – auf mehr-patientensicherheit.de melden, um anderen Betroffenen und dem Gesundheitssystem zu helfen.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie nach einem Eingriff unsicher sind oder das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und neutrale Beratung an. Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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