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2024-1520

Physician Assistant gibt sich als Ärztin/ Arzt aus

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Fallbeschreibung:

Physician Assistant als Arzt ausgegeben – Patientensicherheit

In einem onkologischen MVZ wurde meine Mutter – ich war dabei – zu einem Aufklärungs- und Behandlungsgespräch gebeten. Der Raum wirkte auf mich wie ein klassisches Arztzimmer, und es wurde der Eindruck vermittelt, dass die Dame/ der Herr, die/ der uns das Gespräch führte, eine Ärztin/ ein Arzt sei. Wir sprachen sie/ ihn mehrmals als „Frau Dr.“/ „Herr Dr“ an, und sie/ er korrigierte uns nicht.

Sie/ Er erklärte, dass sie/ er die bevorstehende Punktion selbst durchführen würde. Erst durch Gespräche im Wartezimmer mit anderen Patienten und Angehörigen erfuhren wir, dass die Dame/ der Herr tatsächlich keine Ärztin/ kein Arzt ist, sondern eine Physician Assistant (PA). Zudem hörten wir, dass sie/ er zuvor am Empfang der Praxis tätig war, was mich bereits misstrauisch machte.

Von einer weiteren Angehörigen erfuhr ich dann, dass bei einer Punktion, die von dieser/ diesem PA durchgeführt wurde, erhebliche Komplikationen auftraten. Für uns war dies der Anlass, die Praxis zu wechseln, da ich in der Onkologie auf die Behandlung durch ausgebildete Mediziner mit abgeschlossenem Medizinstudium bestehe.

Diese Vorgehensweise erweckte den Eindruck, als würden Patienten und ihre Angehörigen über die tatsächliche Qualifikation der PA bewusst im Unklaren gelassen. Gerade in der Behandlung von Krebspatienten erscheint mir dieses Vorgehen als unethisch und als eine Täuschung von verletzlichen Patienten in einer äußerst belastenden Situation.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein Aufklärungsgespräch in der Onkologie – also bei der Behandlung von Krebserkrankungen – ist eine Situation, in der Patient:innen und ihre Angehörigen volles Vertrauen in das Behandlungsteam brauchen. Es ist nachvollziehbar, dass Unsicherheit über die Qualifikation einer behandelnden Person dieses Vertrauen erheblich erschüttern kann.

Im Gesundheitssystem arbeiten neben Ärzt:innen auch andere Fachpersonen, darunter sogenannte Physician Assistants (PAs) – das sind medizinische Fachkräfte mit einer Hochschulausbildung, die Ärzt:innen bei bestimmten Aufgaben unterstützen. Welche Tätigkeiten eine PA eigenständig übernehmen darf, ist gesetzlich geregelt und hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Patient:innen haben ein Recht darauf zu wissen, von wem sie behandelt und aufgeklärt werden – und in welcher Funktion diese Person tätig ist.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer möchte, kann bereits zu Beginn eines Gesprächs oder Termins nachfragen, mit wem man es zu tun hat – das ist jederzeit möglich und gehört zur guten medizinischen Praxis.

  • Zu Beginn jedes Behandlungs- oder Aufklärungsgesprächs ist es möglich, direkt nach Name und Berufsbezeichnung der gesprächsführenden Person zu fragen: „Können Sie mir sagen, in welcher Funktion Sie hier tätig sind?“ Das gilt auch dann, wenn der äußere Rahmen – etwa ein Arztzimmer oder ein weißer Kittel – einen bestimmten Eindruck erweckt.
  • Wer unsicher ist, ob ein Eingriff wie eine Punktion von einer bestimmten Person durchgeführt werden darf, kann ausdrücklich nachfragen: „Wer wird den Eingriff konkret vornehmen, und welche Ausbildung hat diese Person dafür?“
  • Es ist möglich, die Einwilligung in einen Eingriff (die sogenannte informierte Einwilligung) zunächst zurückzustellen, bis alle Fragen zur Qualifikation des Behandlungsteams zufriedenstellend beantwortet wurden. Keine seriöse Einrichtung wird Druck ausüben, sofort zu entscheiden.
  • Eine Begleitperson kann in solchen Gesprächen eine wichtige Rolle übernehmen – zum Beispiel gezielt nachfragen, Informationen festhalten oder nach dem Termin beim Einordnen der Situation helfen.

Worauf Sie achten können

  • Jede Person, die an Ihrer Behandlung beteiligt ist, ist dazu verpflichtet, auf Nachfrage ihren Namen und ihre Qualifikation anzugeben – dieses Recht kann jederzeit wahrgenommen werden.
  • Wenn Unsicherheit darüber besteht, wer einen Eingriff durchführen wird, ist es möglich, ausdrücklich zu vereinbaren, dass die Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt – und diese Vereinbarung schriftlich festhalten zu lassen.
  • Bei Zweifeln oder einem unguten Gefühl ist ein Praxiswechsel oder das Einholen einer zweiten Meinung jederzeit möglich – das ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine legitime Entscheidung.
  • Erfahrungen wie diese können auf mehr-patientensicherheit.de anonym gemeldet werden – das trägt dazu bei, Muster zu erkennen und die Versorgungsqualität für alle zu verbessern.

Sie sind nicht allein

Wer nach einem belastenden Erlebnis in der medizinischen Versorgung Unterstützung sucht oder Fragen zu Patientenrechten hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos, anonym und ohne bürokratischen Aufwand. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Betroffene und Angehörige weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu teilen.

Infos zum Fall:

Perspektive: keine Angabe
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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