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2024-981

Hautarzt Juckreiz Diagnose und Überweisung Hautklinik

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Fallbeschreibung:

Überweisung verweigert: Juckreiz ohne Diagnose beim Hautarzt

Mein Hautarzt konnte den Juckreiz, der am ganzen Körper schon mehrere Monate auftrat nicht erklären und eine Diagnose nach Bluttest und Haut Biopsie stellen.

Die von mir gewünschte Überweisung in die Hautklinik wurde zunächst mit „Eigenwunsch“ gekennzeichnet, diese wurde aber von der Hautklinik so nicht akzeptiert. Daraufhin wurde die Überweisung mit „Juckreiz“ ausgestellt.

Mein Einwand, dass das nicht die richtige Bezeichnung der Diagnose entsprechend den Leitlinien ist, ist der Arzt ausgerastet und hat vor meinen Augen die Überweisung zerrissen. Ich habe deshalb interveniert und habe als sein Patient auf die Überweisung bestanden.

Gut gelaufen:

Zum Glück habe ich einige Vorkenntnisse im Gesundheitswesen, der Pharmaunternehmen und Medizinliteratur und lasse mich auch nicht so leicht beeindrucken und abwimmeln.

Schlecht gelaufen:

Ich habe deshalb hin interveniert und habe als sein Patient auf die Überweisung bestanden. Was ich auch mit wider Willen danach erhalten habe. Darauf habe ich verlangt, mir die Patientenakte auszuhändigen, welche ich auch bekommen habe.

Verbesserungsvorschläge:

Kann nur weiterempfehlen seine Patientenrechte zu kennen und einzufordern. Die Energie sollte man möglichst irgendwie aufbringen oder sich helfen lassen. Dankeschön für die Patientensicherheit.

Weitere Infos:

Seine Patientenrechte sollte jeder kennen. Am besten sollten diese Rechte auf der KK App abrufbar sein. Dann kann man diese dem Arzt unter die Nasen halten. Einen Rechtsanwalt für Medizinrecht hat man ja nicht dabei. Die KK Hotline kennt man auch nicht.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn eine Erkrankung über Monate hinweg keine eindeutige Diagnose ergibt, ist das für Betroffene eine belastende Situation – körperlich wie emotional. Dass in einem solchen Verlauf der Wunsch nach einer spezialisierten Zweitmeinung oder einer Überweisung in eine Fachklinik entsteht, ist nachvollziehbar und legitim.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Überweisungen formal so ausgestellt werden, dass sie von der weiterbehandelnden Einrichtung nicht akzeptiert werden – etwa wegen einer unvollständigen oder nicht leitliniengerechten Diagnoseangabe. Leitlinien sind medizinische Empfehlungsdokumente, die beschreiben, wie bestimmte Erkrankungen nach aktuellem Wissensstand diagnostiziert und behandelt werden sollen. Wenn Betroffene auf solche Unstimmigkeiten hinweisen, kann das Gespräch in seltenen Fällen eskalieren. Das ist eine schwierige Situation – besonders dann, wenn man auf die Zusammenarbeit mit der behandelnden Praxis angewiesen ist.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer in einer vergleichbaren Situation steckt, hat mehrere Möglichkeiten, die eigenen Interessen sachlich und bestimmt zu vertreten.

  • Das Recht auf Überweisung kennen: Patient:innen haben das Recht, eine Überweisung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt beziehungsweise in eine Fachklinik zu erbitten. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz verankert. Es ist möglich, ruhig und sachlich darauf hinzuweisen: „Ich bitte Sie, mir eine Überweisung auszustellen – das ist mein Recht als Patient.“
  • Einsicht in die Patientenakte einfordern: Patient:innen haben das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen und Kopien davon zu erhalten. Das kann helfen, den bisherigen Behandlungsverlauf zu dokumentieren und bei einer weiterbehandelnden Stelle vollständig vorzustellen.
  • Externe Unterstützung hinzuziehen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose telefonische und persönliche Beratung zu Patientenrechten an. Auch die Hotline der eigenen Krankenkasse kann eine erste Anlaufstelle sein. Es ist möglich, sich dort bereits im Voraus über Rechte und Möglichkeiten zu informieren – nicht erst im Konfliktfall.
  • Den Arzt- oder Praxiswechsel in Betracht ziehen: Wenn das Vertrauensverhältnis zu einer Arztpraxis dauerhaft belastet ist, ist es möglich, zu einer anderen Praxis zu wechseln. Eine neue Praxis kann auf Basis der vorliegenden Unterlagen eine Überweisung ausstellen.

Worauf Sie achten können

  • Eine Überweisung kann auf Vollständigkeit geprüft werden – insbesondere darauf, ob eine aussagekräftige Diagnosebezeichnung enthalten ist, die von der weiterbehandelnden Einrichtung akzeptiert wird.
  • Es ist möglich, sich vorab bei der Zielklinik oder -praxis zu erkundigen, welche Angaben auf der Überweisung benötigt werden.
  • Die UPD (Tel. 0800 011 77 22, kostenlos) und die Patientenbeauftragten der Krankenkassen können bei Unklarheiten zu Patientenrechten beraten – auch ohne konkreten Konflikt.
  • Wichtige Unterlagen wie Befunde, Laborergebnisse und die Patientenakte lassen sich in eigener Verwaltung aufbewahren – das erleichtert den Wechsel zu einer anderen Praxis oder die Vorstellung in einer Fachklinik erheblich.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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