Fallbeschreibung:
Mein Hautarzt konnte den Juckreiz, der am ganzen Körper schon mehrere Monate auftrat nicht erklären und eine Diagnose nach Bluttest und Haut Biopsie stellen.
Die von mir gewünschte Überweisung in die Hautklinik wurde zunächst mit „Eigenwunsch“ gekennzeichnet, diese wurde aber von der Hautklinik so nicht akzeptiert. Daraufhin wurde die Überweisung mit „Juckreiz“ ausgestellt.
Mein Einwand, dass das nicht die richtige Bezeichnung der Diagnose entsprechend den Leitlinien ist, ist der Arzt ausgerastet und hat vor meinen Augen die Überweisung zerrissen. Ich habe deshalb interveniert und habe als sein Patient auf die Überweisung bestanden.
Gut gelaufen:
Zum Glück habe ich einige Vorkenntnisse im Gesundheitswesen, der Pharmaunternehmen und Medizinliteratur und lasse mich auch nicht so leicht beeindrucken und abwimmeln.
Schlecht gelaufen:
Ich habe deshalb hin interveniert und habe als sein Patient auf die Überweisung bestanden. Was ich auch mit wider Willen danach erhalten habe. Darauf habe ich verlangt, mir die Patientenakte auszuhändigen, welche ich auch bekommen habe.
Verbesserungsvorschläge:
Kann nur weiterempfehlen seine Patientenrechte zu kennen und einzufordern. Die Energie sollte man möglichst irgendwie aufbringen oder sich helfen lassen. Dankeschön für die Patientensicherheit.
Weitere Infos:
Seine Patientenrechte sollte jeder kennen. Am besten sollten diese Rechte auf der KK App abrufbar sein. Dann kann man diese dem Arzt unter die Nasen halten. Einen Rechtsanwalt für Medizinrecht hat man ja nicht dabei.
Die KK Hotline kennt man auch nicht.
Infos zum Fall:
Perspektive:
Patientin oder Patient
Alter:
70-79 Jahre
Art der EInrichtung:
Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht:
männlich