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2024-212

Falsche Palliativverordnung in der Sterbephase

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Fallbeschreibung:

Mein Vater benötigte in seiner Sterbephase in vollstationärer Pflege Palliativversorgung. Er aß und trank seit einigen Tagen nicht mehr. Nach Aussage der Pfleger konnte er nicht mehr schlucken, orale Medikamentengabe somit unmöglich. Zudem beschrieben die Pfleger Schmerzen des Bewohners bei Lagerung und Körperpflege. Die für das Pflegeheim zuständigen Ärzte waren nicht erreichbar (Urlaub, Krankheit. Keine Vertretung). Die gerufene KV-Ärztin verordnete Morphin- Tabletten (!) auf rosa „Normalrezept“; gleich zwei substanzielle Fehler. Die dringend notwendige Versorgung mit Morphin verzögerte sich dadurch erheblich. Ein Foto des Rezeptes liegt vor.

Gut gelaufen:

Wirklich nichts.

Schlecht gelaufen:

Zweifelhafte Qualifikation der KV-Ärztin

Verbesserungsvorschläge:

Zuverlässige AAPV für Hochaltrige und Sterbende muss angesichts des demografischen Wandels endlich implementiert werden. Dazu müssen Hausärzte auch wieder Hausbesuche machen, wenigstens bei Hochaltigen und Polymoribunden.

Weitere Infos:

Ich frage mich, wie die ärztliche Versorgung Pflegebedürftiger gesichert ist. Pflegeheime haben zwar Verträge mit Haus – und Fachärzten, dennoch werden aus meiner Sicht Pflegeheimbewohner häufig in banalen Situationen in Krankenhäuser eingewiesen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:anderer Bereich
Geschlecht: männlich

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