2025-156
Patient aus stationärer Behandlung mit unbehandeltem Dekubitus entlassen
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Patient wurde aus stationärer Behandlung mit einem unbehandelten Dekubitus entlassen.
Ferner war er nicht in der Lage eigenständig zu trinken. Einige Tage später habe ich den Notarzt gerufen, weil er kaum noch ansprechbar war und schwere Durchfälle hatte.
Da er auch noch Zuhause bettlägerig war und sich kaum bewegen konnte, auch bei seiner Entlassung, durfte er gar nicht aus dem Krankenhaus entlassen werden. Was zur Folge hatte, das er jetzt seitdem auf Intensiv liegt. Seine Überlebensrate lt. den Ärzten war 50/50. Wenn ein Mensch sich nicht im Bett bewegen kann und nicht eigenständig trinken kann, darf er nicht entlassen werden.
Und ich werde ihn auch nicht so wieder zurücknehmen und Betreuen. Ansonsten folgt eine Anzeige bei der Polizei wegen unterlassender Hilfeleistung bzw. Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Eine schriftliche Stellungnahme des Pflegepersonals vom Pflegedienstes liegt mir vor wegen Dekubitus. Der entsteht nicht von jetzt auf gleich, sondern ist auf eine unsachgemäße Lagerung zurückzuführen. Ein Dekubitus ist immer ein vermeidbarer Fehler!
Es erfolgte 3 Wochenaufenthalt und Pflege in der Geriatrie im gleichen Krankenhaus. Dort wurde der Dekubitus endlich versorgt mit einer entsprechenden Dekubitus-Matratze. Dem Patienten blieben aber die unsäglichen Schmerzen nicht erspart.
Danach erfolgte durch einen Pflegeüberleistungsbogen und durch meine Suche nach einem dauerhaften Pflegeplatz eine Unterbringung mit Pflegegrad 3 (was viel zu wenig ist) in das Seniorenheim. Mittlerweile ist sein Dekubitus auf Stufe IV und es wird sogar eine Palliativmaßnahme erwogen. Das alles wegen falscher Lagerung von der Station im Krankenhaus.
Dieser Fall zeigt, wie tiefgreifend belastend eine Entlassung aus dem Krankenhaus sein kann, wenn zu Hause schwerwiegende Versorgungslücken entstehen – und wie sehr das auch Angehörige trifft, die plötzlich Verantwortung übernehmen, die sie allein nicht tragen können. Ein Dekubitus (auch Druckgeschwür genannt: eine Wunde, die durch anhaltenden Druck auf die Haut entsteht, zum Beispiel bei dauerhafter Bettlägerigkeit) sowie fehlende Fähigkeit zur selbstständigen Flüssigkeitsaufnahme stellen ernste medizinische Zustände dar, die eine strukturierte Weiterversorgung erfordern.
In einer Situation wie dieser gab es für die angehörige Person keinen realistischen Spielraum, das Geschehene zu verhindern – die Entscheidungen über Entlassungszeitpunkt und Versorgungszustand lagen vollständig beim medizinischen und pflegerischen Fachpersonal. Das ist wichtig anzuerkennen.
Wer als Angehöriger eine solche Situation erlebt hat, trägt oft eine schwere Last – rechtlich, emotional und praktisch. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das Portal mehr-patientensicherheit.de bieten Informationen, Orientierung und die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen, damit andere von ähnlichen Situationen geschützt werden können.
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