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2026-158

Aufklärungsmangel beim Facharzt

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Fallbeschreibung:

Aufklärungsmangel beim Pneumologen: CPAP und Sauerstofftherapie

Überweisung vom Hausarzt an den Facharzt Pneumologen w. Fortsetzung der kombinierten Schlaf- und Sauerstoff-Therapie, CPAP-O2-Konzentrator-Konstrukt bei KK-Wechsel und MedizinHilfsmittelGeräteVersorger:

Der Facharzt erklärte faktisch in einem Satz ‚Eine Sauerstoff-Überversorgung sei schädlich, rufe Entzündungen hervor bzw. verstärke diese.‘:
Unmittelbar versuchte ich, greifbare Infos/Unterlagen in Form bspw. eines Merkblattes oder Fundstellen (www-Link, etc. pp.) Verständnis halber vom Facharzt zu erhalten, worauf allerdings überraschend nichts geliefert wurde.
Ich denke, da könnte die Aufklärungsverpflichtung tangiert sein.
Warum der Facharzt im Erstgespräch dies so ausführte, ohne dass Messwerte vorlagen, erscheint mir rätselhaft.

Nachdem der Facharzt einige Daten/Werte aus der Auswertung der ambulanten Nachtuntersuchung nannte, fragte ich nach:
Ich möchte gerne wissen, wann die Aussetzer aufgetreten sind, ob gehäuft/gleichmäßig oder (nicht statistisch im Durchschnitt gleichmäßig auf Stunde verteilt) konkret/faktisch unterschiedlich – mit Extremwerten – und wie lang jeweils die Aussetzer (maximal) dauerten.
Dies wurde mir auch auf Nachfrage nicht beantwortet.
Mit einer händischen, lauten Zählung des Facharztes am Rechner mit der Aufforderung selbst zu notieren, gebe ich mich anno 2026 nicht zufrieden.
Unverständlich ist, warum dies mutmaßlich unrelevant sein soll, weil diese Werte nicht genannt wurden.
Die zu erwartende Begründung blieb/bleibt aus.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Klare, prägnante Auskünfte Der Patient = Laie weiß ja nicht, was alles für die Folge-Verordnung beim KK-Wechsel mit Hilfsmittelgeräteversorgerwechsel relevant ist, Daher wünscht der seit vielen, vielen Jahren Betroffene Klarheit, bspw. ob der Hausarzt die an den Hilfsmittelversorger zu sendende Verordnung ausstellen darf (ggf. bei welchen Voraussetzungen?). Vom Hilfsmittelversorger erhielt ich die Auskunft, dass der Hausarzt erfahrungsgemäß so eine Verordnung der Einfachheit halber ausstellt. Der Patient (Mitte 60) ist besorgt, dass ihm der bislang relevante Sauerstoffkonzentrator weggenommen wird, obwohl seinerzeit vor etwa 18 Jahren die Fachärztin „lebenlang“ verordnete im Gespräch. Simpel, schnell, qualitätsgesichert wäre die Bezugnahme auf die Unterlagen bei der Alt-KK sehr hilfreich. Zwar wurde mir von der Neu-KK mitgeteilt, dass man mit der Alt-KK Kontakt hatte, aber mutmaßlich fand kein Austausch der relevanten Daten/Unterlagen im Sinne von Effektivität und Effizizienz statt? Die Alt-KK organisierte einen Hilfsmittelversorgerwechsel, die Neu-KK verweist im Telefongespräch auf „Datenschutzvorschriften“, weshalb sie den Hilfsmittelversorgerwechsel nicht selbst durchführen dürfe. Direkt nachgefragt konnte der Gesprächspartner aber die genaue Vorschrift wundersamerweise nicht benennen; auch Erinnerungen per E-Mail führten nicht zur am Telefon zugesagten Erläuterung. Wo findet der Patient selbst die etwaige Vorschrift einfach, ad hoc, qualitätsgesichert? Ich bitte um und hoffe auf Ihr Verständnis, konkrete Antworten auf die ebenso zahlreichen wie unterschiedlichen Fragestellungen erhalten zu dürfen.

Weitere Infos:

Was ist die state-of-the-art-best-practise-solution, also keine Reibungsverluste, usw. ? Auch hierzu wüsste der Patient = Laie sehr gerne, wo er nachlesen darf, was geht und was nicht geht. Der Patient – so wurde mir früher aus beruflichen Schulungen gelehrt – ist vom Input von Wissen, Erkenntnissen, Erfahrungen, …, abhängig, um die bestmögliche intrinsische Motivation zu generieren. Ich denke, dies gilt auch hier. Verständliche Aufklärung bei solch lebenswichtigen Sachverhalten im Sinne der Verbesserung oder zumindest des Erhaltes von verbliebener Lebensrestqualität kann doch nicht schädlich sein, oder? Der Patient kann die Schadenswahrscheinlichkeit nicht abschätzen, wenn er nach knapp zwanzig Jahren der steten nächtlichen Nutzung des O2-Konzentrators plötzlich diese nicht nutzen soll – w. Messung. Der Facharzt informierte nicht zu etwaigen relevanten Vorkommnissen, die für den Folgetag nicht auszuschließen sind. So fühlte ich mich am Tag nach der Messung ohne O2-Konzentrator bemerkenswert schlechter. Auch erlebte der Patient nur ein paar Tage später das Notfall-Ereignis ‚Schwindel mit Erbrechen‘. Ob ein kausaler Zusammenhang besteht, vermag der Patient bedauerlicherweise gar nicht einzuschätzen, aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit ist nicht auszuschließen – oder? Der Facharztbericht liegt noch nicht vor – manche Ärzte geben diesen sogleich dem Patienten mit, andere senden diesen an den Hausarzt, weitere versenden an den überweisenden Arzt, den Hausarzt sowie den Patienten erst nach viel zu langen Wochen, manche unterschreiben den Arztbericht, andere nicht, … Was ist zulässig? Was ist nicht zulässig? Was sind die Mindest-Anforderungen? Der Patient vermag nicht einzuordnen und ist auf die Aussagen und (Nicht-)Aktivitäten leider angewiesen, weil er im Vorfeld quasi nicht hinreichend sicher informiert ist. Welche Weiterbildungen für welche Medizin-Termine werden von wem, wann, … angeboten, um unnötige Unsicherheiten zu eliminieren? Was hat bspw. der Realschüler/Abiturient für das praktische Leben in Sachen Medizinpraxis gelehrt erhalten? Wann ist ein Schaden im Sinne der Fürsorge gerichtsfest/durchsetzbar entstanden? Wo findet man im Sinne der gewissen Vorsorge die Anleitung zur Absicherung für den Fall, wenn schon ein Schaden nur noch materiell in Euros abzufedern ist? Präventiverweise sollte der Patient stets für die jeweilige Medizinbehandlung mündig, also bestens vorbereitet sein, oder? Merkblätter, verifizierte, kostenfrei jederzeit zugriffsbereite Info-Datenbank-Zugänge, und/oder ähnliches könnten vom Hausarzt mit der Überweisung ausgehändigt werden (bzw. Nennung des www-Links, …), damit überraschende Nicht-Auskünfte/Nachteile unterbleiben, nichts schief läuft, oder?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Arztgespräche – besonders bei komplexen, langjährigen Erkrankungen – können manchmal zu wenig Raum für alle offenen Fragen lassen. Wenn medizinische Aussagen gemacht werden, ohne dass ergänzende Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, kann das zu Unsicherheit führen, die belastet.

In diesem Fall schildert ein Patient mit einer seit vielen Jahren bestehenden kombinierten Schlaf- und Sauerstofftherapie (CPAP steht für einen Atemwegsdruck, der die Atmung im Schlaf unterstützt; ein Sauerstoffkonzentrator reichert zusätzlich die eingeatmete Luft mit Sauerstoff an) seine Erfahrungen nach einem Facharztttermin beim Lungenfacharzt (Pneumologen). Zentrale Informationen – etwa zu den genauen Ergebnissen der Schlafuntersuchung oder zu den Folgen einer Unterbrechung der gewohnten Therapie – wurden im Gespräch nicht vollständig vermittelt. Hinzu kam Unsicherheit darüber, wie die Versorgung mit Hilfsmitteln nach einem Kassenwechsel geregelt wird.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer gut vorbereitet in ein Facharzttgespräch geht, kann dazu beitragen, dass wichtige Fragen nicht offen bleiben.

  • Fragen schriftlich vorbereiten: Vor dem Termin ist es möglich, alle offenen Punkte in einer Liste zu notieren und diese dem Arzt oder der Ärztin zu Beginn des Gesprächs zu übergeben. Das kann sicherstellen, dass kein Thema vergessen wird – auch wenn das Gespräch unter Zeitdruck steht.
  • Konkrete Unterlagen einfordern: Wenn im Gespräch medizinische Aussagen gemacht werden, die Fragen aufwerfen, ist es möglich nachzufragen: „Gibt es dazu ein Merkblatt oder eine verlässliche Internetquelle, die ich mir zu Hause in Ruhe ansehen kann?“ Ärzte und Ärztinnen sind zur verständlichen Aufklärung verpflichtet; ergänzende Materialien können diesen Prozess unterstützen.
  • Messwerte und Befunde anfordern: Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre eigenen medizinischen Daten einzusehen und Kopien ihrer Befunde zu erhalten. Es ist möglich, nach dem schriftlichen Arztbericht sowie nach den genauen Ergebnissen der Schlafuntersuchung zu fragen – und diese auch in verständlicher Form erläutert zu bekommen.
  • Therapieänderungen direkt ansprechen: Wenn eine seit vielen Jahren durchgeführte Behandlung verändert oder unterbrochen werden soll, ist es möglich zu fragen: „Was kann ich am nächsten Tag oder in den folgenden Tagen erleben, und worauf soll ich achten?“ Das gibt die Möglichkeit, sich vorzubereiten und bei Beschwerden frühzeitig zu handeln.

Worauf Sie achten können

  • Nach einem Facharztgespräch ist es möglich, schriftlich um den Arztbericht zu bitten – dieser kann sowohl an den Hausarzt als auch direkt an Sie selbst gesandt werden. Ein entsprechender Wunsch lässt sich bereits beim Termin äußern.
  • Bei einem Wechsel der Krankenkasse empfiehlt es sich, frühzeitig sowohl die alte als auch die neue Kasse schriftlich zu bitten, relevante Unterlagen zur bestehenden Hilfsmittelversorgung weiterzugeben – und sich die Übermittlung bestätigen zu lassen.
  • Fragen zur Hilfsmittelversorgung (z. B. wer die Verordnung ausstellen darf und welche Voraussetzungen dafür gelten) lassen sich auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) klären – kostenlos und ohne Interessenkonflikt: 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).
  • Wenn telefonische Auskünfte von Krankenkassen oder Versorgern unklar bleiben oder zugesagte schriftliche Erläuterungen ausbleiben, ist es möglich, die Anfrage erneut schriftlich per E-Mail zu stellen – und dabei auf die bereits geführten Gespräche und deren Datum zu verweisen.

Sie sind nicht allein

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder weitere Informationen zu Patientenrechten sucht, findet auf mehr-patientensicherheit.de anonymisierte Fallberichte und weiterführende Hinweise. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet zudem kostenlose, unabhängige Beratung zu medizinischen und rechtlichen Fragen rund um die Gesundheitsversorgung an.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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