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2024-1053

Operation verweigert

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Fallbeschreibung:

Spinalkanalstenose: OP verweigert, Schmerzen ignoriert

Schmerzhafte Spinalkanalstenosen, die seit längerem mein Bein betrafen und schließlich dazu führten, dass ich nicht mehr stehen, gehen und auch nicht mehr sitzen konnte. Ich war auf Krücken bzw. einen Rollstuhl angewiesen. Ein Neurochirurg hatte aufgrund des MRTs eine OP für notwendig befunden, aber durch Verzögerungen erst eine OP Planung für den nächsten Monat vorgesehen. Ich nahm Schmerzmittel in Höchstdosis und musste trotzdem mehrmals den Notarzt kommen lassen. Auch Tramadol half nicht. Der Notarzt wies mich deshalb ins Krankenhaus ein. Ich wurde von der Notaufnahme etwas zögerlich in die Otrhopädie eingewiesen. Ein neues MRT wurde angefertigt, dann wurde mir die OP verweigert, obwohl ich nur noch liegen und wenige Schritte auf die Toilette humpeln konnte. Ich erhielt noch Oxicocdon, leider ohne Wirkung.
Ich hatte das Gefühl, man glaubt mir meine schlimmen Schmerzen nicht, die Schmerzmittel wurden außerdem nicht nach den richtigen Einnahmzyklen ausgeteilt. Auf meine Nachfrage hies es, dass seien eben die Gepflogenheiten, obwohl ich statt um 6 Uhr morgens meine Schmerzmittel erst um 9 erhielt. Eine Betäubung der Nervenwurzel wurde durchgeführt, jedoch ohne jeden Erfolg. Das wurde mir nicht geglaubt. Ich wurde (auch auf meinen Wunsch) nach Hause entlassen unter Verordnung aller schon in Höchstdosis genommenen Schmerzmittel, zusätzlich Tilidin. Ich war in suizidaler Verfassung, weinte nur noch, das interessierte niemanden, obwohl ich mehrfach um eine ärztiche Rücksprache bat. Es gab nur diverse Erklärungen, warum die Nervenwurzelbetäubung manchmal nicht helfe. Der Entlassungsbericht wurde an eine falsche Arztpraxis ausgestellt, auf den mitgegebenen Rezepten stand die falsche Krankenkasse und das kurz bevor alle Praxen schließen. Ich hatte keine Chance eine Praxis aufzusuchen. Ich war weiter auf den Rollstuhl angewiesen, um das Haus zu verlasen und musste mehrere Praxen aufsuchen, um meine Medikamente zu erhalten. Der niedergelassener Neurochirurg erklärte mir dann, es gäbe keine andere Option als OP, konnte mir aber erst viele Wochen später einen OP-Termin geben. Die OP war erfolgreich, ich kann wieder gehen und sitzen und auch stehen. Vom ersten Krankenhaus fühlte ich mich regelrecht gefoltert. Mir wurde nicht geglaubt, ich wurde schlampig untersucht, ein Neurochirurg hat mich nicht gesehen oder untersucht, mein desolater psychischer Zustand wurde nicht gesehen, weil auch kaum mit mir gesprochen wurde. Bei Visiten hat man mich oft nicht aussprechen lassen. Im Entlassungsbericht stand, die Nervernwurzelbetäubung sei erfolgreich gewesen, ich sei mobilisert und schmerzreduziert entlassen worden. Trotz meiner dreifachen Bescherden gegen diese Aussagen wurde der Bericht nicht korrigiert. Ich habe nur mühsam das erste suizidale Wochenende überstanden und in der Folgezeit unter Symptomen einer PTBS gelitten.

Gut gelaufen:

Nichts ist gutgelaufen.

Schlecht gelaufen:

Ich wurde nicht richtig angehört, nicht ernst genommen. Mir wurde das Gefühl gegeben, ich sei eine Simulantin. Ich war völlig hilflos und trotzdem wurde mir aus formalen Gründen, es sei kein Notfall, man könne die OP Planung abwarten, eine OP verweigert, jedoch hat mich kein Neurochirurg untersucht. Mir wurde gesagt, ich könne laufen, obwohl ich nur unter stärksten Schmerzen wenige Schritte humpeln konnte, Ärzte haben mich jedoch nur im Bett untersucht. Mir wurde die Nervenwurzelbetäubung als äußerst wirksame Maßnahme beschrieben, und als sie nicht wirkte, wurde meine Aussage bestritten, als würde ich simulieren. Der Chirurg, der mich später operierte, sagte, es habe zwei Engstellen gegeben, das wurde im ersten Krankenhaus nicht gesehen. Für mich waren die Folgen qualvoll. Weitere Wochen war ich aus meinem Leben gerissen, auf Hilfe und den Rollstuhl angewiesen und konnte das Haus nicht mehr verlassen, den Tag musste ich im Liegen verbringen, weil die Schmerzen trotz Schmerzmitteln unerträglich waren.

Verbesserungsvorschläge:

Als Patienten würde ich mir mehr Arzt-Patienten-Gespräche wünschen, nicht nur während der kurzen Visiten. Bessere körperliche Untersuchungen hätten mir helfen können. Korrekte Medikamentenvergabe wäre hilfreich gewesen, die sich nicht nach Abläufen wie Frühstück oder Abendessen-Servieren richtet. Wenn ein Neurochirurg im Krankenhaus eine Op ablehnt, ohne die Patientin gesehen, gesprochen oder untersucht zu haben, finde ich das ein nicht fachgerechtes Vorgehen. Mir zu glauben wäre hilfreich gewesen. Mich nicht zu unterbrechen, wenn ich etwas schildere, wäre hilfreich gewesen. Ein paar Sätze mehr sagen zu können bei einer Visite wäre hilfreich gewesen, auch wenn die Zeit knapp ist.

Weitere Infos:

Wenn man seit Monaten unter schlimmen Schmerzen leidet und immer schlechter gehen kann, ist die Psyche schon beeinträchtigt. Die unzureichende Behandlung in diesem Krankenhaus hat bei mir eine schwere Depression und eine PTBS ausgelöst. Damit wurde ich nach Hause entlassen und völlig allein gelassen. Ich wurde im Krankenhaus noch nicht einmal gefragt, ob ich zu Hause jemanden habe, der helfen kann. Es war bekannt, dass ich alleine lebe. Das war menschenunwürdig und menschenverachtend.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Anhaltende starke Schmerzen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit und das Gefühl, nicht gehört zu werden – das ist eine außerordentlich belastende Situation, die körperlich wie seelisch an die Grenzen führen kann. Wenn trotz schwerer Beschwerden keine ausreichende Linderung erfolgt und wichtige Informationen im Entlassungsprozess fehlerhaft sind, kann dies weitreichende Folgen für die weitere Versorgung haben.

Spinalkanalstenosen – das sind Verengungen des Wirbelkanals, die Nerven einengen und starke Schmerzen sowie Lähmungserscheinungen verursachen können – erfordern eine sorgfältige fachärztliche Einschätzung. In Situationen, in denen Betroffene kaum noch stehen oder gehen können, ist die Kommunikation zwischen allen Beteiligten besonders wichtig. Wenn diese Kommunikation nicht gelingt, wenn Schmerzen nicht geglaubt werden oder psychische Belastungen unbemerkt bleiben, kann dies den Heilungsprozess erheblich verzögern und das Wohlbefinden schwer beeinträchtigen. In einer Situation wie dieser – mit extremen Schmerzen, eingeschränkter Mobilität, alleinigem Leben und einer bereits belasteten Psyche – war der Handlungsspielraum der Betroffenen sehr eng. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer eine nahestehende Person in eine solche Situation begleitet oder davon erfährt, kann auf verschiedene Weisen unterstützen:

  • Eine Begleitperson kann bei Aufnahme und Visiten anwesend sein, Beobachtungen festhalten und – wenn die betroffene Person es wünscht – stellvertretend auf unbeantwortete Fragen hinweisen, zum Beispiel: „Meine Angehörige hat das Gefühl, dass ihre Schmerzschilderung nicht vollständig gehört wurde – kann das nochmals besprochen werden?“
  • Es ist möglich, beim Pflegepersonal oder dem ärztlichen Dienst gezielt nach einem ausführlicheren Gesprächstermin zu fragen – außerhalb der Visite, wenn die Situation es erfordert.
  • Angehörige können auf Anzeichen einer psychischen Krise aufmerksam machen und – bei suizidalen Äußerungen oder entsprechendem Verhalten – umgehend das Personal informieren oder, nach der Entlassung, die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenlos, 24h) oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) hinzuziehen.
  • Beim Entlassungsgespräch ist es möglich, gemeinsam den Entlassungsbrief sowie alle Rezepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen – Name, Krankenkasse, Adresse der weiterbehandelnden Praxis – bevor das Krankenhaus verlassen wird.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Schmerztagebuch führen: Wer über einen längeren Zeitraum starke Schmerzen erlebt, kann diese schriftlich dokumentieren – mit Datum, Stärke auf einer Skala von 0–10, Auslösern und der Wirkung von Schmerzmitteln. Das gibt behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine nachvollziehbare Grundlage.
  • Vertrauensperson benennen: Es ist möglich, vorab eine Person zu bestimmen, die im Krankenhaus als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner fungiert und bei Bedarf informiert oder hinzugezogen wird – auch wenn man alleine lebt.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Diese Dokumente ermöglichen es, für den Fall eingeschränkter Handlungsfähigkeit vorab festzulegen, wer Entscheidungen treffen darf und welche Behandlungswünsche bestehen. Informationen dazu bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.de).
  • Zweitmeinung einfordern: Bei Unklarheiten über eine Diagnose oder Behandlungsentscheidung ist es möglich, ausdrücklich nach einer zweiten fachärztlichen Einschätzung zu fragen – das ist ein anerkanntes Recht von Patientinnen und Patienten gemäß Patientenrechtegesetz.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt das Gefühl haben, nicht ausreichend versorgt oder gehört worden zu sein, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und vertraulich unter 0800 011 77 22. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur anonymen Fallmeldung finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: weiblich

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