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2025-125

Fehlende Kapazität: Kein Allergologe

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Fallbeschreibung:

Allergologe nicht erreichbar: Versorgungslücke für Allergiker

„Mein“ Allergologe verzog. Seit über 6 Jahren versuche ich nun an eine allergologische Praxis angebunden zu werden, ohne Erfolg. Entweder haben sie keinen Platz mehr oder finden mich als Patientin mit einer größeren Anzahl an (nachgewiesenen) Allergien zu kompliziert. Auch hörte ich Aussagen, wie: „Dafür sind wir nicht kompetent genug.“ „Wir machen das nur nebenher.“ „Suchen Sie sich lieber jemand anderen.“

Gut gelaufen:

Nichts!

Schlecht gelaufen:

Als Allergikerin mit ca. 1 anaphylaktischen pro Monat bekomme keine Anbindung an Allergologen, weil entweder keine Kapazität vorhanden ist oder ich „zu viele Allergien“ habe.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Allergologen und Recht auf Behandlung.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine verlässliche fachärztliche Betreuung zu verlieren und trotz intensiver Suche über Jahre hinweg keine neue Anbindung zu finden – das ist eine belastende Erfahrung, die Betroffene in eine schwierige und teils gefährliche Lage bringen kann. Besonders wenn schwere allergische Reaktionen, sogenannte anaphylaktische Reaktionen (lebensbedrohliche Überreaktionen des Immunsystems auf Allergene), regelmäßig auftreten, ist eine kontinuierliche fachärztliche Begleitung medizinisch dringend geboten. In Deutschland fehlen in bestimmten Regionen Facharztkapazitäten – das betrifft die Allergologie besonders. Für Betroffene mit komplexen Krankheitsbildern kann die Suche dadurch zur eigenen Aufgabe werden, obwohl sie eigentlich Anspruch auf Versorgung haben.

In einer Situation wie dieser – mit schwerem, regelmäßig wiederkehrendem Krankheitsgeschehen und strukturellem Versorgungsmangel über mehrere Jahre – gab es für die Betroffene keinen realistischen Spielraum, die Situation allein aufzulösen. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Betroffene und Angehörige dennoch versuchen können

  • Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslandes hat eine gesetzliche Pflicht zur Sicherstellung der Versorgung. Es ist möglich, dort eine sogenannte Vermittlungsanfrage zu stellen – per Telefon (in vielen KVen über die Nummer 116 117) oder schriftlich. Die KV kann in diesem Fall verpflichtet sein, aktiv einen Behandlungsplatz zu vermitteln.
  • Wer bereits mehrfach abgewiesen wurde, kann die Ablehnungen schriftlich dokumentieren – Praxisname, Datum und genannte Begründung. Diese Dokumentation kann bei einer KV-Beschwerde oder beim Sozialgericht hilfreich sein.
  • Es ist möglich, die Krankenkasse einzuschalten: Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Vermittlung zu helfen, wenn eine notwendige Versorgung nicht zustande kommt. Eine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Unterstützung bei der Praxisvermittlung ist ein anerkannter Weg. Möglich ist auch eine Formulierung wie: „Ich bitte Sie als meinen Kostenträger, mir innerhalb von vier Wochen einen Behandlungsplatz bei einer allergologisch qualifizierten Praxis zu vermitteln.“
  • Universitätskliniken und größere Versorgungszentren mit allergologischer Abteilung nehmen manchmal auch Patientinnen und Patienten auf, die anderweitig keine Anbindung finden – eine direkte Anfrage dort ist möglich, auch ohne Überweisung.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Ein Notfallset (Adrenalin-Autoinjektor, Antihistaminikum, Kortison) ist bei bekannter Anaphylaxie-Gefahr zentral. Hausärztinnen oder Hausärzte können dieses Set verschreiben und die Anwendung erklären – auch wenn (noch) keine allergologische Betreuung besteht.
  • Eine Notfallkarte oder ein allergologischer Ausweis mit den wichtigsten Informationen zu bekannten Allergenen und Notfallmaßnahmen kann im Ernstfall für Ersthelfer und Notaufnahmen wertvoll sein.
  • Eine Begleitperson im Alltag oder bei Risikosituationen zu informieren – über das Erkennen einer anaphylaktischen Reaktion und den Umgang mit dem Notfallset – ist eine praktische Vorsorgemaßnahme.
  • Erfahrungen wie diese können auf mehr-patientensicherheit.de gemeldet werden, um auf strukturelle Versorgungslücken aufmerksam zu machen und zu einer Verbesserung für andere Betroffene beizutragen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Menschen, die Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung haben – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, montags bis freitags). Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu berichten, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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