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2024-1103

Missbräuchlicher Umgang mit Medikation (Polymedikation von Psychopharmaka)

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Fallbeschreibung:

Polymedikation bei Psychopharmaka: Risiken und Nebenwirkungen

Ich habe häufig Kontakt zu psychisch erkrankten Menschen.

Bei einigen Patient:Innen fällt mir immer wieder auf, dass diese meist unter Polymedikation (oft mehr als 4 Präparate in oft sehr hohen Dosierungen) stehen und darum mitunter starke Einschränkungen infolge Nebenwirkungen zeigen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass o.s. nicht einer fachlichen Einschätzung gleichzusetzen ist und o.s. lediglich meinen persönlichen Laien- Eindruck sowie Erfahrung wiedergibt.

Gut gelaufen:

K.A.

Schlecht gelaufen:

Fragwürdiger Umgang mit Psychopharmaka: Polymedikation, hohe Dosierung.

Verbesserungsvorschläge:

Angemessener, von unabhängiger Stelle ggf. zu prüfender, Umgang mit Medikamenten (d.i. Psychopharmaka insb. Neuroleptika).

Weitere Infos:

Ich möchte, dass Patient:Innen über unabhängige Einschätzung von Gutachter bzw. Facharzt o.ä. vor missbräuchlichem Umgang mit Medikation, insb. im psychiatrischen Bereich, geschützt werden!

Präventionsmaßnahmen:

**FALLANALYSE (intern):** **A)** Der Fall ist negativ – es besteht eine wahrgenommene Belastung durch Polymedikation mit Nebenwirkungen. **B)** Die betroffenen Personen sind psychisch erkrankt, stehen unter erheblichem Medikationseinfluss und zeigen laut Bericht starke Einschränkungen durch Nebenwirkungen. Die Handlungsmöglichkeiten sind dadurch realistisch begrenzt – gleichzeitig sind Angehörige/Begleitpersonen als Akteure vorhanden (Berichtsperspektive: Angehörige). → **Falltyp B** mit Anpassung: Angehörige haben Handlungsspielraum, Betroffene selbst eingeschränkt. —

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn Menschen psychisch erkrankt sind und gleichzeitig mehrere Medikamente einnehmen, kann das eine große Belastung darstellen – für Betroffene selbst, aber auch für ihre Angehörigen. Nebenwirkungen, die aus einer solchen Polymedikation (gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente) entstehen, sind manchmal schwer von den Krankheitssymptomen selbst zu unterscheiden – das macht die Situation besonders schwierig einzuschätzen.

In einer Situation wie dieser – mit einer psychischen Erkrankung, starken Medikamenteneffekten und möglichen kognitiven Einschränkungen – ist es für Betroffene oft nicht realistisch möglich, selbst aktiv auf ihre Versorgung Einfluss zu nehmen. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Angehörige können Nebenwirkungen, die sie beobachten, konkret und regelmäßig dokumentieren – zum Beispiel in einem einfachen Notizbuch oder per Smartphone – und diese Beobachtungen beim nächsten Arztgespräch ansprechen. Eine mögliche Formulierung: „Mir fällt auf, dass [Name] seit der letzten Anpassung der Medikamente deutlich antriebsloser ist – kann das mit der Medikation zusammenhängen?“
  • Es ist möglich, beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin gezielt nach einer Medikationsüberprüfung zu fragen – also einer systematischen Bewertung, ob alle eingesetzten Medikamente in ihrer Kombination und Dosierung noch sinnvoll sind.
  • Angehörige können eine Zweitmeinung einholen. Das ist ein gesetzlich verankertes Recht: Eine andere Fachärztin oder ein anderer Facharzt – zum Beispiel eine psychiatrische Fachkraft – kann die bestehende Medikation unabhängig beurteilen.
  • Wenn der Eindruck besteht, dass Betroffene ihre eigenen Interessen nicht mehr ausreichend vertreten können, kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung oder die Nutzung einer bestehenden Vorsorgevollmacht helfen, Angehörige formal in medizinische Entscheidungen einzubeziehen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Bedarfsfall medizinische Entscheidungen mitgestalten kann – auch im psychiatrischen Bereich.
  • Ein persönlicher Medikationsplan – den Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind auszustellen, wenn jemand drei oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt – kann als Grundlage für Gespräche und Überprüfungen dienen.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie, neutrale Beratung zu Patientenrechten an – auch zu Fragen rund um Medikation und Zweitmeinung.
  • Beobachtungen und Sorgen lassen sich anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden – solche Berichte tragen dazu bei, Muster zu erkennen und die Versorgung langfristig zu verbessern.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist kostenlos und unabhängig erreichbar und kann Angehörige bei Fragen zu Patientenrechten und Medikation unterstützen. Auf mehr-patientensicherheit.de finden sich weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Erfahrungen anonym zu teilen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ärztin oder Arzt beim Hausbesuch, Ambulante Praxis
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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