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2025-182

Widersprüchliche medizinische Maßnahmen und auf Rückfrage „Hausverbot“ im ganzen Bundesland

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Fallbeschreibung:

Behandlungsabbruch nach IGeL-Nachfrage: Patientenrechte

Weiterleitung meiner bisherigen Korrespondenz:

Liebes Team,

Nach hilfesuchender online Recherche habe ich Ihre Homepage entdeckt und gesehen, dass Sie sich für die Verbesserung von Patientensicherheit einsetzen und Erfahrungen von Betroffenen sammeln.

Meine Gynäkologin hat per eMail mit Hausverbot im ganzen Bundesland auf meine Nachfrage zu ihren widersprüchlichen Aussagen reagiert. Ich bin aus allen Wolken gefallen, vor allem da der Kontakt immer höflich und angemessen war.

Wenn Sie mir Infos und Unterstützung geben könnten, wie ich mich am besten verhalte und gegen diese ungerechtfertigte Reaktion vorgehen kann, wäre ich sehr dankbar!

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

Betreff: Behandlungsablehnung im ganzen Bundesland / Behandlungsabbruch / mangelnde ärztliche Kommunikation

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich hilfesuchend an Sie, da ich mich in einer gynäkologischen Praxis nicht angemessen behandelt fühle. Nach einem Termin sowie einem anschließenden Telefonat bat ich schriftlich um eine medizinisch begründete Stellungnahme zur Einordnung einer mir in Rechnung gestellten IGeL-Leistung (Hormonstatus), die mir im Rahmen meiner laufenden Hormontherapie empfohlen wurde.

Die Beschwerden, die zur Untersuchung führten, wurden meiner Einschätzung nach gar nicht gehört und nicht ernst genommen. Statt auf mein Anliegen medizinisch einzugehen, erhielt ich kurz darauf folgende Reaktion:

„XXX Geschäftsführer von xxx, hat entschieden die IGeL-Leistung zu stornieren. Wir lehnen jede weitere Behandlung (außer in vitalen Notfällen) in allen unseren Praxen im gesamten Bundesland bei Ihnen ab.“

Ich empfinde diesen Schritt als unangemessen, völlig intransparent und vor allem menschlich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Mein Verhalten war immer höflich und angemessen, sogar eher vorsichtig und schüchtern aufgrund der Beschwerden und Thematik – ich habe lediglich um Klärung und einer sachlichen Nachfrage gebeten.

Ich bitte Sie daher um Unterstützung, wie ich hier weiter vorgehen kann.

Können Sie diesen Fall prüfen und vor allem eine Rückmeldung geben zu der Behandlungsverweigerung im ganzen Bundesland? Gibt es Wege, um meine Patientenrechte geltend zu machen?

In der Anlage erhalten Sie die bisherige schriftliche Kommunikation.

Mit freundlichen Grüßen

Gut gelaufen:

Gar nichts ist gut gelaufen.

Schlecht gelaufen:

Die Ärztin hat anstatt mir auf meine Fragen zu ihrem widersprüchlichen Vorgehen zu antworten , ihre Machtposition ausgespielt und mir über die Direktion Hausverbot erteilt. Es ist stark anzunehmen, dass sie diese mit Unwahrheiten über meine Person zu diesem unverhältnismäßigen Schritt gebracht hat. Anderenfalls lässt das Verhalten darauf schließen, dass generell so mit Patientinnen umgegangen wird die medizinische Behandlungen hinterfragen.

Verbesserungsvorschläge:

Transparenz. Da das Verhalten der Ärztin und die Reaktion der Direktion recht heftig war und ich mir außer besagtem höflichen Nachfragen keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen habe, und auch in meinem bisherigen Leben noch nie auf eine solche oder ähnliche Situation gestoßen bin, nehme ich an, dass es schon Patientinnen vor mir gab, die derart mundtot gemacht wurden.

Weitere Infos:

Ich empfinde es als strukturellen Machtmissbrauch, da es nicht nur um die Behandlung bei dieser einen Ärztin geht, sondern bundesweit ausgedehnt wurde. Ohne Begründung.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine sachliche Nachfrage zu einer Behandlung oder Rechnung zu stellen ist ein selbstverständliches Recht von Patient:innen – und es kann trotzdem vorkommen, dass die Reaktion darauf überraschend oder verletzend ausfällt. Wenn eine medizinische Einrichtung daraufhin die weitere Behandlung ablehnt, kann das verunsichernd wirken und das Gefühl hinterlassen, ungehört und ungerecht behandelt worden zu sein.

Ärztliche Praxen haben grundsätzlich das Recht, die Behandlung von Patient:innen abzulehnen – außer in medizinischen Notfällen. Dieses Recht ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und darf nicht willkürlich oder diskriminierend ausgeübt werden. Eine Ablehnung, die sich auf mehrere Standorte eines Trägers erstreckt und ohne nachvollziehbare Begründung erteilt wird, kann rechtlich und berufsrechtlich relevant sein.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet, hat verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren und Unterstützung zu suchen.

  • Unabhängige Patientenberatung kontaktieren: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Patientenrechten – auch in Fällen von Behandlungsablehnung. Eine Anfrage kann telefonisch, online oder per Chat gestellt werden. Es ist möglich, konkret zu schildern, was passiert ist, und gezielt nach den eigenen Rechten zu fragen – zum Beispiel: „Ich möchte wissen, ob eine Behandlungsablehnung auf diese Weise rechtlich zulässig ist.“
  • Ärztekammer einschalten: Die zuständige Landesärztekammer ist die Berufsaufsicht für Ärztinnen und Ärzte. Es ist möglich, dort eine Beschwerde einzureichen, wenn das Vorgehen als berufsrechtlich fragwürdig eingeschätzt wird. Eine Beschwerde muss nicht zwingend zu einer Sanktion führen, kann aber zur Klärung beitragen.
  • Schriftliche Kommunikation aufbewahren: Alle E-Mails, Briefe und sonstigen schriftlichen Mitteilungen aus dem Behandlungsverhältnis – einschließlich der Ablehnung – sind wichtige Belege. Es empfiehlt sich, diese vollständig und geordnet zu sichern, bevor man weitere Schritte unternimmt.
  • Weiterversorgung sicherstellen: Unabhängig vom weiteren Vorgehen gegen die betreffende Praxis ist es sinnvoll, zeitnah eine andere gynäkologische Praxis zu finden, um die laufende Hormontherapie nicht zu unterbrechen. Kassenärztliche Vereinigungen können bei der Suche nach einer Praxis mit freien Kapazitäten helfen.

Worauf Sie achten können

  • Eine Behandlungsablehnung darf in der Regel nicht diskriminierend sein und muss – zumindest auf Nachfrage – begründbar sein. Bei Zweifeln ist rechtliche oder berufsrechtliche Beratung möglich.
  • IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen) dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch oder nach ausdrücklicher Zustimmung abgerechnet werden. Es ist möglich, schriftlich um eine Erläuterung der Rechnung und der medizinischen Begründung zu bitten.
  • Beschwerden können – je nach Anliegen – an verschiedene Stellen gerichtet werden: die Ärztekammer (berufsrechtliche Fragen), die Kassenärztliche Vereinigung (vertragsärztliche Pflichten) oder die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer (bei Behandlungsfehlerverdacht).
  • Es ist möglich, eine Patientenrechtsorganisation oder einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, wenn das Vorgehen rechtlich geprüft werden soll.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet unter 0800 011 77 22 (kostenlos, mehrsprachig) Unterstützung für Menschen, die sich in einer schwierigen Behandlungssituation befinden. Weitere Informationen und ähnliche Erfahrungsberichte finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de – dort können Sie auch Ihren eigenen Fall anonym melden und so dazu beitragen, dass andere von diesen Erfahrungen lernen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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Wichtige Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,

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