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2025-184

Falsch krankgeschrieben – psychischen Beschwerden nicht beachtet

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Fallbeschreibung:

Psychische Beschwerden falsch dokumentiert – CIRS-Fall

Seit etwa eineinhalb Monaten leide ich unter starken psychischen Beschwerden, darunter Schlafstörungen, sozialer Rückzug, depressive Symptome und ein deutlicher Gewichtsverlust. Ich vermeide zunehmend soziale Kontakte und fühle mich in Menschenmengen überfordert.

Heute habe ich deshalb meinen Hausarzt aufgesucht und ihm meine Situation offen geschildert. Ich habe ausdrücklich um eine Überweisung zu einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebeten, bis ich einen entsprechenden Facharzttermin bekomme.

Zwar habe ich eine Krankschreibung für 7 Tage erhalten, jedoch wurde darin nicht mein tatsächlicher Gesundheitszustand angegeben – es wurden lediglich „Kopfschmerzen und Schlafprobleme“ als Gründe genannt. Ich empfinde dies als nicht ausreichend, da meine Beschwerden deutlich schwerwiegender sind.

Ich brauche Unterstützung in folgender Hinsicht:
– Vermittlung eines schnellstmöglichen Termins bei einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie,
– Unterstützung bei der weiteren medizinischen Einschätzung,
– und ggf. eine Prüfung der ärztlichen Dokumentation durch die zuständige Stelle.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es erfordert Mut, psychische Beschwerden offen anzusprechen – und es ist verständlich, wenn man sich nach einem Arztgespräch nicht ausreichend gehört oder verstanden fühlt. In manchen Fällen weicht die ärztliche Dokumentation von dem ab, was Betroffene als ihre eigentliche Diagnose oder Hauptbeschwerde erleben – etwa wenn in einer Krankschreibung nur Teilaspekte wie Schlafprobleme oder Kopfschmerzen aufgeführt werden, obwohl sich die Person mit einem umfassenderen Beschwerdebild vorgestellt hat.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, kann verschiedene Wege nutzen, um die eigene Versorgung aktiv voranzutreiben.

  • Es ist möglich, den Hausarzt direkt und konkret auf die gewünschte Diagnoseangabe anzusprechen – zum Beispiel: „Ich möchte, dass meine psychischen Beschwerden vollständig in der Krankschreibung abgebildet sind, damit mein Arbeitgeber und ich selbst den tatsächlichen Schweregrad nachvollziehen können.“ Ärzt:innen können auf Nachfrage erläutern, welche Angaben aus ihrer Sicht medizinisch und rechtlich vertretbar sind.
  • Für die schnelle Vermittlung eines Termins bei einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie – also Ärzt:innen oder Therapeut:innen, die auf seelische Erkrankungen spezialisiert sind – kann die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 kontaktiert werden. Dort besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Vermittlung innerhalb von vier Wochen.
  • Wer das Gefühl hat, dass die ärztliche Dokumentation nicht dem eigenen Gesundheitszustand entspricht, kann die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22 (kostenlos und anonym) um Rat fragen. Die UPD informiert darüber, welche Möglichkeiten es gibt, ärztliche Unterlagen zu überprüfen oder eine Zweitmeinung einzuholen.
  • Es kann hilfreich sein, die eigenen Beschwerden schriftlich festzuhalten – mit Datum, Dauer und konkreten Auswirkungen auf den Alltag – und diese Aufzeichnungen beim nächsten Arzt- oder Therapiegespräch mitzubringen. Das erleichtert eine vollständige Einschätzung des Beschwerdebilds.

Worauf Sie achten können

  • Auf der Krankschreibung (offiziell: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) kann nachvollzogen werden, welche Diagnose eingetragen ist. Bei Unklarheiten ist eine Nachfrage in der Praxis möglich.
  • Eine Überweisung zu einem Facharzt oder einer Psychotherapeutin ist in der Regel notwendig, um einen kassenärztlichen Termin zu erhalten – es ist möglich, diese Überweisung ausdrücklich anzufragen, wenn sie nicht automatisch ausgestellt wird.
  • Bei anhaltenden oder sich verschlechternden Beschwerden kann eine psychiatrische Institutsambulanz (eine spezialisierte Anlaufstelle an psychiatrischen Kliniken) auch ohne lange Wartezeit aufgesucht werden – ein Überweisungsschein ist dafür oft nicht zwingend erforderlich.
  • Wer sich in einer akuten Krise befindet, kann jederzeit die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 erreichen – kostenlos, anonym und rund um die Uhr.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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