2024-121
Ballonkatheter geplatzt – Folge weitere Eingriffe & unzureichende Durchblutung
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Während eines Kathetereingriffs verrutschte zu Beginn des Eingriffs der Stent und der Gefäßchirurg/ Gefäßchirurgin versuchte 1,5 Stunden mit verschiedenen Methoden, den Stent zu bergen, was aber nicht gelang. Der Ballonkatheter platzte und riß ab.
Der Arm war sofort von der Durchblutung abgetrennt. Not-OP. Nach einer 1 h weitere Not-OP, da der Arm voll Thromben war. Der Arm war außerdem gelähmt. Nach 2 Wo in einer anderen Klinik wurde festgestellt, kein Puls und Schulterverletzung (Sehnenabriß). Der Ballon platzte im Bereich der Achselhöhle.
Es waren im Laufe von 4 Jahren weitere Eingriffe notwendig. Der Arzt/ Die Ärztin ignoriere permanent den fehlenden Puls. Obwohl dem Arzt/ der Ärztin bekannt war, daß der Arm nach wie vor nicht richtig durchblutet wird, ignorierte er/ sie dies und meinte immer wieder, daß alles in Ordnung sei.
Nach 4 Jahren dann Zweitmeinung eingeholt, wo dann sofort ein CTA gemacht wurde. Auch dies lehnte der Arzt/ die Ärztin ab und er/ sie ignorierte permanent die Diagnosen anderer Ärzte und wiegelte alles ab.
In der anderen Klinik wurde durch eine zweite OP die Durchblutung im Arm wieder hergestellt. Das Gutachten der Schlichtungsstelle war so fehlerhaft. Auch wurde durch die Klinik der beschädigte Ballon umgehend vernichtet und auch nicht die entsprechenden Behörden informiert. Mir wurde somit eine reelle Begutachtung verwehrt. Ich habe dauerhafte Schäden und bekomme nun Erwerbsminderungsrente.
Leider mußte ich nun auch feststellen, daß RÄ sich auf die Seite der Klinik begeben hat. Der verursachende Arzt/ Ärztin ist Chefarzt/ Chefärztin in einer Gefäßchirurgie und wird ebenfalls, trotz daß er/ sie auf diesem Gebiet kein Facharzt ist, in einer anderen Abteilung gleichzeitig als Arzt geführt. Er/sie führt Weiterbildungen auf dem angiologischem Gebiet durch, obwohl er/sie kein FA für Angiologie ist.
Dieser Fall beschreibt eine außerordentlich belastende Situation: Eine Komplikation während eines Gefäßeingriffs führte zu schwerwiegenden, dauerhaften Schäden – und die betroffene Person erlebte über viele Jahre, dass ihre Beschwerden nicht ernst genommen wurden. Solche Erfahrungen sind körperlich und seelisch gleichermaßen zermürbend.
Bei Eingriffen an Blutgefäßen – zum Beispiel beim Einsetzen eines Stents (einer kleinen Gefäßstütze) oder beim Einsatz eines Ballonkatheters (einem Instrument zur Gefäßerweiterung) – können in seltenen Fällen ernsthafte Komplikationen auftreten, die sofortiges Handeln erfordern. Was in diesem Fall zusätzlich belastet hat: Anhaltende Beschwerden wie ein fehlender Puls am Arm wurden über lange Zeit nicht weiter untersucht, und eine Zweitmeinung wurde erst nach vier Jahren eingeholt – mit dem Ergebnis, dass weiterer Behandlungsbedarf bestand. Hinzu kamen Schwierigkeiten bei der nachträglichen Aufklärung des Vorfalls, unter anderem weil das betroffene Medizinprodukt nicht erhalten blieb.
Wenn nach einem Eingriff Beschwerden bestehen bleiben oder neue auftreten, gibt es Möglichkeiten, die eigene Situation aktiv zu gestalten.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und neutrale Beratung für Menschen, die nach einem medizinischen Eingriff unsicher sind oder Fragen zu möglichen Behandlungsfehlern haben – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu melden und so zur Sicherheit anderer beizutragen.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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