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2025-320

Behandlung verweigert

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Fallbeschreibung:

Behandlung verweigert: Pflegebedürftige in Notlage abgewiesen

Guten Tag,

ich bin mit meiner pflegebedürftigen Ehefrau in die offene Sprechstunde einer Dermatologie von niedergelassenen Ärztinnen einer Poliklinik gefahren, um einen schmerzhaften Hautausschlag behandeln zu lassen, der über Nacht aufgetreten war.

Wir wohnen erst relativ kurz hier und haben – wie so viele andere Patienten – mit der Schwierigkeit zu kämpfen, wohnortnahe Ärztinnen zu finden.

Es blieb uns in der aktuellen Notlage nichts anderes übrig, als das Zeitfenster der offenen Sprechstunde von 8 bis 9 Uhr zu nutzen.

Wir waren, trotz des erheblichen Aufwandes, was morgendliche Mobilisation, Ankleiden und Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft, exakt um 8:45 Uhr am Anmeldecounter der Poliklinik.

Dort wurde uns lapidar mitgeteilt, dass wir hätten um 8:00 Uhr in der Schlange vor dem Counter stehen müssen. Es stünden zur Zeit keine Kapazitäten zur Verfügung, um meine Frau zu behandeln.

Es wurde uns empfohlen, eine andere Klinik aufzusuchen.

Ich war fassungslos. Meine Frau war so erschöpft, dass sie sich den Weg zur Klinik nicht mehr zugetraut hat.

Meine Ehefrau hat einen Schwerbehindertenausweis und ist in Pflegegrad 3 eingestuft worden.

Es wäre hilfreich, wenn man den Mitarbeitenden der Poliklinik klarmachen könnte, dass unterlassene Hilfeleistung für eine Gesundheitseinrichtung, ein unhaltbarer Zustand ist.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Erwartet hätte ich, dass man empathisch reagiert und meiner pflegebedürftigen Ehefrau einen Krankentransport in die vorgeschlagene Klinik anbietet.

Verbesserungsvorschläge:

Verbesserungsbedüftig ist sicher der Tonfall und die Bereitschaft zur Hilfeleistung.

Weitere Infos:

Obwohl dieser Vorfall jetzt schon einige Zeit zurück liebt, macht es mich immer noch fassungslos, wie mit uns umgegangen wurde. Im Nachgang hatte ich mich gleich an die zuständige Abgeordnete im Senat, die für Patientenrechte zuständig ist, gewandt. sie hatt sogar gleich noch am Wochenende reagiert und mir empfohlen, eine Beschwerde bei der kassenärztlichen Vereinigung einzureichen. Dem bin ich umgehend gefolgt. Leider hat man dort nicht weiter auf unsere Eingabe regiert. Erwartet hätte ich natürlich eine entsprechende Vermittlung dahingehend, dass man den Vorfall zum Anlass nimmt, die Einrichtung um Stellungsnahmen zu unserem Fall zu bitten, um dann im weiteren Verlauf eine Klärung bzw. Veränderung zu bewirken.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig ist und plötzlich akute Beschwerden auftreten, ist die Situation für alle Beteiligten belastend – körperlich wie emotional. Der Weg zur Praxis erfordert manchmal einen erheblichen organisatorischen Aufwand, und es ist besonders schwer, wenn die erhoffte Hilfe dann nicht zugänglich ist.

Offene Sprechstunden – also Sprechzeiten ohne Voranmeldung – sind häufig zeitlich begrenzt und können schnell ausgebucht sein. Informationen darüber, wie der Zugang genau geregelt ist (zum Beispiel: Einlass nur zu Beginn der Sprechstunde), sind nicht immer vorab klar kommuniziert. Für Menschen mit Pflegebedarf, die morgens mehr Zeit für die Vorbereitung benötigen, kann das eine strukturelle Hürde darstellen, die sich individuell kaum überwinden lässt.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Für künftige Situationen gibt es einige Möglichkeiten, die den Zugang zur Versorgung erleichtern können – auch wenn sie die strukturellen Schwierigkeiten nicht vollständig auflösen.

  • Vorab telefonisch informieren: Vor dem Aufbruch kann ein kurzer Anruf in der Einrichtung helfen, genaue Zugangsregeln der offenen Sprechstunde zu klären – zum Beispiel, ob eine frühe Anwesenheit erforderlich ist oder ob es eine Warteliste gibt.
  • Auf besondere Umstände hinweisen: Es ist möglich, beim Erstkontakt – telefonisch oder am Empfang – darauf hinzuweisen, dass die zu behandelnde Person pflegebedürftig ist und einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Ein möglicher Gesprächseinstieg: „Meine Frau ist in Pflegegrad 3 eingestuft – gibt es eine Möglichkeit, den Besuch entsprechend zu planen?“
  • Den ärztlichen Bereitschaftsdienst als Alternative kennen: Bei akut aufgetretenen Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich, aber behandlungsbedürftig sind, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 eine mögliche Anlaufstelle – auch für einen Hausbesuch, wenn ein Transport schwierig ist.
  • Kassenärztliche Vereinigung um Vermittlung bitten: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) der jeweiligen Region – also die Körperschaft, die die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte koordiniert – kann in manchen Fällen bei der Suche nach einer wohnortnahen Praxis unterstützen.

Worauf Sie achten können

  • Ist die Zugangsregelung der offenen Sprechstunde vorab bekannt – zum Beispiel durch einen Anruf oder einen Blick auf die Website der Einrichtung?
  • Ist die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) im Haushalt bekannt und griffbereit?
  • Gibt es für Situationen, in denen ein Transport schwierig ist, eine Möglichkeit, einen Hausbesuch oder Krankentransport zu organisieren – zum Beispiel über den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst?
  • Ist bekannt, wo Beschwerden über den Umgang in einer Einrichtung eingereicht werden können – etwa bei der Patientenberatung Deutschland (UPD) oder der zuständigen Ärztekammer?

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Patientenrechten und konkreten Versorgungssituationen – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Weitere Informationen und Erfahrungsberichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: weiblich

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