2025-320
Behandlung verweigert
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Guten Tag,
ich bin mit meiner pflegebedürftigen Ehefrau in die offene Sprechstunde einer Dermatologie von niedergelassenen Ärztinnen einer Poliklinik gefahren, um einen schmerzhaften Hautausschlag behandeln zu lassen, der über Nacht aufgetreten war.
Wir wohnen erst relativ kurz hier und haben – wie so viele andere Patienten – mit der Schwierigkeit zu kämpfen, wohnortnahe Ärztinnen zu finden.
Es blieb uns in der aktuellen Notlage nichts anderes übrig, als das Zeitfenster der offenen Sprechstunde von 8 bis 9 Uhr zu nutzen.
Wir waren, trotz des erheblichen Aufwandes, was morgendliche Mobilisation, Ankleiden und Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft, exakt um 8:45 Uhr am Anmeldecounter der Poliklinik.
Dort wurde uns lapidar mitgeteilt, dass wir hätten um 8:00 Uhr in der Schlange vor dem Counter stehen müssen. Es stünden zur Zeit keine Kapazitäten zur Verfügung, um meine Frau zu behandeln.
Es wurde uns empfohlen, eine andere Klinik aufzusuchen.
Ich war fassungslos. Meine Frau war so erschöpft, dass sie sich den Weg zur Klinik nicht mehr zugetraut hat.
Meine Ehefrau hat einen Schwerbehindertenausweis und ist in Pflegegrad 3 eingestuft worden.
Es wäre hilfreich, wenn man den Mitarbeitenden der Poliklinik klarmachen könnte, dass unterlassene Hilfeleistung für eine Gesundheitseinrichtung, ein unhaltbarer Zustand ist.
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig ist und plötzlich akute Beschwerden auftreten, ist die Situation für alle Beteiligten belastend – körperlich wie emotional. Der Weg zur Praxis erfordert manchmal einen erheblichen organisatorischen Aufwand, und es ist besonders schwer, wenn die erhoffte Hilfe dann nicht zugänglich ist.
Offene Sprechstunden – also Sprechzeiten ohne Voranmeldung – sind häufig zeitlich begrenzt und können schnell ausgebucht sein. Informationen darüber, wie der Zugang genau geregelt ist (zum Beispiel: Einlass nur zu Beginn der Sprechstunde), sind nicht immer vorab klar kommuniziert. Für Menschen mit Pflegebedarf, die morgens mehr Zeit für die Vorbereitung benötigen, kann das eine strukturelle Hürde darstellen, die sich individuell kaum überwinden lässt.
Für künftige Situationen gibt es einige Möglichkeiten, die den Zugang zur Versorgung erleichtern können – auch wenn sie die strukturellen Schwierigkeiten nicht vollständig auflösen.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Patientenrechten und konkreten Versorgungssituationen – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Weitere Informationen und Erfahrungsberichte aus ähnlichen Situationen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team