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2025-320

Behandlung verweigert

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Fallbeschreibung:

Guten Tag, ich bin mit meiner pflegebedürftigen Ehefrau in die offene Sprechstunde einer Dermatologie von niedergelassenen Ärztinnen einer Poliklinik gefahren, um einen schmerzhaften Hautausschlag behandeln zu lassen, der über Nacht aufgetreten war. Wir wohnen erst relativ kurz hier und haben – wie so viele andere Patienten – mit der Schwierigkeit zu kämpfen, wohnortnahe Ärztinnen zu finden. Es blieb uns in der aktuellen Notlage nichts anderes übrig, als das Zeitfenster der offenen Sprechstunde von 8 bis 9 Uhr zu nutzen. Wir waren, trotz des erheblichen Aufwandes, was morgendliche Mobilisation, Ankleiden und Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft, exakt um 8:45 Uhr am Anmeldecounter der Poliklinik. Dort wurde uns lapidar mitgeteilt, dass wir hätten um 8:00 Uhr in der Schlange vor dem Counter stehen müssen. Es stünden zur Zeit keine Kapazitäten zur Verfügung, um meine Frau zu behandeln. Es wurde uns empfohlen, eine andere Klinik aufzusuchen. Ich war fassungslos. Meine Frau war so erschöpft, dass sie sich den Weg zur Klinik nicht mehr zugetraut hat. Meine Ehefrau hat einen Schwerbehindertenausweis und ist in Pflegegrad 3 eingestuft worden. Es wäre hilfreich, wenn man den Mitarbeitenden der Poliklinik klarmachen könnte, dass unterlassene Hilfeleistung für eine Gesundheitseinrichtung, ein unhaltbarer Zustand ist.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Erwartet hätte ich, dass man empathisch reagiert und meiner pflegebedürftigen Ehefrau einen Krankentransport in die vorgeschlagene Klinik anbietet.

Verbesserungsvorschläge:

Verbesserungsbedüftig ist sicher der Tonfall und die Bereitschaft zur Hilfeleistung.

Weitere Infos:

Obwohl dieser Vorfall jetzt schon einige Zeit zurück liebt, macht es mich immer noch fassungslos, wie mit uns umgegangen wurde. Im Nachgang hatte ich mich gleich an die zuständige Abgeordnete im Senat, die für Patientenrechte zuständig ist, gewandt. sie hatt sogar gleich noch am Wochenende reagiert und mir empfohlen, eine Beschwerde bei der kassenärztlichen Vereinigung einzureichen. Dem bin ich umgehend gefolgt. Leider hat man dort nicht weiter auf unsere Eingabe regiert. Erwartet hätte ich natürlich eine entsprechende Vermittlung dahingehend, dass man den Vorfall zum Anlass nimmt, die Einrichtung um Stellungsnahmen zu unserem Fall zu bitten, um dann im weiteren Verlauf eine Klärung bzw. Veränderung zu bewirken.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: weiblich

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