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2024-875

Falsche Diagnose

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Fallbeschreibung:

Falsche Diagnose in der e-Akte: Fehler kaum korrigierbar

Bei dem Ausdruck der e-Akte ist aufgefallen, dass beim Hausarzt eine falsche gravierende psychische Diagnose gestellt wurde. Und keiner sich das erklären kann. Nun ist die in den Krankenkassenunterlagen und keiner kann diese Diagnose löschen.

Gut gelaufen:

Schlecht gelaufen:

Das keiner sich in der Lage fühlt, diese Fehldiagnose zu löschen.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine falsche Diagnose in der eigenen Akte zu entdecken, kann sehr belastend sein – besonders wenn es sich um eine schwerwiegende Diagnose handelt, die man nicht kennt und die man sich nicht erklären kann. Solche Einträge entstehen manchmal durch Übertragungsfehler, Verwechslungen oder technische Probleme bei der Dokumentation – ohne dass dies sofort nachvollziehbar ist.

Einträge in der elektronischen Patientenakte (ePA) und in Krankenkassenunterlagen sind rechtlich gesehen Datensätze, für die klare Korrekturpflichten gelten. Dass Betroffene in solchen Situationen das Gefühl haben, niemand fühle sich zuständig, ist leider eine bekannte Erfahrung – und keine Ausnahme.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Es gibt konkrete Schritte, die in einer solchen Situation möglich sind, um auf eine Korrektur hinzuwirken.

  • Korrektur schriftlich einfordern: Es ist möglich, die behandelnde Praxis schriftlich und nachweisbar – zum Beispiel per Einschreiben – um Berichtigung des Eintrags zu bitten. Ein Formulierungsbeispiel: „Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass der Eintrag [Diagnose] in meiner Akte korrigiert oder als fehlerhaft gekennzeichnet wird.“
  • Krankenkasse direkt kontaktieren: Die Krankenkasse ist als Datenschutzverantwortliche verpflichtet, auf Antrag fehlerhafte Daten zu berichtigen. Es ist möglich, dort einen formellen Antrag auf Datenkorrektur nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu stellen.
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose Beratung an – auch bei Fragen rund um Dokumentation und Datenkorrekturen. Sie ist unter 0800 011 77 22 (kostenfrei) erreichbar.
  • Landesbeauftragte für Datenschutz einschalten: Wenn die Korrektur verweigert wird oder niemand die Zuständigkeit übernimmt, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes möglich.

Worauf Sie achten können

  • Eigene Unterlagen und Ausdrucke aus der ePA regelmäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen – Fehler lassen sich so frühzeitig erkennen.
  • Alle Kommunikationsschritte zur Fehlerkorrektur schriftlich dokumentieren: Datum, Ansprechperson, Inhalt der Antwort.
  • Bei der Krankenkasse nachfragen, ob der fehlerhafte Eintrag zumindest als „strittig“ oder „fehlerhaft“ gekennzeichnet werden kann, solange die Löschung geprüft wird.
  • Falls die Diagnose in anderen medizinischen Zusammenhängen relevant werden könnte – etwa bei Folgebehandlungen –, ist es möglich, behandelnde Ärztinnen und Ärzte aktiv darauf hinzuweisen, dass der Eintrag fehlerhaft ist und angefochten wird.

Sie sind nicht allein

Erfahrungen wie diese lassen sich anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden – so können andere von ähnlichen Situationen erfahren und sich besser vorbereiten. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unterstützt kostenlos und vertraulich bei allen Fragen rund um Patientenrechte und Datenkorrekturen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis, anderer Bereich
Geschlecht: weiblich

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