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2024-963

Personalmangel oder Personalversagen? Umgang mit älterer Patientin

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Fallbeschreibung:

Patientensicherheit in der Geriatrie: Mehrere Fehler bei Entlassung

Die Ende 80 jährige Patientin wurde stationär aufgenommen auf der Geriatriestation. Es war eine Koloskopie geplant, die dann wegen Fieber aber abgesagt werden musste. Die Patientin hatte allerdings die erforderliche Vorbereitung zur Spiegelung bereits durchgeführt.

Der angesprochene Arzt war noch der Meinung, ein erneutes Ansetzen der Koloskopie sei nicht zwingend erforderlich und für die Patientin auch mit einer Belastung verbunden. Einige Tage später überraschten die Ärzte die Patientin damit, dass die Koloskopie nun doch gemacht werden soll. Die erneut angesprochenen Ärzte begründeten dies mit weiter abgefallenen Blutwerten und einer im stationären Bereich besser zu kontrollierenden und zu organisierenden Intervention. Das war nachvollziehbar begründet und letztlich stimmte die Patientin zu.

Was in keiner Weise nachvollziehbar ist, warum nach der erfolgten Koloskopie eine Therapieeinheit angesetzt wurde. Die Patientin hat dem Therapeuten vorher gesagt, sie fühle sich nicht gut und würde besser darauf verzichten. In der Therapie ist sie schließlich ohnmächtig geworden und auf den Hinterkopf gestürzt. Sie hat eine ordentliche Beule am Kopf davongetragen und am Entlassungstag und am Wochenende über Kopfschmerz geklagt. Die Befindlichkeit und die Untersuchungsbelastung wurden leider nicht berücksichtigt, mit den beschriebenen Folgen. Es erscheint eher so, dass die Therapie erfolgen musste, um die DRG „Geriatrische Frühreha“ mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

Mit dem Hilfsmittelmanagement wurde vereinbart einen Rollstuhl sowie einen Rollator zur Entlassung zu verordnen. Im Entlassbericht war dann leider nur die Verordnung des Rollstuhles vermerkt. Die Verordnung selbst lag aber auch nicht vor.

Etwa eine Stunde nach der Entlassung die Patientin zu Hause aufsuchte mussten wir zum Überfluss feststellen, dass der Gefäßzugang am rechten Unterarm nicht entfernt worden war. Die angerufene Stationsschwester konstatierte zwar, das hätte nicht passieren dürfen. Als Lösung wurde mir selbständiges Ziehen (als medizinischer Laie habe ich das abgelehnt) oder Aufsuchen der Rettungsstelle in ihrem Haus angeboten. Über die nahegelegene Tagespflegeeinrichtung, die die Patientin besucht, konnte ich eine ausgebildete Pflegefachkraft in die Wohnung bitten.

Bei allem Verständnis für schwierige Personalsituationen in Krankenhäusern und sicher hohen Belastungen aller dort tätigen Menschen, handelt es sich hier um routinemäßige Abläufe. Gerade in einer geriatrischen Fachabteilung sollten sie reibungslos und ohne zusätzliche Risiken für die ihnen überantworteten Patienten funktionieren.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Nach einer Koloskopie mit vorheriger Abführung bei einer geriatrischen Patientin mit Pflegegrad und ohnehin reduziertem Allgemeinzustand, sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass eine gewisse Ruhephase vor einer Therapieeinheit eingehalten werden sollte. Erst recht, wenn die Patientin selbst auf ihr Unwohlsein hinweist.

Verbesserungsvorschläge:

Standardabläufe fachlich hinterfragen und nicht dem Abrechnungssystem DRG unterordnen.

Weitere Infos:

Endlich beginnen Abläufe sicher zu digitalisieren, um Personal von Routinen zu entlasten. Gleichzeitig Checklisten und Warnhinweise während der Behandlung und zur Entlassung einarbeiten. KI als Chance?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Krankenhausaufenthalt mit mehreren unerwarteten Wendungen verbunden ist, kann das für Betroffene und ihre Angehörigen sehr belastend sein – körperlich wie emotional. Gerade ältere Menschen mit einem bereits geschwächten Allgemeinzustand sind besonders empfindlich gegenüber zusätzlichen Belastungen, und es ist verständlich, wenn Angehörige in solchen Momenten nach Orientierung und Handlungsmöglichkeiten suchen.

Dieser Fall zeigt, wie mehrere kleinere Kommunikationslücken und organisatorische Versäumnisse zusammentreffen können: eine kurzfristige Änderung der Behandlungsplanung, eine Therapieeinheit, die trotz geäußertem Unwohlsein stattfand, eine unvollständige Entlassdokumentation und ein nicht entfernter Gefäßzugang (ein kleiner Katheter, der während des Krankenhausaufenthalts in eine Vene gelegt wurde) bei der Entlassung. In einer Situation wie dieser gab es für die Patientin selbst – angesichts ihres Alters, ihres geschwächten Zustands und der institutionellen Abläufe – nur sehr begrenzten Spielraum zum Eingreifen. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Angehörige können in solchen Situationen eine wichtige Rolle als Begleitung und Interessenvertretung übernehmen – wenn sie möchten und es die Umstände erlauben.

  • Unwohlsein deutlich kommunizieren: Wenn eine nahestehende Person angibt, sich nicht gut zu fühlen, ist es möglich, dieses Signal gegenüber dem Pflegepersonal oder dem ärztlichen Team noch einmal klar anzusprechen – zum Beispiel: „Meine Mutter hat gerade gesagt, sie fühlt sich nicht wohl. Ist es möglich, die geplante Einheit zu verschieben?“
  • Fragen zur Behandlungsplanung stellen: Wenn sich die geplante Vorgehensweise unerwartet ändert, kann man nach dem Grund fragen und sich die Änderung erklären lassen – ohne dabei in Konflikt zu gehen. Verständnis für die Begründung ist leichter möglich, wenn sie offen kommuniziert wird.
  • Entlassung aktiv begleiten: Kurz vor oder bei der Entlassung ist es möglich, gemeinsam mit dem Pflegepersonal zu prüfen, ob alle vereinbarten Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Rollator) dokumentiert und verordnet sind, und ob körpernahe medizinische Zugänge wie Venenkatheter entfernt wurden.
  • Bei unklarer Situation Unterstützung einfordern: Wenn nach der Entlassung ein medizinisches Problem auffällt – wie ein vergessener Venenkatheter –, ist es möglich, das Krankenhaus direkt zu kontaktieren und eine konkrete, sichere Lösung einzufordern, statt eine Aufgabe zu übernehmen, die medizinisches Fachwissen erfordert.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vertrauensperson oder bevollmächtigte Begleitperson benennen, die bei Aufnahme ins Krankenhaus als Ansprechperson für das Team bekannt ist – eine Vorsorgevollmacht kann dabei rechtliche Grundlage sein.
  • Eine persönliche Notfallkarte oder einen Patientenausweis anlegen lassen, auf dem wichtige Informationen zum Gesundheitszustand, zu Medikamenten und zu bestehenden Pflegegraden festgehalten sind – das erleichtert die Übergabe zwischen verschiedenen Behandelnden.
  • Bei der Entlassung eine schriftliche Zusammenfassung (Entlassbrief) einfordern und prüfen, ob alle besprochenen Maßnahmen und Verordnungen darin aufgeführt sind.
  • Erfahrungen – positive wie negative – auf mehr-patientensicherheit.de melden: Solche Berichte helfen dabei, Muster zu erkennen und Verbesserungen im System anzustoßen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung für Patient:innen und Angehörige an – auch bei Fragen zu Rechten, Dokumentation und dem Umgang mit Beschwerden. Weitere Informationen und die Möglichkeit, ähnliche Erfahrungen anonym zu melden, finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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