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2024-274

Falsche, weitreichende Diagnose in Patientenakte ohne Mitteilung durch Arzt

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Fallbeschreibung:

Falsche Diagnose in Akte: Rechte von Patientinnen

Durch Zufall habe ich in der Patientenakte gesehen, welche Diagnosen mir meine Ärztinnen in den letzten Jahren gegeben haben. Meine Gynäkologin hatte mir eine Angststörung diagnostiziert! Diese Diagnose ist völlig frei erfunden und wurde mir nie mitgeteilt.

Ich bin selber Psychologin und kenne daher die Diagnosekriterien, welche ich nicht ansatzweise erfülle. Ich habe keine Ahnung, weshalb die Ärztin diese Diagnose stellte, da wir nie irgendwelche Gespräche über Sorgen oder Ängste führten.

Ich war extrem verärgert und weiß sehr gut, welche Folgen eine psychologische Diagnose haben kann und wie schwer man sie wieder loswerden kann. Als ich meine Ärztin darauf ansprechen wollte erfuhr ich telefonisch von der neuen Praxis, dass sie in Rente gegangen sei. Also keine Chance, die Diagnose zu besprechen und ggf. Löschen zu lassen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Keine Kommunikation über Diagnose, keine Möglichkeit, zu erfahren wieso die Ärztin diese vergeben hat, keine Möglichkeit sie zu widerrufen

Verbesserungsvorschläge:

Kommunikation mit den Patienten über die Diagnosestellung, es muss Transparenz herrschen sonst wird willkürlich etwas gegen den Willen des Patienten in einer Krankenakte verewigt.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Einen Eintrag in der eigenen Patientenakte zu entdecken, der nicht mit den eigenen Erfahrungen übereinstimmt und nie besprochen wurde – das kann sehr belastend sein. Diagnosen in der Akte können weitreichende Folgen haben, etwa bei Versicherungen, in der weiteren medizinischen Versorgung oder im Berufsalltag, und es ist verständlich, dass Betroffene in einer solchen Situation Klärung suchen.

Einträge in Patientenakten entstehen auf Seiten der Behandelnden und sind für Patient:innen in der Regel nicht ohne Weiteres einsehbar oder nachvollziehbar. Wenn eine Diagnose nicht kommuniziert wird, bleibt keine Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, Zusammenhänge zu verstehen oder – falls nötig – eine Korrektur zu beantragen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer einen solchen Eintrag entdeckt, hat verschiedene Möglichkeiten, die Situation aktiv anzugehen.

  • Es ist möglich, Einsicht in die eigene Patientenakte zu beantragen – das ist ein gesetzlich verankertes Recht (§ 630g BGB). Wer die Akte regelmäßig einsieht, kann Einträge frühzeitig erkennen und bei Unklarheiten noch während der laufenden Behandlung nachfragen.
  • Bei einem unklaren oder fehlerhaften Eintrag kann man die behandelnde Praxis direkt um Erläuterung bitten. Eine mögliche Formulierung: „Ich habe in meiner Akte eine Diagnose entdeckt, die ich nicht kenne. Können Sie mir erklären, auf welcher Grundlage dieser Eintrag entstanden ist?“
  • Wenn eine Diagnose sachlich unzutreffend ist, ist es möglich, schriftlich eine Berichtigung oder zumindest einen Gegenvermerk (eine eigene Stellungnahme als Anhang zur Akte) zu beantragen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Datenschutzrecht (Art. 16 DSGVO).
  • Falls die behandelnde Person nicht mehr erreichbar ist, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer oder der Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Diese Stellen können weitere Schritte einleiten.

Worauf Sie achten können

  • Diagnosen, die in der Akte stehen, aber nie mündlich oder schriftlich mitgeteilt wurden, können aktiv hinterfragt werden – möglichst zeitnah, solange die Behandlungsbeziehung noch besteht.
  • Eine Kopie der eigenen Akte anzufordern ist jederzeit möglich – das gilt auch beim Wechsel in eine neue Praxis, um Einträge zu kennen, die an andere Behandelnde weitergegeben werden.
  • Schriftliche Kommunikation bei Korrekturforderungen empfiehlt sich, um den Vorgang nachvollziehbar zu dokumentieren – per E-Mail oder Brief mit Rückbestätigung.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Akteneinsicht oder Korrekturen ist über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos erhältlich.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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