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2024-266

Limonade aus nicht ausgetrunkenen Gläsern zusammengemischt und weiterverwendet

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Fallbeschreibung:

Hygienemangel in der Pflege: Getränkereste weitergegeben

Habe zur Mittagszeit meine Schwägerin in der Kurzzeitpflege besucht. Alle Insassen sassen in Rollstühlen beim Essen. Als man mich entdeckt hatte wurde sie nach dem Essen zu mir hergefahren.

Meine Schwägerin wollte aber noch eine Limonade mit ins Zimmer nehmen. Da sagte die Schwester wir richten ihr eins her, warten sie bitte. Dann schüttete ein Pfleger alle Reste, die noch auf den Tischen standen in eine Flasche zusammen und noch einen Schluck Orangensaft, diese Reste wurden dann das Limo für meine Schwägerin.

Vorher war sie in einem Krankenhaus wo sie von einer Schwester in ein anderes Bett umgelagert wurde. Dabei schlug ihr Kopf an das obere Teil vom Bett, meine Schwägerin jammerte, darauf hin sagte die Schwester: stellen sie sich net so an sie sterben sowieso!

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Das Personal ist überfordert, aber manche Grenzen sollten hier doch nicht überschritten werden!

Weitere Infos:

Wie wird da erst mit dementen Menschen umgegangen

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn Angehörige Missstände in der Pflege beobachten, kann das tief erschütternd sein – besonders dann, wenn die betroffene Person selbst nicht in der Lage ist, für sich einzutreten. Solche Erlebnisse werfen berechtigte Fragen zur Qualität und Würde der Versorgung auf.

In Pflegeeinrichtungen können unter hohem Zeitdruck hygienische Grundregeln und Standards im Umgang mit Bewohner:innen manchmal nicht eingehalten werden. Das Zusammenmischen bereits benutzter Getränkereste und entwürdigende Aussagen gegenüber Pflegebedürftigen stellen Verstöße gegen grundlegende Hygienestandards und das Recht auf Würde dar. In einer solchen Situation – als pflegebedürftige Person im Rollstuhl, möglicherweise mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit – besteht für Betroffene oft kein realistischer Spielraum, selbst einzugreifen. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Beobachtungen lassen sich direkt vor Ort ansprechen: Eine Begleitperson kann ruhig und bestimmt nachfragen oder einschreiten, zum Beispiel mit den Worten: „Ich möchte bitte, dass meine Angehörige ein frisches Getränk bekommt.“ Das ist ein legitimes Anliegen, das jederzeit geäußert werden kann.
  • Schwerwiegende Vorfälle – insbesondere entwürdigende Aussagen oder körperliche Verletzungen – können der Einrichtungsleitung schriftlich gemeldet werden. Eine schriftliche Meldung schafft Nachvollziehbarkeit und eröffnet die Möglichkeit einer offiziellen Reaktion.
  • Wenn die Einrichtungsleitung nicht reagiert oder der Vorfall schwerwiegend ist, ist eine Beschwerde beim zuständigen Medizinischen Dienst (MD) möglich – das ist die Stelle, die Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Pflegekassen kontrolliert. Die Kontaktdaten sind über die Pflegekasse oder online zu finden.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung für Betroffene und Angehörige an – auch dazu, welche weiteren Schritte möglich sind.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Pflegevertretungsrecht ermöglichen es einer Vertrauensperson, im Bedarfsfall rechtlich verbindlich für die pflegebedürftige Person zu handeln – zum Beispiel, um einen Einrichtungswechsel zu veranlassen.
  • Regelmäßige Besuche zu wechselnden Tages- und Mahlzeiten können ein realistischeres Bild des Alltags in einer Einrichtung vermitteln.
  • Beim Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist es möglich, schriftlich nach dem Hygienekonzept und dem Beschwerdeverfahren der Einrichtung zu fragen – seriöse Einrichtungen geben darüber gerne Auskunft.
  • Beobachtete Vorfälle lassen sich auf mehr-patientensicherheit.de anonym melden. Solche Berichte helfen dabei, Muster sichtbar zu machen und die Versorgungsqualität insgesamt zu verbessern.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist kostenlos erreichbar und unterstützt Angehörige dabei, sich in schwierigen Situationen zu orientieren und ihre Möglichkeiten zu kennen. Weitere Informationen und Berichte ähnlicher Erfahrungen finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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