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2024-304

Grob fahrlässige Diagnosen und Behandlungen

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Fallbeschreibung:

Behandlungsfehler bei Lungentumor: Diagnose zu spät

Die erste grob fahrlässige Diagnose kam von einem Professor, der meinem Ehemann bestätigte, dass ein Gespräch mit verschiedenen Spezialisten/ Ärzten stattgefunden habe und ergeben habe, dass er sich innerhalb eines halben Jahres wieder vorstellen sollte, es gebe lt. MRT Aufnahmen keine Diagnose. Nach einen 3/4 Jahr sehr starker Schmerzen, bekam mein Ehemann diese Nachricht per Telefonat. Die Schmerzen wurden nicht geringer, im Gegenteil, sie wurden immer stärker. Bis ein Orthopäde feststellte, das auf dem MRT ein Tumor 4,5 cm / 5 cm grob in der Pleuro der Lunge zu erkennen sei. Einen ärztlichen Bericht über das Gespräch mit den Spezialisten/ Ärzten gab es nicht. Es war eine Lüge des Professors, der sich später am Sterbebett meines Ehemannes (Anfang 40 Jahre) persönlich entschuldigte. Ab Diagnose passierten laufend grob fahrlässige Fehler:

Hausarzt überreichte die Befund per Briefumschlag ohne Aufklärungsgespräch, d.h. mein Ehemann öffnete den Befundbrief selber und erlitt einen Schock.

Bei der Chemo wurde vergessen nachzuspülen und die Haut verätzte stark, wegen Unachtsamkeit der behandelnden Krankenschwester.

In der Lungenfachklinik wurde ein Lungenfunktionstest gemacht, der bei dieser Diagnostik gar nicht hätte durchgeführt werde dürfen und es kam zu einem weiteren Pneumothorax und der Lungenflügel musste operiert und verkleinert werden.

Bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt kam es wegen Unachtsamkeit eines Pflegers über Nacht zu einem subkutanen Emphesym , wo ich als Angehörige die Unterhaut meines Ehemanns mit eine Massage von Luft befreien musste, wegen Personalmangel im Physiotherapeutischen Bereich. Danach musste ich zum Hausarzt wegen psychosomatischen Stresssymptomen.

Nach 2,5 Tagen In der Notaufnahme ( ca. 6 Betten im kleinsten Raum mit Vorhängen abgetrennt) wurde mein Ehemann auf Wunsch in die Lungenfachklinik. Verlegt, wo es dann zum oben genannten Vorfall kam.

In dieser Klinik gab es weitere grob fahrlässige Fehler seitens der Ärzte. Nachdem der Tumor durch Chemotherapie und Bestrahlung verkleinert wurde und er durch eine OP Ende 2015 entfernt werden sollte, kam es während der Op zu einem neuen Befund. Weiteres Tumorgewebe wurde an Rippenbereich gefunden und eine Biopsie genommen. Der Tumor wurde wegen des neuen Befundes nicht entfernt und mein Mann wurde erstmal wieder nach Hause entlassen. Das entnommene Tumorgewebe der Biopsie sollte in ein Labor gesandt werden, um zu schauen, um welche Art Krebszellen es sich handelt. Nach Zahlreichen Telefonaten und Emailverkehr mit de Lungenfachklinik bekamen wir keine Antwort. Wir fragten nach dem Laborergebnis. Mein Ehemann verstarb Anfang 2016 und das Ergebnis erhielten wir am Tag seiner Beerdigung. Eingereicht wurde die Gewebsprobe im Labor 4 Tage vorher. Im Bericht stand, gut behandelbar. Also hat die Lungenfachklinik es versäumt, die entnommene Gewebsprobe vEnde 2024 ins Labor zu schicken.

Wir als Hinterbliebene sind schwer traumatisiert und finden kein Vertrauen mehr in die Medizinische Versorgung unseres Landes.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

S.o.

Verbesserungsvorschläge:

Aufrichtigkeit Vertrauen Ehrlichkeit

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Bericht schildert den Verlust eines geliebten Menschen unter Umständen, die mit tiefer Erschütterung und Hilflosigkeit verbunden waren. Das, was diese Familie erlebt hat, geht weit über das hinaus, womit Menschen in einer solchen Situation konfrontiert sein sollten – und es ist wichtig, das klar anzuerkennen.

In einer Situation wie dieser gab es für die Betroffenen keinen realistischen Spielraum, um in die medizinischen Abläufe einzugreifen oder die entstandenen Schäden zu verhindern. Die Verantwortung für die beschriebenen Vorgänge lag ausschließlich bei den behandelnden Einrichtungen und Personen. Das hier zu benennen ist keine Floskel, sondern eine notwendige Einordnung.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer schwer erkrankte Angehörige begleitet, kann in manchen Momenten dazu beitragen, dass Informationen nicht verloren gehen und Fragen gestellt werden – nicht weil das eine Pflicht wäre, sondern weil es manchmal hilft.

  • Es ist möglich, bei wichtigen Gesprächen mit Ärzt:innen anwesend zu sein und darum zu bitten, Ergebnisse und nächste Schritte schriftlich festzuhalten – zum Beispiel: „Können Sie mir bitte bestätigen, was heute besprochen wurde und was als nächstes geplant ist?“
  • Wenn Untersuchungsergebnisse, Laborwerte oder Rückmeldungen ausbleiben, kann aktiv nachgefragt werden – sowohl telefonisch als auch schriftlich. Eine kurze schriftliche Anfrage schafft eine nachvollziehbare Dokumentation des Kontakts.
  • Angehörige können bei der Übergabe von Befunden darum bitten, dass ein erklärendes Gespräch stattfindet – und dieses Gespräch einfordern, bevor ein Dokument ausgehändigt wird: „Mein Mann möchte den Befund nicht alleine öffnen. Können wir das gemeinsam besprechen?“
  • Wenn es zu unerwarteten Zwischenfällen kommt – etwa einer Komplikation nach einem Eingriff oder einer sichtbaren Pflegepanne – ist es möglich, sofort um eine ärztliche Einschätzung zu bitten und zu verlangen, dass der Vorfall dokumentiert wird.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht (Dokument, das einer Vertrauensperson erlaubt, in medizinischen Angelegenheiten zu entscheiden) und ein Patientenverfügung können dafür sorgen, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man selbst nicht mehr sprechen kann.
  • Es empfiehlt sich, eine feste Begleitperson zu benennen, die bei Aufnahmen, Diagnosegesprächen und Entlassungen dabei ist – und die bevollmächtigt ist, Auskünfte einzuholen.
  • Eine persönliche Behandlungsmappe – also eine gesammelte Ablage aller Befunde, Arztbriefe, Laborergebnisse und Termine – kann helfen, den Überblick zu behalten und Lücken in der Dokumentation frühzeitig zu erkennen.
  • Bei Verdacht auf Behandlungsfehler ist es möglich, sich an unabhängige Stellen zu wenden: die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Gutachterkommissionen der Ärztekammern oder spezialisierte Patientenanwält:innen – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Sie sind nicht allein

Was diese Familie erlebt hat, hinterlässt Spuren, die nicht einfach verblassen – und das Misstrauen gegenüber dem Gesundheitssystem, das daraus entstanden ist, ist eine verständliche und nachvollziehbare Reaktion. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, vertrauliche Beratung für Betroffene und Angehörige an – auch bei der Frage, welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Auf mehr-patientensicherheit.de können Erfahrungen wie diese gemeldet werden – anonym, ohne Konsequenzen, und mit dem Ziel, dass andere Menschen von diesen Erkenntnissen profitieren können.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Krankenhaus, Normalstation, Intensivstation
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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