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2024-1042

Keine Behandlung sondern nur eine IGEL-Leistung abgerechnet

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Fallbeschreibung:

IGeL-Abrechnung ohne Aufklärung: Knochendichte-Messung

Ich wurde in einer Orthopädiepraxis aufgrund starker Gelenkschmerzen an einer Hand vorstellig
Während des Gesprächs, bei dem auch mein Mann anwesend war, wurde mir eine Messung der Knochendichte empfohlen, damit anschließend gezielt eine Therapie durchgeführt werden könnte. Dabei betonte die Fachärztin, dass wenn ich die Kosten der Messung bezahlen müsste dies eine gute Nachricht sei, da ich in diesem Falle keine Osteoporose hätte. Bei einer positiven Diagnose würden mir also keine Kosten entstehen. Die Praxis meldete mich noch am selben Tag zur Osteodensitometrie an einem Diagnosezentrum an. Sobald mir das Untersuchungsergebnis vorläge, sollte ich bei der Ärztin telefonisch einen neuen Termin vereinbaren. Ich begab mich nach der Messung und einem Termin erneut in die Praxis, um mit ihr das Ergebnis der Untersuchung sowie die weitere Behandlung zu besprechen. Die Ärztin war an diesem Tag aber trotz der Terminvereinbarung gar nicht in der Praxis und ihre Vertretung sagte mir, dass ich mich bezüglich der Weiterbehandlung an einen Internisten oder Osteologen wenden sollte. Ich verließ die Praxis nach dieser Unterhaltung sehr enttäuscht, da ich diese Facharztpraxis für Orthopädie ja ganz bewusst wegen meiner Knochenbeschwerden ausgewählt hatte.
Die danach von mir aufgesuchte Internistin war fassungslos, dass ich ohne Überweisung und deshalb auch ohne Diagnose an sie geschickt wurde. Ohne diese wüsste sie gar nicht, was und wie die Behandlung erfolgen sollte, weil dies nicht ihr Fachgebiet sei. Sie überwies mich also wiederum an eine andere Fachpraxis für Orthopädie, welche die Osteoporose auch bestätigte und eine Behandlung mit Bisphosphonaten empfahl.
Wenige Tage später erhielt ich von der ursprünglichen Fachärztin dann eine Rechnung , der ich per Mail unverzüglich widersprach. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass diese Messung leider immer kostenpflichtig sei.
Dies wurde mir beim Erstgespräch aber so nicht kommuniziert, ganz im Gegenteil würden Kosten nur bei einer negativen Diagnose entstehen.
Ich wurde außerdem nicht über die genaue Höhe der Kosten informiert und erhielt auch keine Kopie der von mir unterschriebenen Abdingung.
Vor allem wurde mir zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass nach der Knochendichtemessung dort gar keine Behandlung mehr vorgesehen sei, die Leistung also nach der Anmeldung per Fax bei dem Diagnosezentrum damit beendet wäre.
Ich fühle mich in diesem Fall getäuscht und ausgenützt in meiner Gutgläubigkeit. Dies umso mehr, als meine Krankenkasse bestätigte, dass die Kosten über die Gesundheitskarte abgerechnet werden könnten, da aufgrund der Beschwerden und auch meines Alters der Verdacht einer Osteoporose bestand und die Messung daher eine Kassenleistung darstellen würde. Eine Privatrechnung hingegen könne von der Krankenkasse nicht beglichen werden.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Zunächst keine ärztliche Hilfe bekommen, sondern nur die Vermittlung einer IGEL-Leistung, die anschließend in Rechnung gestellt worden ist.

Verbesserungsvorschläge:

Weniger Profitgier und mehr Rückbesinnung auf den ärztlichen Ethos.

Weitere Infos:

Ich habe mich an die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung gewandt. Auch mehrere Monate nach dem Vorfall gibt es von Seiten der Fachärztin keine Reaktion.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Starke Gelenkschmerzen sind belastend – und es ist verständlich, dass man sich in einer Facharztpraxis umfassende Unterstützung erhofft. Manchmal erleben Patient:innen jedoch, dass im Verlauf einer Behandlung Leistungen angeboten oder durchgeführt werden, bei denen im Nachhinein Unklarheiten über Kosten, Umfang und Weiterbehandlung entstehen.

In diesem Fallbericht suchte eine Patientin eine orthopädische Fachpraxis wegen Knochenschmerzen auf. Dort wurde ihr eine Knochendichtemessung – in der Fachsprache Osteodensitometrie – empfohlen. Diese Untersuchung kann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Osteoporose (eine Erkrankung, bei der die Knochen an Dichte verlieren) besteht – sie kann aber auch als sogenannte IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) privat in Rechnung gestellt werden. Die Patientin erhielt nach eigenem Erleben widersprüchliche Informationen zur Kostenfrage, keine Kopie der von ihr unterzeichneten Erklärung und erfuhr erst bei einem Folgetermin, dass eine Weiterbehandlung in dieser Praxis nicht vorgesehen war.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer vor einer ähnlichen Entscheidung steht, kann sich im Vorfeld informieren und gezielt nachfragen – das ist gut möglich und stärkt die eigene Position.

  • Vor jeder IGeL-Leistung nachfragen, ob eine Kassenleistung in Betracht kommt. Gesetzlich Versicherte können fragen: „Kann diese Untersuchung aufgrund meiner Beschwerden oder meines Alters von meiner Krankenkasse übernommen werden?“ Auskünfte dazu gibt auch die eigene Krankenkasse – am besten vorab telefonisch oder schriftlich.
  • Kosten und Konditionen vor der Untersuchung schriftlich bestätigen lassen. Es ist möglich, vor der Unterschrift zu fragen: „Können Sie mir die genaue Höhe der Kosten nennen und mir danach eine Kopie dieser Vereinbarung aushändigen?“ Eine schriftliche Kostenschätzung sowie eine Kopie der unterzeichneten Erklärung sind bei IGeL-Leistungen üblich.
  • Den weiteren Behandlungsplan ansprechen. Es empfiehlt sich, bereits beim ersten Gespräch zu fragen: „Was passiert nach der Untersuchung – führen Sie die Behandlung dann hier weiter?“ So lassen sich Lücken in der Versorgung früher erkennen.
  • Eine Begleitperson hinzuziehen. Eine weitere Person beim Gespräch kann helfen, mündliche Aussagen besser im Gedächtnis zu behalten – besonders wenn viele Informationen auf einmal vermittelt werden.

Worauf Sie achten können

  • Bei IGeL-Leistungen haben Patient:innen das Recht auf eine schriftliche Aufklärung und eine Kopie der unterzeichneten Vereinbarung – es ist möglich, dies aktiv einzufordern.
  • Rechnungen, die nicht den vorher besprochenen Konditionen entsprechen, können schriftlich und fristgerecht widersprochen werden – am besten mit Verweis auf die ursprüngliche mündliche Absprache.
  • Bei Unstimmigkeiten rund um Abrechnung und IGeL-Leistungen ist eine Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) möglich – kostenlos und anonym unter 0800 011 77 22. Die UPD kann helfen, die eigene Situation einzuordnen und mögliche nächste Schritte zu besprechen.
  • Auch die Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes ist eine mögliche Anlaufstelle, wenn das Gefühl besteht, dass vertragliche oder berufsrechtliche Pflichten nicht eingehalten wurden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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