2024-1042
Keine Behandlung sondern nur eine IGEL-Leistung abgerechnet
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Ich wurde in einer Orthopädiepraxis aufgrund starker Gelenkschmerzen an einer Hand vorstellig
Während des Gesprächs, bei dem auch mein Mann anwesend war, wurde mir eine Messung der Knochendichte empfohlen, damit anschließend gezielt eine Therapie durchgeführt werden könnte. Dabei betonte die Fachärztin, dass wenn ich die Kosten der Messung bezahlen müsste dies eine gute Nachricht sei, da ich in diesem Falle keine Osteoporose hätte. Bei einer positiven Diagnose würden mir also keine Kosten entstehen. Die Praxis meldete mich noch am selben Tag zur Osteodensitometrie an einem Diagnosezentrum an. Sobald mir das Untersuchungsergebnis vorläge, sollte ich bei der Ärztin telefonisch einen neuen Termin vereinbaren. Ich begab mich nach der Messung und einem Termin erneut in die Praxis, um mit ihr das Ergebnis der Untersuchung sowie die weitere Behandlung zu besprechen. Die Ärztin war an diesem Tag aber trotz der Terminvereinbarung gar nicht in der Praxis und ihre Vertretung sagte mir, dass ich mich bezüglich der Weiterbehandlung an einen Internisten oder Osteologen wenden sollte. Ich verließ die Praxis nach dieser Unterhaltung sehr enttäuscht, da ich diese Facharztpraxis für Orthopädie ja ganz bewusst wegen meiner Knochenbeschwerden ausgewählt hatte.
Die danach von mir aufgesuchte Internistin war fassungslos, dass ich ohne Überweisung und deshalb auch ohne Diagnose an sie geschickt wurde. Ohne diese wüsste sie gar nicht, was und wie die Behandlung erfolgen sollte, weil dies nicht ihr Fachgebiet sei. Sie überwies mich also wiederum an eine andere Fachpraxis für Orthopädie, welche die Osteoporose auch bestätigte und eine Behandlung mit Bisphosphonaten empfahl.
Wenige Tage später erhielt ich von der ursprünglichen Fachärztin dann eine Rechnung , der ich per Mail unverzüglich widersprach. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass diese Messung leider immer kostenpflichtig sei.
Dies wurde mir beim Erstgespräch aber so nicht kommuniziert, ganz im Gegenteil würden Kosten nur bei einer negativen Diagnose entstehen.
Ich wurde außerdem nicht über die genaue Höhe der Kosten informiert und erhielt auch keine Kopie der von mir unterschriebenen Abdingung.
Vor allem wurde mir zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass nach der Knochendichtemessung dort gar keine Behandlung mehr vorgesehen sei, die Leistung also nach der Anmeldung per Fax bei dem Diagnosezentrum damit beendet wäre.
Ich fühle mich in diesem Fall getäuscht und ausgenützt in meiner Gutgläubigkeit. Dies umso mehr, als meine Krankenkasse bestätigte, dass die Kosten über die Gesundheitskarte abgerechnet werden könnten, da aufgrund der Beschwerden und auch meines Alters der Verdacht einer Osteoporose bestand und die Messung daher eine Kassenleistung darstellen würde. Eine Privatrechnung hingegen könne von der Krankenkasse nicht beglichen werden.
Starke Gelenkschmerzen sind belastend – und es ist verständlich, dass man sich in einer Facharztpraxis umfassende Unterstützung erhofft. Manchmal erleben Patient:innen jedoch, dass im Verlauf einer Behandlung Leistungen angeboten oder durchgeführt werden, bei denen im Nachhinein Unklarheiten über Kosten, Umfang und Weiterbehandlung entstehen.
In diesem Fallbericht suchte eine Patientin eine orthopädische Fachpraxis wegen Knochenschmerzen auf. Dort wurde ihr eine Knochendichtemessung – in der Fachsprache Osteodensitometrie – empfohlen. Diese Untersuchung kann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Osteoporose (eine Erkrankung, bei der die Knochen an Dichte verlieren) besteht – sie kann aber auch als sogenannte IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) privat in Rechnung gestellt werden. Die Patientin erhielt nach eigenem Erleben widersprüchliche Informationen zur Kostenfrage, keine Kopie der von ihr unterzeichneten Erklärung und erfuhr erst bei einem Folgetermin, dass eine Weiterbehandlung in dieser Praxis nicht vorgesehen war.
Wer vor einer ähnlichen Entscheidung steht, kann sich im Vorfeld informieren und gezielt nachfragen – das ist gut möglich und stärkt die eigene Position.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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