Fallbeschreibung:
Mein seit 17 Jahren an Parkinson erkrankter Mann kam aufgrund einer durch Medikamente verursachten, organisch wahnhaften Störung in die Psychiartrie eines Klinikums. Er war mit 56 kg stark untergewichtig, hatte Angst- und Panikattaken und litt unter Vergiftungswahn.
Da sich das wahnhafte Verhalten meines Mannes dort noch steigert, bemühte ich mich bereits nach der ersten Woche um eine zeitnahe Verlegungsmöglichkeit in eine Parkinsonklinik. In der Zwischenzeit wurde meinem Mann der Rollator abgenommen, mit der Begründung, er habe damit randaliert und er könne ja auch ohne Rollator gut laufen.
On- und Off-Phasen wurden nicht berücksichtigt. In Folge dessen stürzte er am nächsten Tag beim morgendlichen Gang zur Toilette. Dabei zog er sich eine Platzwunde am Kopf zu, welche geklammert werden musste. Am nächsten Morgen, ca. 3 Tage vor der geplanten Verlegung, eskalierte die Situation in der geschlossenen Station der Psychiatrie und das Klinikpersonal sah sich veranlasst meinen zu 100% schwerbehinderten Ehemann (Pflegestufe 4)zu fixieren.
Auf Antrag des behandelnden Arztes wurde sowohl eine sechstägige 5-Punkt Fixierung gerichtlich genehmigt sowie eine zweiwöchige Unterbringung angeordnet. Aufgrund meiner großen Sorgen und Bedenken gegen eine längerfristige Fixierung wurde am nächsten Tag beim Betreuungsgericht eine Eilbetreuung durch einen beruflichen Betreuer beantragt. Mein Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) welches ich bereits am Tag der Aufnahme gegenüber dem Arzt ausgeübt hatte, wurde komplett ignoriert, obwohl auch der soziale Dienst des Krankenhauses davon Kenntnis hatte.
Mir wurde der Besuch während der Fixierung untersagt und mein Mann musste die schwierigste Phase seines Krankheitsverlaufs ohne meinen Beistand bewältigen. Aufgrund seines immer schlechter werdenden Allgemeinzustandes wurde er am dritten Tag entfixiert.
Während der Fixierung hatte mein Mann, lt. EKG, Erregungsrückbildungsstörungen, infizierte sich mit E-coli Bakterien und erlitt Dekubiti 2. und 3. Grades an Rücken und Steißbein, Hämatome an beiden Armen und Beinen sowie Verkrümmungen an 2 Fingern der linken Hand. Die bereits geplante zeitnahe Verlegung in die Parkinsonklinik konnte nicht stattfinden, statt dessen mussten aufwendige Diagnostiken, Laboruntersuchungen und teure Behandlungen sowie intensive Pflege durchgeführt werden.
Gut gelaufen:
1.)Das einzig Gute war, dass die geplante Verlegung, wenn auch mit zweiwöchiger Verzögerung, doch noch durchgeführt wurde.
2.)Gut war, dass der zuständige Betreuungsrichter, nach Beschwerde und erneuter Anhörung die Eilbetreuung durch den Berufsbetreuer sofort aufhob. Die krankheitssbedingt, notwendige Betreuung wurde auf Wunsch meines Mannes auf mich übertragen.
Schlecht gelaufen:
1.) Schlecht war, dass die Fixierung ohne tatsächliche Überprüfung der Notwendigkeit, wie automatisiert immer weiter verlängert wurde.
2.)Das ich in dieser Zeit meinem Mann nicht besuchen durfte, er in seiner größten Angst und Not auf sich allein gestellt war und bei niemanden Verständnis und Mitgefühl fand. Zitat aus dem Fixierprotokoll: “ Er zeigt sich demonstrativ leidend“
3.) Besonders schlecht war, dass der entstandene Schaden durch diese Maßnahme für meinen Mann größer war, als sein Nutzen. Besser wäre gewesen, wenn man mich nicht „abserviert“, sondern in die Behandlung meines Mannes mit einbezogen hätte, zumal ich bereits seit 2017 auch bei der Pflegekasse als alleinige Pflegekraft geführt werde. Die Fixierung wäre dadurch wahrscheinlich vermeidbar gewesen. Die erlittenen Dekubiti wurden mir verschwiegen. Ich erfuhr davon erst vom Pflegepersonal der Parkinsonklinik
Verbesserungsvorschläge:
Jeder Bürger muss sich an die geltenden Gesetze halten, dies gilt insbesondere auch für Ärzte, welche aufgrund ihres Standes mit erheblichen Machtbefugnissen ausgestattet sind. Offensichtich war in diesem Fall das neue Gesetz des Ehegattennotvertretungsrechts in der Ärzteschaft noch nicht angekommen. Dies finde ich besonders erschreckend, zumal es neben den Betroffenen in erster Linie der Ärzteschaft bekannt sein müsste.
Weitere Infos:
Keine Angaben
Infos zum Fall:
Perspektive:
Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter:
70-79 Jahre
Art der EInrichtung:
Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht:
männlich