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2025-146

Missachtung des Ehegattennotvertretungsrechts § 1358 BGB durch den Arzt

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Fallbeschreibung:

Ehegattennotvertretungsrecht in der Psychiatrie missachtet

Mein seit 17 Jahren an Parkinson erkrankter Mann kam aufgrund einer durch Medikamente verursachten, organisch wahnhaften Störung in die Psychiartrie eines Klinikums. Er war mit 56 kg stark untergewichtig, hatte Angst- und Panikattaken und litt unter Vergiftungswahn.

Da sich das wahnhafte Verhalten meines Mannes dort noch steigert, bemühte ich mich bereits nach der ersten Woche um eine zeitnahe Verlegungsmöglichkeit in eine Parkinsonklinik. In der Zwischenzeit wurde meinem Mann der Rollator abgenommen, mit der Begründung, er habe damit randaliert und er könne ja auch ohne Rollator gut laufen.

On- und Off-Phasen wurden nicht berücksichtigt. In Folge dessen stürzte er am nächsten Tag beim morgendlichen Gang zur Toilette. Dabei zog er sich eine Platzwunde am Kopf zu, welche geklammert werden musste. Am nächsten Morgen, ca. 3 Tage vor der geplanten Verlegung, eskalierte die Situation in der geschlossenen Station der Psychiatrie und das Klinikpersonal sah sich veranlasst meinen zu 100% schwerbehinderten Ehemann (Pflegestufe 4)zu fixieren.

Auf Antrag des behandelnden Arztes wurde sowohl eine sechstägige 5-Punkt Fixierung gerichtlich genehmigt sowie eine zweiwöchige Unterbringung angeordnet. Aufgrund meiner großen Sorgen und Bedenken gegen eine längerfristige Fixierung wurde am nächsten Tag beim Betreuungsgericht eine Eilbetreuung durch einen beruflichen Betreuer beantragt. Mein Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) welches ich bereits am Tag der Aufnahme gegenüber dem Arzt ausgeübt hatte, wurde komplett ignoriert, obwohl auch der soziale Dienst des Krankenhauses davon Kenntnis hatte.

Mir wurde der Besuch während der Fixierung untersagt und mein Mann musste die schwierigste Phase seines Krankheitsverlaufs ohne meinen Beistand bewältigen. Aufgrund seines immer schlechter werdenden Allgemeinzustandes wurde er am dritten Tag entfixiert.

Während der Fixierung hatte mein Mann, lt. EKG, Erregungsrückbildungsstörungen, infizierte sich mit E-coli Bakterien und erlitt Dekubiti 2. und 3. Grades an Rücken und Steißbein, Hämatome an beiden Armen und Beinen sowie Verkrümmungen an 2 Fingern der linken Hand. Die bereits geplante zeitnahe Verlegung in die Parkinsonklinik konnte nicht stattfinden, statt dessen mussten aufwendige Diagnostiken, Laboruntersuchungen und teure Behandlungen sowie intensive Pflege durchgeführt werden.

Gut gelaufen:

1.)Das einzig Gute war, dass die geplante Verlegung, wenn auch mit zweiwöchiger Verzögerung, doch noch durchgeführt wurde. 2.)Gut war, dass der zuständige Betreuungsrichter, nach Beschwerde und erneuter Anhörung die Eilbetreuung durch den Berufsbetreuer sofort aufhob. Die krankheitssbedingt, notwendige Betreuung wurde auf Wunsch meines Mannes auf mich übertragen.

Schlecht gelaufen:

1.) Schlecht war, dass die Fixierung ohne tatsächliche Überprüfung der Notwendigkeit, wie automatisiert immer weiter verlängert wurde. 2.)Das ich in dieser Zeit meinem Mann nicht besuchen durfte, er in seiner größten Angst und Not auf sich allein gestellt war und bei niemanden Verständnis und Mitgefühl fand. Zitat aus dem Fixierprotokoll: “ Er zeigt sich demonstrativ leidend“ 3.) Besonders schlecht war, dass der entstandene Schaden durch diese Maßnahme für meinen Mann größer war, als sein Nutzen. Besser wäre gewesen, wenn man mich nicht „abserviert“, sondern in die Behandlung meines Mannes mit einbezogen hätte, zumal ich bereits seit 2017 auch bei der Pflegekasse als alleinige Pflegekraft geführt werde. Die Fixierung wäre dadurch wahrscheinlich vermeidbar gewesen. Die erlittenen Dekubiti wurden mir verschwiegen. Ich erfuhr davon erst vom Pflegepersonal der Parkinsonklinik

Verbesserungsvorschläge:

Jeder Bürger muss sich an die geltenden Gesetze halten, dies gilt insbesondere auch für Ärzte, welche aufgrund ihres Standes mit erheblichen Machtbefugnissen ausgestattet sind. Offensichtich war in diesem Fall das neue Gesetz des Ehegattennotvertretungsrechts in der Ärzteschaft noch nicht angekommen. Dies finde ich besonders erschreckend, zumal es neben den Betroffenen in erster Linie der Ärzteschaft bekannt sein müsste.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Mensch mit einer komplexen Vorerkrankung wie Parkinson in eine psychiatrische Klinik kommt, treffen sehr unterschiedliche Wissensbestände, Zuständigkeiten und rechtliche Regelungen aufeinander. Für Angehörige, die einen geliebten Menschen gut kennen und täglich begleiten, kann es in einer solchen Situation besonders belastend sein, wenn das eigene Wissen und die eigenen Rechte nicht gehört oder berücksichtigt werden.

In Fällen wie diesem war für die betroffene Person selbst kein realistischer Spielraum zum Eingreifen vorhanden – er befand sich in einem psychotischen Ausnahmezustand, war körperlich stark geschwächt und auf fremde Entscheidungen angewiesen. Das ist wichtig anzuerkennen. Die Belastung lag in dieser Situation vor allem bei der begleitenden Ehefrau, die trotz gesetzlich verankerter Rechte keinen Zugang zu Entscheidungsprozessen erhielt.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wenn Angehörige ähnliche Situationen erleben, kann es hilfreich sein, die eigene Rolle und die eigenen Rechte frühzeitig und schriftlich geltend zu machen.

  • Das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) – das Recht von Ehepartner:innen, bei akutem Entscheidungsbedarf vorübergehend medizinische Entscheidungen zu treffen – kann bereits bei der Aufnahme schriftlich geltend gemacht und im Krankenhauskontakt aktiv angesprochen werden. Es ist möglich, eine kurze schriftliche Erklärung vorzubereiten, die dieses Recht benennt und um Bestätigung des Eingangs bittet, zum Beispiel: „Ich mache hiermit mein Ehegattennotvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB geltend und bitte um schriftliche Kenntnisnahme.“
  • Es ist möglich, alle relevanten Informationen zur Krankengeschichte – zum Beispiel krankheitstypische Symptome wie On- und Off-Phasen bei Parkinson (Phasen, in denen Medikamente gut oder schlecht wirken und die Beweglichkeit stark schwankt) – schriftlich in einem Informationsblatt zusammenzufassen und dem Behandlungsteam zu übergeben. Das kann helfen, Fehleinschätzungen zu vermeiden.
  • Bei großen Bedenken gegen laufende Maßnahmen ist es möglich, frühzeitig das Betreuungsgericht zu kontaktieren oder rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
  • Angehörige können – wenn möglich – den Sozialdienst der Klinik gezielt ansprechen und um Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Behandlungsteam bitten.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung lassen sich im Voraus erstellen und sicher aufbewahren – sie können in Notfallsituationen die rechtliche Grundlage für Entscheidungen klären und das Ehegattennotvertretungsrecht ergänzen oder ersetzen.
  • Eine Notfallkarte oder ein Notfallbogen mit den wichtigsten Diagnosen, Medikamenten, Besonderheiten der Erkrankung und dem Namen der Kontaktperson lässt sich vorbereiten und kann im Ernstfall sofort übergeben werden.
  • Bei Menschen mit Parkinson-Erkrankung ist es möglich, vorab mit der behandelnden Neurologie abzuklären, welche Kliniken auf diese Erkrankung spezialisiert sind – und diesen Wunsch schriftlich in der Patientenverfügung zu verankern.
  • Wer regelmäßig Pflegeaufgaben übernimmt, kann diese Rolle dokumentieren und bei Klinikaufnahmen aktiv benennen – das kann dazu beitragen, als kompetente Auskunftsperson wahrgenommen zu werden.

Sie sind nicht allein

Wer als Angehöriger in einer solchen Situation das Gefühl hat, nicht gehört zu werden oder Fragen zu Rechten und Möglichkeiten hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und unabhängig. Eigene Erfahrungen lassen sich außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten, damit andere von diesen Erlebnissen lernen können.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: männlich

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