2025-146
Missachtung des Ehegattennotvertretungsrechts § 1358 BGB durch den Arzt
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Mein seit 17 Jahren an Parkinson erkrankter Mann kam aufgrund einer durch Medikamente verursachten, organisch wahnhaften Störung in die Psychiartrie eines Klinikums. Er war mit 56 kg stark untergewichtig, hatte Angst- und Panikattaken und litt unter Vergiftungswahn.
Da sich das wahnhafte Verhalten meines Mannes dort noch steigert, bemühte ich mich bereits nach der ersten Woche um eine zeitnahe Verlegungsmöglichkeit in eine Parkinsonklinik. In der Zwischenzeit wurde meinem Mann der Rollator abgenommen, mit der Begründung, er habe damit randaliert und er könne ja auch ohne Rollator gut laufen.
On- und Off-Phasen wurden nicht berücksichtigt. In Folge dessen stürzte er am nächsten Tag beim morgendlichen Gang zur Toilette. Dabei zog er sich eine Platzwunde am Kopf zu, welche geklammert werden musste. Am nächsten Morgen, ca. 3 Tage vor der geplanten Verlegung, eskalierte die Situation in der geschlossenen Station der Psychiatrie und das Klinikpersonal sah sich veranlasst meinen zu 100% schwerbehinderten Ehemann (Pflegestufe 4)zu fixieren.
Auf Antrag des behandelnden Arztes wurde sowohl eine sechstägige 5-Punkt Fixierung gerichtlich genehmigt sowie eine zweiwöchige Unterbringung angeordnet. Aufgrund meiner großen Sorgen und Bedenken gegen eine längerfristige Fixierung wurde am nächsten Tag beim Betreuungsgericht eine Eilbetreuung durch einen beruflichen Betreuer beantragt. Mein Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) welches ich bereits am Tag der Aufnahme gegenüber dem Arzt ausgeübt hatte, wurde komplett ignoriert, obwohl auch der soziale Dienst des Krankenhauses davon Kenntnis hatte.
Mir wurde der Besuch während der Fixierung untersagt und mein Mann musste die schwierigste Phase seines Krankheitsverlaufs ohne meinen Beistand bewältigen. Aufgrund seines immer schlechter werdenden Allgemeinzustandes wurde er am dritten Tag entfixiert.
Während der Fixierung hatte mein Mann, lt. EKG, Erregungsrückbildungsstörungen, infizierte sich mit E-coli Bakterien und erlitt Dekubiti 2. und 3. Grades an Rücken und Steißbein, Hämatome an beiden Armen und Beinen sowie Verkrümmungen an 2 Fingern der linken Hand. Die bereits geplante zeitnahe Verlegung in die Parkinsonklinik konnte nicht stattfinden, statt dessen mussten aufwendige Diagnostiken, Laboruntersuchungen und teure Behandlungen sowie intensive Pflege durchgeführt werden.
Wenn ein Mensch mit einer komplexen Vorerkrankung wie Parkinson in eine psychiatrische Klinik kommt, treffen sehr unterschiedliche Wissensbestände, Zuständigkeiten und rechtliche Regelungen aufeinander. Für Angehörige, die einen geliebten Menschen gut kennen und täglich begleiten, kann es in einer solchen Situation besonders belastend sein, wenn das eigene Wissen und die eigenen Rechte nicht gehört oder berücksichtigt werden.
In Fällen wie diesem war für die betroffene Person selbst kein realistischer Spielraum zum Eingreifen vorhanden – er befand sich in einem psychotischen Ausnahmezustand, war körperlich stark geschwächt und auf fremde Entscheidungen angewiesen. Das ist wichtig anzuerkennen. Die Belastung lag in dieser Situation vor allem bei der begleitenden Ehefrau, die trotz gesetzlich verankerter Rechte keinen Zugang zu Entscheidungsprozessen erhielt.
Wenn Angehörige ähnliche Situationen erleben, kann es hilfreich sein, die eigene Rolle und die eigenen Rechte frühzeitig und schriftlich geltend zu machen.
Wer als Angehöriger in einer solchen Situation das Gefühl hat, nicht gehört zu werden oder Fragen zu Rechten und Möglichkeiten hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und unabhängig. Eigene Erfahrungen lassen sich außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten, damit andere von diesen Erlebnissen lernen können.
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