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2024-005

Mundschutzpflicht innerhalb des MVZ – hält sich kaum einer dran

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Fallbeschreibung:

Mundschutzpflicht in MVZ: Wenn Regeln nicht gelebt werden

MVZ hat im Eingangsbereich mehrere Hinweise, dass Praxis nur mit Mundschutz betreten werden darf.
Während meines Aufenthaltes in der Praxis tragen mehrere Personen keinen Mundschutz.
Keinerlei Hinweis/Aufforderung durch Praxispersonal.
Gesamtes Praxisteam trägt selbst keinen Mundschutz.

Gut gelaufen:

Hinweis auf Mundschutzpflicht im Eingangsbereich und auf Webseite

Schlecht gelaufen:

Pflicht wird nicht kontrolliert und konsequent umgesetzt. Praxispersonal geht nicht mit positiven Beispiel voran.

Verbesserungsvorschläge:

Konsequente Umsetzung der Maskenpflicht und Schulung / Sensibilisierung der gesamten Praxisteams. Wenn Maskenpflicht vom Team nicht als notwendig angesehen wird bzw. es keine Vorschriften diesbezüglich gibt, entfernen der Schilder und Eintrag auf der Website

Weitere Infos:

kA

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es kann verunsichernd sein, wenn in einer Arztpraxis Hygieneregeln ausgehängt sind, die im Alltag sichtbar nicht eingehalten werden. Besonders für Menschen, die eine Begleitung mitbringen oder selbst zu einer gefährdeten Gruppe gehören, kann eine solche Diskrepanz zwischen Ankündigung und Wirklichkeit das Vertrauen in die Einrichtung beeinträchtigen.

In diesem Fall war im Eingangsbereich sowie auf der Website des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ – eine Praxis, in der mehrere Ärztinnen und Ärzte gemeinsam arbeiten) deutlich auf eine Mundschutzpflicht hingewiesen worden. Während des Besuchs trugen jedoch weder alle Patientinnen und Patienten noch die Mitarbeitenden einen Mundschutz.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer eine solche Situation erlebt, hat verschiedene Möglichkeiten, um die eigene Sicherheit zu wahren oder auf die Situation aufmerksam zu machen.

  • Es ist möglich, an der Rezeption oder beim Praxispersonal nachzufragen, ob die Maskenpflicht aktuell noch gilt – zum Beispiel mit den Worten: „Ich habe den Hinweis auf Mundschutzpflicht gesehen – gilt diese Regel heute noch?“ Eine solche Frage kann helfen, Klarheit zu bekommen, ohne jemanden direkt zu konfrontieren.
  • Wer selbst auf Nummer sicher gehen möchte, kann unabhängig von den Regeln der Einrichtung eine eigene Maske tragen – insbesondere dann, wenn die begleitete Person gesundheitlich gefährdet ist.
  • Nach dem Besuch ist es möglich, eine Rückmeldung direkt an die Praxis zu geben – schriftlich oder mündlich. Praxen haben ein Interesse daran zu erfahren, wenn ihre Kommunikation und ihre gelebte Praxis auseinanderfallen.
  • Erfahrungen wie diese können auch auf Plattformen wie mehr-patientensicherheit.de anonym gemeldet werden, damit andere davon lernen können.

Worauf Sie achten können

  • Stimmen die ausgehängten Hinweise einer Praxis mit dem überein, was Sie vor Ort tatsächlich erleben?
  • Gibt es bei Unsicherheit eine Ansprechperson – etwa an der Rezeption – die Auskunft zu aktuellen Hygieneregeln geben kann?
  • Ist es für die Person, die Sie begleiten, sinnvoll, einen eigenen Mundschutz mitzubringen – unabhängig davon, was die Praxis vorgibt?
  • Kennen Sie die Möglichkeit, Erlebnisse wie dieses anonym zu melden, damit Einrichtungen und andere Betroffene davon erfahren können?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: Keine Angabe
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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