2024-005
Mundschutzpflicht innerhalb des MVZ – hält sich kaum einer dran
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MVZ hat im Eingangsbereich mehrere Hinweise, dass Praxis nur mit Mundschutz betreten werden darf.
Während meines Aufenthaltes in der Praxis tragen mehrere Personen keinen Mundschutz.
Keinerlei Hinweis/Aufforderung durch Praxispersonal.
Gesamtes Praxisteam trägt selbst keinen Mundschutz.
Es kann verunsichernd sein, wenn in einer Arztpraxis Hygieneregeln ausgehängt sind, die im Alltag sichtbar nicht eingehalten werden. Besonders für Menschen, die eine Begleitung mitbringen oder selbst zu einer gefährdeten Gruppe gehören, kann eine solche Diskrepanz zwischen Ankündigung und Wirklichkeit das Vertrauen in die Einrichtung beeinträchtigen.
In diesem Fall war im Eingangsbereich sowie auf der Website des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ – eine Praxis, in der mehrere Ärztinnen und Ärzte gemeinsam arbeiten) deutlich auf eine Mundschutzpflicht hingewiesen worden. Während des Besuchs trugen jedoch weder alle Patientinnen und Patienten noch die Mitarbeitenden einen Mundschutz.
Wer eine solche Situation erlebt, hat verschiedene Möglichkeiten, um die eigene Sicherheit zu wahren oder auf die Situation aufmerksam zu machen.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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