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2024-019

verzögerte Medikamentenversorgung durch E-Rezept

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Fallbeschreibung:

E-Rezept: Verzögerte Medikamentenversorgung älterer Patienten

Patientin bekommt von Hausarzt neues Medikament verordnet zur sofortigen Einnahme. Auf ihre Nachfrage nach dem Rezept bekommt die Patienten einen Hinweis zu e-Rezept mit der Info, daß sie das Med. später in der Apotheke abholen könne. (Die Apotheke ist gleich gegenüber von der Arztpraxis). Da die ältere Patientin sehr schlecht laufen kann, empfindet sie es als eine Zumutung den Weg 2x gehen zu müssen, weil Rezept nicht, wie sonst beim Verlassen der Praxis, sofort verfügbar ist.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Kein Entgegenkommen der Praxis, keine Information zum Ablauf des sonst genutzten Bringservice der Apotheke auf tel. Anforderung in der Praxis bei Dauermedikation.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein neues Medikament sofort eingenommen werden soll, ist eine schnelle Verfügbarkeit besonders wichtig. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann der Umgang mit dem elektronischen Rezept – kurz E-Rezept – ungewohnte Hürden mit sich bringen, die in der Praxis nicht immer ausreichend erklärt werden.

Das E-Rezept ersetzt seit 2024 in Deutschland das gedruckte Papierrezept. Es wird von der Arztpraxis digital ausgestellt und kann von der Apotheke direkt abgerufen werden – ohne dass ein Zettel übergeben werden muss. Dieser Ablauf ist für viele Patient:innen noch neu und nicht selbstverständlich.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Einige Möglichkeiten können dazu beitragen, den Weg zur Apotheke zu vereinfachen oder ganz zu vermeiden.

  • Es ist möglich, in der Arztpraxis gezielt nachzufragen, ob das E-Rezept direkt an eine bestimmte Apotheke weitergeleitet werden kann – und ob die Apotheke einen Lieferservice anbietet. Ein möglicher Einstieg: „Ich habe Schwierigkeiten, gut zu Fuß zu gehen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Rezept direkt an meine Apotheke übermittelt wird?“
  • Viele Apotheken bieten auf telefonische Anfrage einen Botendienst an – also die Lieferung von Medikamenten nach Hause. Es kann sich lohnen, dies vorab bei der eigenen Apotheke zu erfragen, bevor ein Arzttermin ansteht.
  • Angehörige oder Vertrauenspersonen können die Apotheke mit dem E-Rezept aufsuchen – dafür ist keine persönliche Anwesenheit der Patient:in erforderlich. Die Apotheke kann das Rezept über die Gesundheitskarte oder eine Token-Nummer (ein digitaler Abrufcode) abrufen.
  • Wenn ein Medikament zur sofortigen Einnahme verordnet wird, ist es möglich, die Praxis ausdrücklich darauf hinzuweisen: „Das Medikament soll ich noch heute einnehmen – wie kann ich sicherstellen, dass ich es möglichst schnell erhalte?“

Worauf Sie achten können

  • Fragen Sie bei der Verordnung eines neuen Medikaments nach, ob und wie das E-Rezept an Ihre Wunschwapotheke übermittelt werden kann.
  • Informieren Sie Ihre Apotheke im Voraus darüber, dass Sie auf einen Botendienst angewiesen sind – viele Apotheken richten dann einen festen Ablauf ein.
  • Klären Sie mit Ihrer Praxis, ob bei eingeschränkter Mobilität besondere Unterstützung möglich ist – zum Beispiel ein direkter Kontakt zwischen Praxis und Apotheke.
  • Wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen, kann es hilfreich sein, den gesamten Ablauf – von der Verordnung bis zur Lieferung – einmal gemeinsam mit Angehörigen oder der Apotheke zu besprechen und festzulegen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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