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2024-031

Antihistamin mit bekanntem Allergen einer Allergikerin verordnet

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Fallbeschreibung:

Allergen in Antihistaminikum verordnet – CIRS-Fall

Als Antihistaminika wurde ein Medikament verschrieben, welches einer Allergikerin und dem Arzt bekanntes und durch Allergietests belegtes Allergen enthält.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Es wurde nicht geprüft, ob bei einer Allergikerin das Antihistamin Allergene enthält.

Verbesserungsvorschläge:

Überprüfung auf Allergene bei bekannten Allergien bei der Verschreibung von Medikamenten, insbesondere bei Wirkstoffen.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es ist eine belastende Erfahrung, wenn ein Medikament verordnet wird, das einen Stoff enthält, auf den man selbst allergisch reagiert – obwohl die Allergie bekannt und durch Tests belegt ist. Solche Situationen können entstehen, weil Medikamente neben dem eigentlichen Wirkstoff zahlreiche weitere Bestandteile enthalten, die nicht immer auf den ersten Blick sichtbar sind.

Antihistaminika sind Medikamente, die allergische Reaktionen lindern sollen. Sie können jedoch – wie viele andere Arzneimittel auch – sogenannte Hilfsstoffe enthalten: Zusatzstoffe, die etwa die Form, Haltbarkeit oder Löslichkeit eines Präparats beeinflussen. Diese Hilfsstoffe können im Einzelfall selbst Allergene sein – also Stoffe, auf die eine Person allergisch reagiert.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer über eigene Allergien informiert ist, kann dieses Wissen aktiv in Arztgespräche und Apothekengespräche einbringen.

  • Vor oder beim Arztgespräch ist es möglich, alle bekannten Allergien anzusprechen – auch dann, wenn sie bereits in der Patientenakte vermerkt sind. Ein Satz wie „Ich habe eine dokumentierte Allergie gegen [Stoff X] – kann das bei diesem Medikament eine Rolle spielen?“ kann dabei helfen, das Thema gezielt anzusprechen.
  • Es ist möglich, den Beipackzettel (die Packungsbeilage) eines neu verordneten Medikaments vor der ersten Einnahme auf den Abschnitt „Sonstige Bestandteile“ hin zu prüfen. Dort sind alle enthaltenen Stoffe aufgeführt – auch Hilfsstoffe.
  • Die Apotheke ist eine gute Anlaufstelle: Apotheker:innen können prüfen, ob ein verordnetes Präparat Stoffe enthält, auf die eine bekannte Allergie besteht, und gegebenenfalls auf ein alternatives Präparat hinweisen.
  • Wer einen schriftlichen Allergiepass besitzt – ein Dokument, in dem alle relevanten Allergien festgehalten sind – kann diesen bei Arzt- und Apothekengesprächen vorlegen. Einen solchen Pass stellen in der Regel Allergolog:innen (Fachärzt:innen für Allergien) aus.

Worauf Sie achten können

  • Alle bekannten Allergien bei jeder neuen Verordnung aktiv ansprechen – auch wenn sie bereits dokumentiert sind.
  • Den Abschnitt „Sonstige Bestandteile“ im Beipackzettel eines neuen Medikaments lesen, bevor es eingenommen wird.
  • Bei Unsicherheit die Apotheke fragen – sie kann Auskunft zu Inhaltsstoffen geben und bei Bedarf Alternativen vorschlagen.
  • Einen Allergiepass führen und bei Arzt- und Apothekenterminen dabei haben.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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