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2026-210

Freiheitsberaubung eines Kleinkindes zur Überdosierung bei bekannter Arzneimittelallergie

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Fallbeschreibung:

Medikamentenfehler bei Kleinkind mit Impfkomplikationen

Säugling hatte mit 8. Monaten schwere Impfkomplikationen 9h nach Impfung u.a. mit Krampfanfall, hypoton-hyporesponsiver Episode (HHE) und Atemstillstand.
In der Klinik war kein Arzt. In der Nacht wurde ein Kind mit Brech-Durchfall (Verdacht auf Noroviren) in das kleine Krankenzimmer verlegt. Deshalb Entlassung von Baby am Morgen auf eigene Gefahr von Morgenvisite bewilligt.
Im 1. Arztbrief, 6. Monate nach Entlassung, folgende Diagnosen:
-Leichter Fieberkrampf
-Gastroenteritis
-Noroviren-Infektion
Beschwerde gegen Arztbrief. Gastroenteritis wurde aus Arztbericht entfernt. Noroviren nicht, da angeblich zwei Stuhlproben genommen: 1. (und einzig abgegebene Probe) bei Einlieferung Noroviren NEGATIV, 2. vom nächsten Morgen (Fälschung, min. nosokomiale Infektion) Noroviren POSITIV. Verdacht auf Impfkomplikation wurde von Klinik weder an Gesundheitsamt noch an Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet. Betroffene veranlassten Meldung selbst.

Monate später Impfschadenfolge mit hypoton-hyporesponsiver Episode und Atemstillstand. Selbe Klinik. Nach Gabe von 5mg Diazepam war Säugling am Aufwachen. Fehlinterpretation durch Ärztin. Gabe von Überdosierung von 45mg/9 kg Phenobarbital, anschließend verlassen des Raumes durch Ärztin, darauf unverzüglich eintreten von Atemdepression. Nach Sauerstoffgabe wieder langsame Erholung des Kindes.
Verweilen in Klinik für „Alternativdiagnosen“ zu „angeblichem“ Impfschaden. Alles Befundlos. Nach zwei Tagen um Mitternacht frustrane Versuche von unbekannter Ärztin gegen den Willen der Mutter einen unnötigen Venenzugang bei Baby zu legen, dabei durch Unfähigkeit Hände und Füße des vor Schmerzen brüllenden Kindes zerstochen.

Ein Jahr später, andere Klinik des gleichen Klinikverbundes. Weitere Impfschadenfolge hypoton-hyporesponsive Episode mit Atemstillstand. Trotz keiner Kontakte zu Mitmenschen zwingen zur Corona Testung, sonst kein Verlassen der kleinen Kammer für Blutentnahme. Teststab dabei in Nasenöffnungen und anschließend (!) in Rachenhöhle gezwungen. Ergebnis negativ. Verbringung des Kleinkindes mit Mutter in Krankenzimmer (Südseite, bei 34 Grad C Außentemperatur) ohne Vorhänge, mit Holzpritsche ohne Kissen.
Einsperren im Krankenzimmer ohne Vorwarnung für 15 h. Konsilbesuch von junger Neuropädiaterin. Diese Ärztin verweigert Impfschaden, hat ohne geringste klinische Symptome Gehirntumor in Verdacht. Diagnostiziert bei befundlosem EEG fokalen Anfall. Möchte MRT in Sedierung bei Kleinkind mit Arzneimittelallergie (Impfung). Trotz Absprache der Eltern mit Chefarzt keine Entlassung am Mittag, da Chefarzt bereits nach Hause gegangen. Klinikpersonal hat Zimmertür vergessen nach Konsilbesuch wieder abzuschließen. Sofort instinktives, fluchtartiges Verlassen der Klinik, da Befürchtung von Lebensgefahr für Kleinkind. Ärztin verfasste noch am selben Tag erbosten Arztbericht:
-Fokaler Anfall
-Kind wählerisch (picky eater), isst nur Obst, Gemüse und wenig Geflügelfleisch, wird noch gestillt
-Verdacht auf Hirntumor, dringend MRT in Sedierung empfohlen
-Mutter verweigert Kind notwendige Untersuchungen und behauptet Impfschaden
Ärztin verschweigt in Arztbrief, was in Patientenakte ersichtlich ist:
-Medikation bei erneutem Krampfanfall: 10 mg Midazolam/ 2 jähriges Kleinkind
-Anordnung zum MRT in Sedierung (ebenfalls Midazolam, Dosis jedoch höher)
Kleinkind ist tödlicher Überdosierung entgangen (Max. 2,5-5mg Midazolam für Kinder im Alter von 1-5 Jahren; bei Arzneimittelallergie jedoch so wenig wie möglich)
Ignorieren der Klinik von Beschwerden zu fehlerhaftem, verleumderischen Arztbrief.

Eingetragene Dosis 10 mg Midazolam immer noch in Patientenakte. Immer noch Überdosis.

MRT OHNE Sedierung bei Spezialisten befundlos. Allergietestung IgE bei Allergologin und unabhängigen Labor mit deutlichem Nachweis einer Impfstoffunverträglichkeit des Kindes.
Gericht hält Klage auf Korrektur des Arztbriefes und Ergänzung der Gegendarstellung für unsubstantiiert. Sobald Kind ohne elterliche Aufsicht in der Schule einen Notfall hat, ist dieses womöglich schutzlos einer dieser Kliniken ausgeliefert.

Gut gelaufen:

Nur, weil die Straftat Freiheitsberaubung durch Vergessen des rechtswidrigen Abschließen der Krankenzimmertür nicht fortgeführt werden konnte, blieb weiterer Schaden am Kind aus. Grundsätzlich gilt: Alles was die Hautbarriere verletzt (Fruchtwasserentnahme, PDA, Injektionen) und eingenommen/-geflösst werden soll, kann verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Nicht jeder Mediziner ist in seinem Fach, wie in allen anderen Berufen auch, ausreichend gebildet. Bei geringstem Zweifel eine unabhängige Zweitmeinung einholen! Das kann das Leben retten!

Schlecht gelaufen:

Die gemeinsame Vertuschung und das anschließende Schweigen, als es trotzdem ans Licht kam. Das ist ein höchst besorgniserregendes Verhalten und erinnert an eine Zeit, in welcher Menschen ebenfalls unwürdig behandelt wurden.

Verbesserungsvorschläge:

Rückgrat und Einsicht des medizinischen Personals und des Personals im Gesundheitswesen. Ehrlichkeit über eigene Unzulänglichkeiten und Widerspruch gegen menschenunwürdige Anordnungen und Fehlverhalten. Es kann versichert werden, dass ausnahmslos auch jeder einzelne von diesen Personen früher oder später krank und hilflos wird. Wehe dem, der dann auf einen gleichen Charakter trifft.

Weitere Infos:

Die Justiz ist tatsächlich blind; aber nicht um gerecht zu sein! Systematisch werden die Schwächsten vor Gerichten von Geschädigten zu einer Art Tätern, die über das erforderliche Maß hinaus beweisen sollen, wie sie misshandelt wurden. Sofern sie nicht von den Hinterbliebenen vertreten werden müssen, in einem ungleichen Kampf. Es sind unverzüglich Gesetze zum Schutz von Patienten zu erlassen, die keine Hürden darstellen! Ärzte haben momentan noch die Möglichkeit straflos zu töten!

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein kleines Kind wiederholt in einer Klinik behandelt wird und die Eltern dabei erleben, dass ihre Beobachtungen und Bedenken nicht ernst genommen werden, ist das eine außerordentlich belastende Situation. Berichte wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, dass Eltern und Begleitpersonen in solchen Momenten gut informiert sind und wissen, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.

In einer Situation wie dieser gab es für das betroffene Kind selbst keinen realistischen Spielraum zum Eingreifen – das ist wichtig anzuerkennen. Die Handlungsmöglichkeiten lagen bei den begleitenden Eltern, die sich in einem hochbelastenden Umfeld behaupten mussten.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Bekannte Allergien und Unverträglichkeiten schriftlich festhalten und bei jeder Behandlung aktiv ansprechen: Eine Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber einem Arzneimittel oder einem Wirkstoff – auch gegenüber Bestandteilen von Impfstoffen – ist bei jeder neuen Behandlung relevant. Es ist möglich, ein kurzes Informationsblatt mit den wichtigsten Diagnosen, Unverträglichkeiten und bisherigen Reaktionen vorzubereiten und dieses dem Behandlungsteam zu Beginn eines Aufenthalts auszuhändigen. Eine mögliche Formulierung: „Mein Kind hat eine dokumentierte Unverträglichkeit gegenüber [Wirkstoff]. Bitte vermerken Sie das vor jeder Medikamentengabe.“
  • Bei geplanter Medikamentengabe nachfragen: Vor der Gabe eines Medikaments – besonders bei Beruhigungs- oder Krampfmitteln (sogenannten Sedativa oder Antikonvulsiva) – ist es möglich zu fragen, welches Mittel in welcher Dosis gegeben werden soll und warum. Eine Formulierung wie „Können Sie mir die geplante Dosis und das Medikament nennen, bevor Sie es verabreichen?“ ist ein legitimes Anliegen.
  • Eine unabhängige Zweitmeinung einfordern: Wenn eine Diagnose oder eine empfohlene Untersuchung – etwa ein MRT unter Narkose (Sedierung) – Zweifel auslöst, ist es möglich, ausdrücklich eine Zweitmeinung bei einer anderen Einrichtung einzuholen, bevor zugestimmt wird. Das ist ein anerkanntes Patientenrecht.
  • Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen selbst melden: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – die deutsche Bundesbehörde für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel – nimmt Meldungen zu Impfnebenwirkungen auch direkt von Betroffenen und Angehörigen entgegen. Das Formular ist online verfügbar. Eine Meldung ist unabhängig davon möglich, ob die behandelnde Einrichtung ebenfalls gemeldet hat.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine persönliche Notfallkarte oder ein Notfallpass für das Kind anlegen, auf dem Unverträglichkeiten, bisherige schwere Reaktionen und wichtige Diagnosen klar und leicht lesbar vermerkt sind – diese Karte kann bei jedem Klinikaufenthalt sofort vorgezeigt werden.
  • Alle Arztbriefe, Befunde und Laborergebnisse in einer eigenen Akte aufbewahren – sowohl als Ausdruck als auch möglichst als digitale Kopie. Bei Widersprüchen oder Fehlern im Arztbrief ist es möglich, schriftlich eine Korrektur zu beantragen. Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte und auf Berichtigung unrichtiger Angaben ist im Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB) verankert.
  • Im Krankenhaus ist es möglich, zu Beginn jedes Aufenthalts ausdrücklich darum zu bitten, über jede geplante Maßnahme informiert zu werden, bevor sie durchgeführt wird – und diese Bitte schriftlich festhalten zu lassen.
  • Bei schwerwiegenden Vorfällen stehen unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, neutrale Beratung zu Patientenrechten an – telefonisch, online und vor Ort.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unterstützt Betroffene und Angehörige kostenlos bei Fragen zu Patientenrechten, Beschwerden und dem Umgang mit Fehlern im Gesundheitswesen – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei). Auf mehr-patientensicherheit.de ist es möglich, eigene Erfahrungen anonym zu melden und damit dazu beizutragen, dass ähnliche Situationen erkannt und künftig vermieden werden können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: Säuglinge (28 Tage – 11 Monate)
Art der Einrichtung:Normalstation, Notaufnahme, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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