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2024-1242

Keine Thromposerophylaxe bei Inmobilität nach Fahhrradunfall

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Fallbeschreibung:

Thrombose nach Fahrradunfall: Fehlende Prophylaxe bei Immobilität

Nach einem Fahrradunfall an einem Sonntag musste ich zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. Das linke Sprunggelenk war beim Sturz umgeknickt und nicht belastbar.
Mit einer Unterarmstütze, auf einem Bein in die Praxis bekam ich einen festen Verband um den Fuß.
Und den Hinweis, morgen zum Hausarzt zu gehen und eine Tetanusspritze zu bekommen. Am anderen Vormittag zum Hausarzt, der untersuchte den Fuß, auf meine Frage, dass die Wade wehtut und meine Frage: nicht das da noch eine Thrombose ist, wurde die Wade oberflächig untersucht und verneint und es gab eine Tetanusspritze, obwohl ich keine äußere Verletzung
hatte.
Überweisung ambulante Klinik zum Röntgen, dort 6 Stunden gewartet, dann geröntgt.
Zerrung des linken Sprunggelenks.
Mittlerweile war die ganze linke Wade dick angeschwollen.
Ich bekam eine Orthese, Arzt auf die Wade hingewiesen und bekam eine Überweisung ins Krankenhaus.
Dort wurde TVT links festgestellt.
Nun muss ich für 3- 6 Monate Blutverdünner nehmen und Kompressionsstrümpfe links tragen.
Habe Hausarzt drauf angesprochen, ob es nicht besser gewesen wäre, eine Thromboseprophylaxe gleich zu machen, da ich ja den Fuß über Stunden vorher nicht belasten konnte. Dann hätte man dieses Endergebnis abwehren können.
Die Antwort war, dass das nicht so schnell geht, die Entwicklung der Thrombose und die Prophylaxespritzen auch nicht gut wären.
Als ich nachfragte wie das so schnell passieren konnte, erklärte sie, dass das von viel Aktivität zu Immobilität passieren kann.
Ich meinte, bei Flugreisen von vier Stunden kann das ja auch passieren. Die Antwort war, dass die breite Masse so denkt, es wäre aber nicht so.
Könnte ja auch eine Gerinnungsstörung sein, meinte sie. Weil es so schnell ging.
Der Unfall war Sonntagnachmittag, 17 Stunden später war ich bei einem Hausarzt und am anderen Tag nachmittags wurde die Thrombose festgestellt.
Ca. 40 Stunden später.

Gut gelaufen:

Im KH wurde schnell und gut reagiert.

Schlecht gelaufen:

Der Hausarzt hätte mich gleich zur Sonographie überweisen sollen, nachdem ich ja die berechtigten Sorgen geäußert habe und ja auch Schmerzen hatte. Ich bekam nur den Hinweis, dass mit einer Krücke das nicht gut wäre. Der Arzt hat gesehen, dass ich den Fuß nicht aufsetzen bzw. bewegen konnte.

Verbesserungsvorschläge:

Gerade bei älteren Patienten (ca. 60 Jahre) besteht bei Immobilität die Gefahr der Thrombose. Hätte die Gefahr der Thromboseprophylaxe gerne in Kauf genommen. Diese wurde mir auch gar nicht angeboten oder gar empfohlen.

Weitere Infos:

Das Vertrauen in den Arzt ist leider dahin. Der Verdacht der Gerinnungsstörung, vom Arzt geäußert, ist eine Ausrede meiner Meinung nach.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein Unfall, dann stundenlange Wartezeiten, mehrere Arztbesuche – und am Ende eine ernste Diagnose, die viel Kraft kostet: Das ist eine belastende Erfahrung, die viele Menschen verunsichert. Eine tiefe Venenthrombose (TVT) – das ist ein Blutgerinnsel in einer tiefen Vene, häufig im Bein – kann sich in manchen Fällen sehr schnell entwickeln, besonders wenn sich jemand nach einer Verletzung kaum oder gar nicht bewegen kann.

Immobilität – also längere Bewegungseinschränkung – gilt als bekannter Risikofaktor für Thrombosen. Wenn eine Verletzung dazu zwingt, ein Bein über Stunden oder Tage kaum zu belasten, verlangsamt sich der Blutfluss in den Venen. Symptome wie eine geschwollene oder schmerzende Wade können auf eine Thrombose hinweisen – sie können aber auch andere Ursachen haben. Eine sichere Diagnose ist nur durch eine bildgebende Untersuchung, zum Beispiel eine Ultraschalluntersuchung der Venen (Sonographie), möglich.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, kann durch gezieltes Nachfragen dazu beitragen, dass wichtige Risiken frühzeitig erkannt werden.

  • Bei Schmerzen oder Schwellungen im Bein nach einer Verletzung ist es möglich, das Behandlungsteam gezielt darauf anzusprechen und nach dem Thromboserisiko zu fragen – zum Beispiel: „Ich kann das Bein kaum belasten. Besteht ein erhöhtes Risiko für eine Thrombose, und sollte das abgeklärt werden?“
  • Es kann hilfreich sein, alle Beschwerden möglichst genau zu beschreiben – auch wenn sie zunächst nicht mit der eigentlichen Verletzung in Verbindung zu stehen scheinen. Angaben wie „die ganze Wade schmerzt“ oder „das Bein schwillt an“ können für die Einschätzung des Risikos wichtig sein.
  • Bei Unsicherheit über eine Diagnose oder Behandlungsentscheidung ist es möglich, um eine Erklärung zu bitten oder eine weitere ärztliche Einschätzung einzuholen – das ist ein legitimer Schritt, keine Kritik an der behandelnden Person.
  • Wer weiß, dass persönliche Risikofaktoren vorliegen – etwa ein höheres Lebensalter, frühere Thrombosen oder eingeschränkte Mobilität –, kann diese beim Arztgespräch aktiv erwähnen, auch wenn nicht danach gefragt wird.

Worauf Sie achten können

  • Schwellung, Wärme, Rötung oder Schmerzen in der Wade nach einer Verletzung oder bei längerer Bewegungseinschränkung können Zeichen einer Thrombose sein – eine ärztliche Abklärung ist dann sinnvoll.
  • Eine Thromboseprophylaxe (vorbeugende Maßnahme gegen Blutgerinnsel, z. B. durch Spritzen mit gerinnungshemmenden Mitteln) ist möglich, wenn ein erhöhtes Risiko besteht – es lohnt sich, gezielt danach zu fragen.
  • Nach einer Verletzung mit Bewegungseinschränkung ist es möglich, beim Arzt oder der Ärztin nachzufragen, ob und wie die Mobilität so früh wie möglich wieder gefördert werden kann.
  • Wenn eigene Bedenken oder Symptome nicht ausreichend ernst genommen werden, ist es möglich, auf eine weiterführende Untersuchung – zum Beispiel eine Ultraschalluntersuchung der Beinvenen – zu bestehen oder eine andere ärztliche Praxis aufzusuchen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Ambulante Praxis, Arztpraxis, Bereitschaftsdienstpraxen
Geschlecht: weiblich

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