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2024-032

Krankenhausaufenthalt ohne notwendigen Wechsel von Herzschrittmacher

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Fallbeschreibung:

Herzschrittmacher-Wechsel: Unnötiger Krankenhausaufenthalt

Meine Mutter, Mitte 80, wurde von ihrem Kardiologen ins Krankenhaus geschickt, um sich einen Termin für den Wechsel eines Herzschrittmachers geben zu lassen. Sie wurde gleich da behalten mit der Diagnose, dass die Aussetzung der Batterie drohe und sie unbedingt am nächsten Tag operiert werden müsste.

Sie kam stationär und wurde mit einem tragbaren Gerät überwacht (EKG). Die Operation wurde verschoben von Freitag auf den Montag. Eine Entlassung übers Wochenende wäre nicht zu verantworten. Am Montag wurde nicht operiert. Sie wurde am Nachmittag entlassen mit einem OP-Termin in 4 Wochen und der Aussage, dass man den Herzschrittmacher noch einmal ausgelesen hätte und er noch 4-6 Wochen halten würde.

Ein Besuch beim ambulanten Kardiologen hat Kopfschütteln und eine ausführliche Erklärung, dass der Herzschrittmacher noch nicht soweit am Ende ist, gebracht. Der Stress und die Angst für die Patientin um einen Fall für das Krankenhaus zu generieren stehen nicht im Verhältnis und sind unethisch.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Als ich das Gespräch mit der Stationsärztin suchte, erklärte mir diese, die Oberärztin hätte das so entschieden. Keine Erläuterung, keine Beruhigung. Sie wiederholte nur, dass der Herzschrittmacher doch noch 4-6 Wochen halten würde. Was wir nicht als Beruhigung empfanden.

Verbesserungsvorschläge:

1. Keine Patienten einfangen, wenn es nicht notwendig ist. 2. Termine auch telefonisch vergeben, wozu das Krankenhaus gegenüber der Arztpraxis nicht bereit war.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ältere Menschen ins Krankenhaus kommen und plötzlich stationär aufgenommen werden, obwohl sie nur einen Termin holen wollten, kann das für sie und ihre Angehörigen sehr belastend sein. Die Unsicherheit über die tatsächliche medizinische Lage – und das Gefühl, keine klaren Antworten zu erhalten – macht eine solche Situation besonders schwer.

In dem beschriebenen Fall wurde eine Patientin über 80 Jahre zur stationären Aufnahme behalten, weil das Krankenhaus eine dringende Operation am Herzschrittmacher (einem Gerät, das den Herzrhythmus reguliert) für notwendig hielt. Die Operation fand jedoch nicht statt, und die Patientin wurde schließlich mit einem ambulanten Termin in vier Wochen entlassen. Ein anschließend aufgesuchter niedergelassener Kardiologe (Herzarzt in einer Facharztpraxis) bestätigte, dass keine unmittelbare Dringlichkeit bestand. Angehörige suchten das Gespräch mit dem Stationspersonal, erhielten dabei jedoch keine zufriedenstellenden Erklärungen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn die Situation unklar erscheint oder Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind, gibt es einige Möglichkeiten, aktiv Klarheit einzufordern.

  • Um ein strukturiertes Aufklärungsgespräch bitten: Angehörige können gezielt darum bitten, mit der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt – also der Person, die die Entscheidung getroffen hat – zu sprechen. Eine mögliche Formulierung: „Wir würden gerne mit der Oberärztin oder dem Oberarzt sprechen, der diese Entscheidung getroffen hat, um die medizinische Lage besser zu verstehen.“
  • Fragen schriftlich vorbereiten: Vor einem Gespräch mit dem ärztlichen Personal ist es möglich, konkrete Fragen aufzuschreiben – zum Beispiel: Wie dringend ist der Eingriff tatsächlich? Was sind die Risiken, wenn er verschoben wird? Welche Werte aus dem Herzschrittmacher-Protokoll sprechen für oder gegen eine sofortige Operation?
  • Eine zweite medizinische Meinung einholen: Es ist jederzeit möglich, nach einer Entlassung oder auch während eines Aufenthalts eine Zweitmeinung – also die Einschätzung einer anderen Ärztin oder eines anderen Arztes – einzuholen. Das ist ein anerkanntes Patientenrecht und kann Unsicherheiten klären.
  • Patientenfürspreche oder Beschwerdemanagement ansprechen: Die meisten Krankenhäuser verfügen über eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher – eine unabhängige Person, die Patienten und Angehörigen bei Problemen und Fragen zur Seite steht. Deren Kontakt ist in der Regel über die Krankenhausaufnahme oder das Intranet der Einrichtung erhältlich.

Worauf Sie achten können

  • Wird bei einer stationären Aufnahme erklärt, warum ein Aufenthalt medizinisch notwendig ist – und nicht nur dass er notwendig ist?
  • Erhalten Sie bei Rückfragen Zugang zur tatsächlich entscheidenden ärztlichen Person – und nicht nur zu weitergeleiteten Informationen?
  • Werden Ihnen die Messwerte oder Geräteprotokolle, auf denen eine Entscheidung beruht, auf Nachfrage erläutert?
  • Wird nach einer Änderung der Einschätzung – etwa wenn eine Operation doch nicht nötig ist – aktiv erklärt, was sich verändert hat und warum?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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