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2026-218

Fehlerhafte medizinische Dokumentation mit Auswirkungen auf die weitere Versorgung

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Fallbeschreibung:

Fehlende Diagnose und Dokumentationsprobleme bei Darmerkrankung

Fallbeschreibung

Im Sommer begann nach einer hausärztlichen Verordnung von Metformin ein schwerer Krankheitsverlauf. Nach Beginn der Einnahme traten massive Durchfälle mit zeitweise bis zu etwa 40 Stuhlgängen täglich, erheblicher Gewichtsverlust und neurologische Beschwerden auf. Ein möglicher Zusammenhang mit Metformin wurde trotz des zeitlichen Zusammenhangs nicht systematisch aufgearbeitet und nicht als relevante Arzneimittelreaktion dokumentiert.

Statt einer frühzeitigen koordinierten gastroenterologischen Abklärung folgte über einen langen Zeitraum eine Versorgung über verschiedene Praxen, Notaufnahmen und Krankenhäuser. Trotz der ausgeprägten gastrointestinalen Symptomatik wurde in hausärztlichen Unterlagen und Überweisungen eine Colitis ulcerosa nicht durchgehend als Verdachts- bzw. Arbeitsdiagnose geführt. Beschwerden wurden auch anderen Ursachen zugeordnet, unter anderem einer gynäkologischen Erkrankung. In diesem Zeitraum wurde ich wegen Endometriose operiert und schließlich hysterektomiert; die schwere Darmsymptomatik bestand fort.

Durch wiederholte Krankenhausbehandlungen wurde das Ausmaß der entzündlichen Darmerkrankung zunehmend objektivierbar. Zunächst wurde ein Calprotectin-Wert von etwa 2.000 festgestellt. Später dokumentierte eine Klinik bei bekannter Colitis ulcerosa blutig-wässrige Stühle, etwa zwölf Stuhlgänge täglich und einen Calprotectin-Wert von >6000. Der entsprechende Arztbrief wurde direkt an die behandelnde Hausarztpraxis adressiert.

Bis zur ausreichenden diagnostischen und therapeutischen Einordnung waren nach meiner Dokumentation der Patientin insgesamt fünf Koloskopien, zwei Magenspiegelungen, mehrere Krankenhausbehandlungen und immer wieder neue Anamnesen erforderlich. Erst Ende des darauffolgenden Jahres wurde die Erkrankung stationär als therapieresistente mittelschwere Colitis ulcerosa behandelt und wegen des schweren Verlaufs eine Biologikatherapie eingeleitet.

Parallel bestand ein Diabetes mellitus, der über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend eingestellt war. Auch nachdem eine Klinik ausdrücklich eine diabetologische Weiterbehandlung empfohlen hatte, musste die weitere Versorgung erneut organisiert werden. Damit bestanden gleichzeitig zwei schwerwiegende somatische Erkrankungen, deren Behandlung und Koordination über längere Zeit nicht ausreichend funktionierten.

Besonders gravierend war anschließend die hausärztliche Dokumentation. Nach zwei Praxisbesuchen im nächsten Jahr wurde unmittelbar danach die Diagnose F68.1 in die Patientenakte aufgenommen. Für diesen Tag ist in meinen Unterlagen der Patientin weder ein persönlicher Arztkontakt noch eine psychiatrische Untersuchung dokumentiert, zumal der Tag kein Wochentag war. Eine nachvollziehbare fachliche Befunderhebung, auf der eine derart schwerwiegende psychiatrische Diagnose beruhen könnte, ist nicht erkennbar.

Dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem längst erhebliche objektive somatische Befunde vorlagen: wiederholte Krankenhausbehandlungen, eine entzündliche Darmerkrankung mit extrem erhöhten Calprotectin-Werten, zahlreiche invasive Untersuchungen und schließlich die Notwendigkeit einer Biologikatherapie.

Hinzu kam ein erhebliches Dokumentationsproblem. Der behandelnde Hausarzt stellte insgesamt drei voneinander abweichende Fassungen der Patientenakte zur Verfügung. Zwei Fassungen erhielt ich zunächst außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Eine dritte Fassung wurde erst im Zusammenhang mit dem bereits laufenden Gerichtsverfahren und nach anwaltlicher Intervention herausgegeben. Erst diese dritte Akte enthielt wieder Diagnosen und Angaben, die in den zuvor herausgegebenen Fassungen fehlten oder verändert dargestellt waren.

Damit lagen zu demselben Behandlungsverlauf drei unterschiedlich dokumentierte Aktenstände vor. Für mich war dadurch nicht mehr nachvollziehbar, welcher medizinische Datenstand wann an andere Ärzte, Krankenkasse, Gutachter oder Gericht weitergegeben und dort als Entscheidungsgrundlage verwendet worden war.

Im weiteren Verlauf wurden zudem andere behandelnde Ärzte in Fragen der Medikation und Unverträglichkeiten einbezogen bzw. als Bestätigungsinstanz für bestimmte medizinische Darstellungen herangezogen. Dabei wurde der vorausgegangene Metformin-Komplex in einer späteren ärztlichen Stellungnahme nicht aufgegriffen. Dadurch bestand zusätzlich das Risiko, dass eine unvollständige Ausgangsdokumentation durch weitere medizinische Stellen übernommen und dadurch nachträglich als vermeintlich gesicherter Sachverhalt verfestigt wurde.

Die Auswirkungen waren nicht auf die damalige Behandlung begrenzt. Noch in einer sozialmedizinischen Begutachtung ein weiteres Jahr später wurde eine „Beschwerdebesserung unter Salofalk“ wiedergegeben und diagnostisch weiterhin auf einen früheren Informationsstand mit „Verdacht auf Morbus Crohn“ und „Verdacht auf Endometriose“ zurückgegriffen. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch längst Krankenhausbefunde über eine bekannte bzw. therapieresistente Colitis ulcerosa, ein Calprotectin-Wert von >6000 und die Einleitung einer Biologikatherapie vor.

Damit wirkte ein früherer und unvollständiger Krankheitsstand noch Jahre später in einem für Leistungsentscheidungen relevanten Begutachtungsverfahren fort.

Das Patientensicherheitsproblem besteht deshalb aus meiner Sicht der Patientin nicht in einem einzelnen Fehlereintrag. Es handelt sich um eine Versorgungskette: schwere Beschwerden nach einer Medikation, fehlende bzw. verzögerte systematische Aufarbeitung, wiederholte Krankenhaus- und Untersuchungsbelastungen, unzureichend koordinierte Behandlung schwerer somatischer Erkrankungen, unterschiedliche diagnostische Zuordnungen, anschließend eine schwerwiegende psychiatrische Diagnose ohne für mich erkennbare entsprechende Untersuchung, drei unterschiedliche Fassungen derselben Patientenakte und schließlich die Weiterwirkung älterer bzw. unvollständiger Informationen in späteren medizinischen und sozialmedizinischen Entscheidungen.

Besonders problematisch erscheint mir, dass eine psychiatrische Etikettierung die Bewertung objektiv nachweisbarer körperlicher Erkrankungen über Jahre beeinflussen kann. Bei einem Calprotectin-Wert von über 6.000, zahlreichen invasiven Untersuchungen, wiederholten stationären Aufenthalten und einer schließlich erforderlichen Biologikatherapie stellt sich aus Patientensicherheitssicht nicht die Frage, ob die Beschwerden tatsächlich bestanden, sondern warum objektive Befunde nicht früher zu einer konsistenten Diagnose, Behandlung und verlässlichen medizinischen Dokumentation führten.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Besonders schlecht ist aus meiner Sicht gelaufen, dass selbst die spätere Korrektur der problematischen hausärztlichen Dokumentation keine erkennbare Bereinigung der Folgewirkungen bewirkte. Die zuvor verwendete psychiatrische Diagnose wurde trotz späterer Korrektur weiterhin in sozialmedizinischen bzw. leistungsrechtlichen Zusammenhängen herangezogen. Auch das bereits laufende Gerichtsverfahren führte bis heute nicht zu einer vollständigen Aufklärung darüber, welcher Aktenstand wann verwendet, weitergegeben oder zur Grundlage von Entscheidungen gemacht wurde. Besonders schwerwiegend ist für mich, dass sich auch der ursprüngliche Medikationskomplex praktisch fortsetzte. Obwohl gerade der Zusammenhang zwischen Metformin und meinem schweren Krankheitsverlauf ungeklärt geblieben war, wurde mir im späteren Behandlungsverlauf erneut Metformin verordnet, weil eine Behandlung mit einem GLP-1-Präparat andernfalls nicht ohne Weiteres umgesetzt werden konnte. Damit führte die fehlende Aufarbeitung des ursprünglichen Vorgangs nicht nur zu einer fortwirkenden fehlerhaften bzw. widersprüchlichen Dokumentation, sondern beeinflusste auch spätere medizinische Behandlungsentscheidungen. Bis heute wurde weder transparent aufgeklärt, wie die unterschiedlichen Aktenfassungen entstanden und verwendet wurden, noch wurden die daraus entstandenen medizinischen und sozialmedizinischen Folgewirkungen vollständig korrigiert.

Verbesserungsvorschläge:

Aus meiner Sicht müssen insbesondere die Dokumentation, die Arzneimittelsicherheit und die Weitergabe medizinischer Informationen grundlegend verbessert werden. Schwerwiegende Arzneimittelreaktionen müssen zeitnah geprüft, eindeutig dokumentiert und für nachfolgende Behandler sichtbar gekennzeichnet werden. Es darf nicht dazu kommen, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen einem Medikament und einem schweren Krankheitsverlauf über Jahre ungeklärt bleibt und derselbe Wirkstoff später erneut eingesetzt werden muss, weil die Vorgeschichte nicht zuverlässig dokumentiert wurde. Ebenso müssen Krankenhausbefunde, Laborwerte und fachärztliche Diagnosen zeitnah in die weitere Behandlung übernommen werden. Bei objektiven Befunden wie extrem erhöhten Entzündungswerten, wiederholten stationären Aufenthalten und einer später notwendigen Biologikatherapie darf ein überholter oder unvollständiger Krankheitsstand nicht jahrelang weitergeführt werden. Besonders wichtig ist eine manipulations- und versionssichere Patientenakte. Änderungen, Löschungen und Korrekturen müssen nachvollziehbar bleiben. Es darf nicht möglich sein, dass zu demselben Behandlungsverlauf mehrere voneinander abweichende Aktenfassungen existieren, ohne dass für Patienten oder nachfolgende Behandler erkennbar ist, welche Fassung wann gültig war und an wen sie übermittelt wurde. Wird eine schwerwiegende Diagnose später korrigiert, muss diese Korrektur aktiv an alle Stellen weitergegeben werden, die zuvor den falschen oder überholten Eintrag erhalten haben. Eine bloße Änderung in der ursprünglichen Praxisakte genügt nicht, wenn Krankenkassen, Gutachter, Gerichte oder andere Ärzte weiterhin mit dem alten Datenstand arbeiten. Psychiatrische Diagnosen mit erheblicher stigmatisierender Wirkung dürfen außerdem nicht ohne nachvollziehbare fachliche Befunderhebung in eine Patientenakte aufgenommen und anschließend unkritisch weiterverwendet werden. Auch die elektronische Patientenakte muss einen verlässlichen, vollständigen und nachvollziehbaren Informationsstand ermöglichen. Folgebehandler dürfen nicht gezwungen sein, bei jedem Kontakt die gesamte Krankengeschichte erneut zu rekonstruieren, weil wichtige Diagnosen, Arzneimittelreaktionen oder Krankenhausbefunde fehlen oder widersprüchlich dokumentiert sind. Der geschilderte Ablauf begründet aus meiner Sicht deshalb ein Patientensicherheitsrisiko auch für andere Patienten. Beschwerden und Korrekturen müssen frühzeitig eine unabhängige Prüfung auslösen, bevor fehlerhafte oder unvollständige medizinische Informationen über Jahre hinweg weitere Behandlungen und Entscheidungen beeinflussen können.

Weitere Infos:

Für mich liegt die besondere Tragweite dieses Falles darin, dass die Folgen der fehlerhaften und widersprüchlichen Ausgangsdokumentation nicht mit dem Ende der hausärztlichen Behandlung beendet waren. Nachfolgende Ärzte mussten meine Krankengeschichte immer wieder neu erheben, Diagnosen erneut einordnen und frühere Angaben korrigieren. In späteren fachärztlichen und stationären Unterlagen wurden die tatsächlich bestehenden somatischen Erkrankungen erneut dokumentiert, darunter die Colitis ulcerosa, der Diabetes mellitus, neurologische Erkrankungen und ein zunehmend komplexes chronisches Schmerzgeschehen. Ich habe mit mehreren nachbehandelnden Ärzten über den vorherigen Verlauf und die vorhandenen Akten gesprochen. Die Reaktionen waren teilweise deutlich bestürzt. Für mich war besonders bitter, dass Ärzte, die ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben, immer wieder Zeit darauf verwenden mussten, eine fehlerhafte bzw. unvollständige Vorgeschichte zu rekonstruieren, anstatt auf einer verlässlichen Patientenakte aufbauen zu können. Der gesundheitliche Verlauf verschlechterte sich weiter. Nach langjähriger schwerer Darmerkrankung, wiederholter invasiver Diagnostik, hochdosierter Steroidtherapie und schließlich Biologikatherapie entwickelte sich zusätzlich ein ausgeprägtes chronisches Schmerzgeschehen, das später eine stationäre multimodale Schmerztherapie erforderlich machte. Damit blieb der Schaden nicht auf eine einzelne Diagnose oder einen einzelnen Behandlungsabschnitt begrenzt. Fehlerhafte Informationen wirkten in späteren medizinischen, sozialmedizinischen und leistungsrechtlichen Zusammenhängen fort. Gleichzeitig mussten nachfolgende Behandler wesentliche Teile meiner Krankengeschichte immer wieder neu rekonstruieren. Besonders problematisch ist aus meiner Sicht, dass eine fehlerhafte oder stigmatisierende hausärztliche Dokumentation eine enorme Reichweite entwickeln kann. Andere Ärzte, Kliniken, Gutachter, Krankenkassen und Gerichte gehen grundsätzlich davon aus, dass medizinische Akten fachgerecht geführt wurden. Wenn diese Grundlage nicht stimmt, kann sich der Fehler über Jahre durch unterschiedliche Versorgungssysteme fortpflanzen. Ich halte einen solchen Verlauf deshalb für ein Patientensicherheitsrisiko, das über meinen persönlichen Fall hinausgeht. Eine ärztliche Dokumentation muss so zuverlässig sein, dass nachfolgende Behandler ihr vertrauen können. Patienten dürfen nicht gezwungen sein, über Jahre hinweg selbst ihre medizinische Vorgeschichte zu beweisen und fehlerhafte Angaben bei jedem neuen Arztkontakt erneut richtigzustellen. Die Folgen des langwierigen und unkoordinierten Krankheitsverlaufs betrafen nicht nur meine eigene Gesundheit. Durch die wiederholten Krankenhausaufenthalte, invasive Diagnostik, schwere Krankheitsschübe und die zunehmenden chronischen Beschwerden war ich über lange Zeiträume erheblich in meiner familiären Rolle eingeschränkt. Meine Familie musste wesentliche Teile dieser Zeit ohne meine Versorgung und Präsenz bewältigen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fallbericht beschreibt einen langen, belastenden Krankheitsverlauf, der von Beginn an mit erheblicher Unsicherheit verbunden war – und in dem medizinische Dokumentation eine zentrale Rolle spielte. Was hier geschildert wird, ist keine Randerscheinung: Wenn Befunde unvollständig weitergegeben werden, Diagnosen sich widersprechen oder Akten voneinander abweichen, kann das weit über einen einzelnen Arztbesuch hinaus Wirkung entfalten – in späteren Behandlungen, in Gutachten, in leistungsrechtlichen Entscheidungen.

Im beschriebenen Fall bestand über einen langen Zeitraum eine schwere körperliche Erkrankung – eine Colitis ulcerosa (chronische Entzündung des Dickdarms) mit extrem erhöhten Entzündungswerten, wiederholten Krankenhausaufenthalten und schließlich einer aufwendigen Behandlung mit sogenannten Biologika (biotechnologisch hergestellte Medikamente, die gezielt in Entzündungsprozesse eingreifen). Gleichzeitig gab es erhebliche Widersprüche in der ärztlichen Dokumentation: Diagnosen fehlten oder änderten sich, und es lagen am Ende drei voneinander abweichende Fassungen derselben Patientenakte vor. Eine psychiatrische Diagnose (F68.1 – eine Diagnose, die das absichtliche Vortäuschen oder Übertreiben von Krankheitssymptomen beschreibt) wurde eingetragen, ohne dass nach den vorliegenden Unterlagen eine entsprechende Untersuchung dokumentiert war. Diese Diagnose wirkte in späteren medizinischen und behördlichen Zusammenhängen fort, auch nachdem sie korrigiert worden war.

Situationen wie diese machen deutlich, wie stark das gesamte weitere Versorgungsgeschehen davon abhängt, dass medizinische Informationen vollständig, korrekt und nachvollziehbar dokumentiert und weitergegeben werden. Wenn diese Grundlage fehlt oder widersprüchlich ist, tragen Betroffene oft über lange Zeiträume eine Last, die nicht zu ihnen gehört.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet – mit unklaren Diagnosen, widersprüchlichen Informationen oder dem Gefühl, dass etwas in der eigenen Krankengeschichte nicht stimmt –, kann verschiedene Möglichkeiten in Betracht ziehen.

  • Eigene Unterlagen sammeln und strukturieren: Es ist möglich, von allen behandelnden Stellen Kopien der eigenen Patientenakte, Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassberichte anzufordern. Das Recht auf Einsicht in die eigene Akte ist gesetzlich verankert. Wer diese Unterlagen geordnet aufbewahrt, hat bei jedem neuen Arztkontakt eine verlässliche Grundlage zur Hand – und kann bei Widersprüchen gezielt nachfragen.
  • Auffällige Abweichungen ansprechen: Wenn Befunde oder Diagnosen in unterschiedlichen Unterlagen voneinander abweichen oder wenn eine Diagnose auftaucht, die nicht erklärt wurde, ist es möglich, direkt nachzufragen – zum Beispiel: „In einem Arztbrief steht eine Diagnose, die ich nicht kenne. Können Sie mir erklären, worauf die beruht?“
  • Reaktionen auf Medikamente dokumentieren: Wenn nach dem Beginn einer neuen Medikation starke oder ungewöhnliche Beschwerden auftreten, kann ein eigenes Beschwerdetagebuch hilfreich sein – mit Datum, Uhrzeit und Art der Symptome. Dieser Verlauf lässt sich dann beim nächsten Arzttermin vorlegen. Es ist auch möglich, direkt zu fragen: „Kann das ein Zusammenhang mit dem neuen Medikament sein, und wie wird das in meiner Akte vermerkt?“
  • Bei komplexen Verläufen eine Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenfreie, unabhängige Beratung zu medizinischen, rechtlichen und sozialen Fragen rund um Gesundheit und Versorgung – auch zu Fragen der Akteneinsicht, zu Gutachtenverfahren und zu Möglichkeiten bei Dokumentationsproblemen. Erreichbar ist die UPD kostenfrei unter 0800 011 77 22.

Worauf Sie achten können

  • Arztbriefe und Befunde von Krankenhausaufenthalten können Sie direkt nach der Entlassung anfordern – und prüfen, ob die darin genannten Diagnosen und Empfehlungen bei Ihrem weiterbehandelnden Arzt oder Ihrer weiterbehandelnden Ärztin angekommen sind.
  • Wenn eine neue Diagnose in Ihren Unterlagen auftaucht, die Ihnen nicht mitgeteilt oder erklärt wurde, ist es möglich, schriftlich um Auskunft zu bitten – und um eine Erläuterung der fachlichen Grundlage.
  • Wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie ein Medikament früher schlecht vertragen haben, kann dieser Hinweis bei jedem neuen Arzttermin aktiv angesprochen werden – auch wenn Sie davon ausgehen, dass es bereits dokumentiert ist.
  • Wenn in einem Gutachten oder einer sozialmedizinischen Stellungnahme Angaben enthalten sind, die nicht mehr dem aktuellen Stand Ihrer Erkrankung entsprechen, ist es möglich, auf neuere Befunde hinzuweisen und darum zu bitten, dass diese berücksichtigt werden – schriftlich und möglichst mit Belegen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

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