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2024-178

Ignorieren der Patientin und wesentliche Fehler beim Entlassungsmanagementää

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Fallbeschreibung:

Nach 2 wöchigem Krankenhausaufenthalt einer 80 jährigen Patientin, die nach einem Sturz im Bad (aufgrund einer akuten Blasen- und Lungenentzündung sowie Corona) fast einen Tag dort auf dem Boden lag und während des Krankenhausaufenthaltes einen Herzinfarkt erleidet, erfolgt die Entlassung überstürzt, obwohl die Patientin nicht laufen oder Treppen steigen kann, ohne abschließende Beratung des Sozialdienstes, ohne Aufklärung über erforderliche Maßnahmen oder Verhaltensregeln, vor dem Wochenende versehentlich ohne Ausgabe der Medikamente (9 versch. Mittel), mit 3 teilweise falsch ausgestellten Rezepten. Die danach aufgesuchte Hausärztin verarbeitet während des Termins lediglich den Krankenhausbericht. Klärt weder auf, noch nimmt sie sich Zeit, mit der Patientin (die bislang ein vollständig selbstständiges Leben führte) die für sie neue Situation zu besprechen. Nachdem die Patientin angibt, sich schwindlig zu fühlen, wird Blutdruck gemessen, als zu niedrig eingeschätzt und die Ärztin verlässt die Patientin mit Hinweis auf den nächsten Termin in 3 Monaten. Es wird kein Behandlungsplan ausgehändigt aber darauf hingewiesen, dass Hausbesuche ungelegen kommen und dann auch die 112 gewählt werden kann.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Fehlende Kommunikation und Aufklärung der Patientin. Mangelnde Empathie. Fehlende Medikamentengabe zur Überbrückung bis zum Arztbesuch vor dem Wochende und nicht einlösbare Rezepte vom Krankenhaus.

Verbesserungsvorschläge:

Ein Patient ist keine Fallakte oder ein Störfaktor im System, auch wenn er schon älter ist, sondern ein Mensch mit Gefühlen, der es verdient, dass man ihm eine Minimum an Aufmerksamkeit entgegen bringt und ihm die erforderliche Aufklärung, zur Bewältigung seiner Situation erteilt.

Weitere Infos:

Auch die weitere Versorgung der Patientin ist kritisch. Die Suche nach einer anderen Arztpraxis sowohl im Nah- als auch im erweiterten Wohnbereich scheitert momentan aufgrund des Patientenaufnahmestopps anderer Praxen oder des Alters der Patientin; Physiotherapieverordnungen mit Hausbesuch, die mittlerweile vorliegen, können nicht eingelöst werden, wegen Ablehnung sämtlicher Praxen; alle angefragten Pflegedienste im erweiterten Wohnbereich erteilen Absagen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Ambulante Praxis, Arztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Geschlecht: weiblich

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