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2024-148

Fehlerhaftes Entlassmanagement in betreutes Wohnen statt ins Hospiz – Folge quallvoller Tod

Fallbeschreibung:

Mein Vater war zur Behandlung im Krankenhaus. Schnell war klar das ihm kein Arzt/ keine Ärztin der Welt mehr helfen kann. Daher empfahl der Arzt/ die Ärztin eine Entlassung ins Hospiz. Das Entlassmanagement entließ meinen Vater ohne Rücksprache mit dem Arzt/ der Ärztin zu halten einfach in ein betreutes Wohnen. Hauptsache er war schnell entlassen und nicht mehr das Problem des Krankenhauses. Im Betreuten Wohnen mussten wir mit anhören wie er stundenlang nach Hilfe rief da er starke Schmerzen hatte während die beiden Anwesenden Pflegekräfte einfach rauchen waren. Er hatte kein Bettnotruf und hat unter starken Schmerzen die Polizei mit dem Handy gerufen. Schließlich starb er sehr quallvoll und unter Schmerzen. Das Krankenhaus hat sich rausgeredet und dem betreuten wohnen kann man nichts anhaben da die keiner Kontrolle unterliegen. Es sollte verboten werden das Personen mit Pflegegrad 5 einfach ins betreute Wohnen entlassen werden. Da wäre er zuhause besser versorgt gewesen dort hatte er zumindest einen Notrufknopf am Armgelenk.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Das Entlassmanagement entlässt irgendwo hin egal ob die Anschlussversorgung gut ist. Dann braucht man nicht ins Krankenhaus und kann auch zuhause sterben, wenn die Anschlussversorgung zum Tod führt.

Verbesserungsvorschläge:

Mehr Rücksicht auf die Patienten und sich etwas mehr Zeit nehmen um die optimale Anschließende Versorgung zu finden. Das würde viel Leid und Kummer ersparen. Bei Fehlern sollten Krankenhäuser mehr Verantwortung übernehmen statt sich immer rauszureden. Eine Entschuldigung wäre das mindeste. Fehler passieren aber so abgefertigt zu werden bei einem Fehler der zu einem qualvollen Tod geführt hat ist unfassbar.

Weitere Infos:

Keine Angaben
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten

Alter:

50-69 Jahre

Art der EInrichtung:

Geschlecht:

männlich

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