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2024-1123

Behandlung verweigert

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Fallbeschreibung:

Behandlung verweigert: Risswunde ohne Notfallversorgung

Nach einem Arbeitsunfall am Wochenende in meinem Garten habe ich eine Praxis für Hand-und Unfallchirugie aufgesucht. Die Verletzung ist eine Risswunde an der linken Hand (Zeigefinger).Die zunächst als harmlose, starkblutende Fleischwunde ließ die linke Hand über Nacht stark anschwellen. Trotz Kühlung mit Pads ließ die Schwellung nicht nach.

Eine Behandlung in der Arztpraxis wurde mir verwehrt (ein Termin frühstens in einer Woche angeboten!, mit Hinweis, es gibt nur Terminsprechstunde!!). Die Aufnahmeschwester hatte einen sehr rüden Ton.

Nach einer Autofahrt von über 30 km wurde mir In der Notaufnahme einer Klinik geholfen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Keine Hilfe bei Notsituationen in der Arztpraxis während der Praxiszeiten.

Verbesserungsvorschläge:

Notspechstunde für Akutfälle in Wohnortnähe

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Verletzung, die zunächst überschaubar wirkt, kann sich innerhalb weniger Stunden deutlich verschlechtern – das ist keine Seltenheit und keine Frage von Unachtsamkeit. Wenn Betroffene in einem solchen Moment auf eine geschlossene Tür oder eine Absage stoßen, ist das eine belastende Erfahrung, die zusätzlich zur körperlichen Situation Kraft kostet.

In Deutschland sind niedergelassene Arztpraxen grundsätzlich nicht verpflichtet, Notfälle außerhalb ihrer festgelegten Sprechzeiten zu behandeln. Für akute Fälle gibt es eigene Versorgungswege – diese sind jedoch nicht immer leicht zu finden, besonders wenn man unter Schmerzen und Zeitdruck steht.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer bei einer akuten Verletzung nicht weiß, wohin er sich wenden soll, hat mehrere Möglichkeiten.

  • Die Rufnummer 116 117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst in Deutschland – erreichbar rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen. Dort kann man schildern, was passiert ist, und erfährt, welche Anlaufstelle in der Nähe geeignet ist. Eine mögliche Formulierung: „Ich habe eine Verletzung an der Hand, sie schwillt stark an und ich weiß nicht, wohin ich mich wenden soll – können Sie mir sagen, was ich tun kann?“
  • Die Notaufnahme eines Krankenhauses steht bei akuten Beschwerden grundsätzlich offen – auch ohne Überweisung und auch dann, wenn eine Praxis keinen Termin anbieten konnte.
  • Es ist möglich, sich vor oder während der Fahrt telefonisch bei der Notaufnahme anzukündigen – das kann die Aufnahme erleichtern und unnötige Wartezeiten verringern.
  • Wer unsicher ist, ob eine Verletzung ernst zu nehmen ist, kann auch den Notruf 112 anrufen – dort wird eingeschätzt, ob und wie schnell medizinische Hilfe benötigt wird.

Worauf Sie achten können

  • Starke Schwellung, anhaltende Blutung, Taubheitsgefühl oder eingeschränkte Beweglichkeit nach einer Handverletzung sind Zeichen, die eine rasche ärztliche Beurteilung sinnvoll machen.
  • Die Nummer 116 117 (Bereitschaftsdienst) und 112 (Notruf) lassen sich gut vorab im Telefon speichern – für den Fall, dass man sie im Ernstfall schnell braucht.
  • Wenn der Ton in einer Praxis als unangemessen erlebt wird, ist es möglich, dies im Nachgang bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder der Patientenombudsstelle zu melden – ohne dass daraus Nachteile entstehen.
  • Erfahrungen wie diese lassen sich auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten – so können andere von ähnlichen Situationen erfahren und sich besser orientieren.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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